Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Betriebskostenabrechnung auf der Basis einer Wirtschaftseinheit

Die Bildung einer Wirtschaftseinheit, in der die durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgten Gebäude zusammengefasst werden, ist zulässig. Vergisst der Vermieter in der Abrechnung bei der Bezeichnung der Wirtschaftseinheit die Hausnummern einiger Gebäude, führt das nicht zur (formellen) Unwirksamkeit der Abrechnung.
(Leitsatz der MieterEcho-Redaktion)

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil nochmals klar, dass der Vermieter bei der Abrechnung von Heizkosten mehrere Gebäude zu einer Wirtschaftseinheit zusammenfassen und die für diese Gebäude angefallenen Heizkosten zusammen abrechnen kann, wenn diese durch eine gemeinsame Heizanlage versorgt werden.

Wenn der Vermieter versehentlich bei der Bezeichnung einer solchen Wirtschaftseinheit in der Abrechnung die Angabe einiger Hausnummern vergisst, bleibt die Abrechnung nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dennoch formell wirksam, und der Vermieter kann diesen Fehler nachträglich korrigieren.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Was ist wichtig, wenn neue Hauseigentümer vor der Tür stehen?

Was sollte vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages beachtet werden?

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"