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Abstandszahlung

Darf von den neuen Mieter/innen Geld dafür verlangt werden, dass die Wohnung frei gemacht wird?

Abstandszahlungen an Ver- oder Vormieter haben das Ziel, dass die begehrte Wohnung frei gemacht wird und die neuen Mieter/innen einziehen dürfen. Das ist nach § 4 a WoVermRG für alle Wohnungsarten verboten.

Erlaubt ist jedoch eine Vereinbarung, dass die neuen Mieter/innen die Umzugskosten des Vormieters übernehmen. Dabei muss der Vormieter diese Kosten nachweisen.

Nicht zu verwechseln ist die Abstandszahlung mit der Ablösezahlung.