Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Abrechnung von Gartenpflege- und Hausmeisterdiensten, die durch eigene Arbeitskräfte des Vermieters erbracht werden

Der Vermieter kann die mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmers abrechnen.
(Leitsatz der MieterEcho-Redaktion)

Die Vermieterin berechnete in der Betriebskostenabrechnung bei den Positionen „Gartenpflege“ und „Hausmeister“ nicht die ihr durch den Einsatz ihres eigenen Personals entstandenen tatsächlichen Kosten, sondern die fiktiven Kosten auf Grundlage des Angebots eines Drittunternehmers (ohne Mehrwertsteuer). Sie legte ein detailliertes Leistungsverzeichnis über die angefallenen Hausmeister- und Gartenpflegearbeiten sowie ein für diese Arbeiten von einer Drittfirma abgegebenes Angebot vor, welches nach ihrer Auskunft das günstigste von mehreren Angeboten war. Der Bundesgerichtshof hielt das für ausreichend. Insbesondere folgte er nicht der Auffassung der Mieter, in dem Angebot der Drittfirma hätte der kalkulierte Zeitaufwand und Stundenlohn aufgeschlüsselt werden müssen.


Teaserspalte

Unser Beitrittsformular macht Ihren Beitritt kinderleicht. Mit ein paar Klicks sind Sie dabei!

Neue Adresse oder Bankverbindung?

Geben Sie uns online Bescheid!

Folgen Sie uns auf Facebook und Twitter, um noch mehr zu Mietrecht und Wohnungspolitik zu erfahren!

Wehren Sie sich gemeinsam mit Ihren Nachbarn gegen Forderungen des Vermieters!

Befinden sich eine/mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus? Berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage!

Betriebskosten

Zahlen Sie zu viel?

Überprüfen Sie dies mit unserem 

Betriebskostenrechner!

Veranstaltungsreihe

Milieuschutz un-wirksam?

Die Videos zu dieser Veranstaltung stehen Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.

Überhöhte Heizkostenabrechnung? - Unsere Infoschrift hilft bei der Überprüfung.

Infoschrift

Untermiete

Die wichtigsten Tipps und Infos zu den Themen Untermiete und Wohngemeinschaften.

Geschäftsstelle:

Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr
Mittwoch: 10 bis 13 Uhr
Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14 bis 16 Uhr

 

Öffnungszeiten der Beratungsstellen:

siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"