Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Betriebskosten: Fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Reagieren Sie auf eine fehlerhafte Heizkostenabrechnung wie folgt:

                                                                                                       Berlin, den (Datum)

 

Heizkostenabrechnung für (Jahr)
 

Sehr geehrte Frau (Name),
 

die Heizkostenabrechnung für (Jahr) habe ich erhalten. Ich möchte zu der Abrechnung wie folgt Stellung nehmen:
 

Die Abrechnung ist nicht ordnungsgemäß. Zunächst werden die Vorgaben der Heizkostenverordnung nicht berücksichtigt
 

(z.B. bei fehlender Trennung von Heiz- und Warmwasserkosten:)

Obwohl wir hier im Haus über eine Sammelheizanlage verfügen, werden die Warmwasserkosten nicht von den Heizkosten getrennt.
 

(z.B. bei fehlender verbrauchsabhängiger Abrechnung:)

Sie berücksichtigen nicht, dass verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss und legen die gesamten Kosten nach Quadratmetern um. Dies ist nicht zulässig. Ich möchte bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich nach § 12 Heizkostenverordnung das Recht zur Kürzung meiner anteiligen Kosten um 15 % habe, falls eine Korrektur der Abrechnung nicht möglich sein sollte oder nicht (fristgemäß) erfolgt.
 

Daneben fehlen einige Angaben:

  1. (z.B.: Gesamtverbrauch an Brennstoff)
  2. (...)

Ohne diese Angaben ist die Abrechnung für mich weder nachrechenbar, noch nachvollziehbar.
 

Schließlich gibt es folgende klärungsbedürftige Punkte:
 

(z. B. bei unerklärtem Kostenanstieg:)

Die Wartungskosten sind im Vergleich zur Abrechnung des Vorjahrs um mehr als die Hälfte angestiegen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die im Abrechnungsjahr durchgeführten Reparaturen an der Heizung mit abgerechnet wurden. Reparaturkosten sind nicht umlagefähig.
 

(z.B. bei Rechenfehlern:)

Meine Vorauszahlungen werden nicht in voller Höhe berücksichtigt. Ich habe im Abrechnungsjahr monatlich 100 Euro und nicht – wie von Ihnen angegeben – 10 Euro an Vorauszahlungen geleistet. Somit sind von meinem Anteil an den Gesamtkosten insgesamt 12.000 Euro abzuziehen.
 

Bitte erstellen Sie eine neue und korrekte Abrechnung. Sobald die Fehler korrigiert und die genannten Fragen geklärt sind, werde ich die entsprechende Nachzahlungen leisten.
 

Mit freundlichen Grüßen.


  • Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!

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