Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

Betriebskosten: Belegzusendung

Lassen Sie sich die Betriebskostenbelege zuschicken:

                                                                                                       Berlin, den (Datum)
 

Betriebskostenabrechnung (Jahr) / Belegzusendung
 

Sehr geehrter Herr (Name),
 

die Betriebskostenabrechnung für (Jahr) habe ich erhalten.
 

Bevor ich den Nachzahlungsbetrag leisten oder das Guthaben annehmen werde, möchte ich gerne die entsprechenden Originalbelege überprüfen.
 

Wie Ihnen wohl bekannt ist, sind Mieter/innen nicht zur Einsichtnahme der Belege in den Räumlichkeiten des Vermieters verpflichtet, wenn dies für sie unzumutbar ist. Vielmehr steht ihnen dann ein Recht auf Belegzusendung zu.
 

Aufgrund meiner Krankheit sehe ich mich nicht imstande, den Weg in Ihre Büros zu unternehmen. Die Belegeinsicht ist für mich momentan unzumutbar. / Dies ist vorliegend der Fall, da Ihr Büro nicht in Berlin ist, sondern in (Stadt) und die Kosten der Reise in keinem Verhältnis zur Belegeinsicht stehen. / (andere Unzumutbarkeitsgründe)
 

Ich benötige die Belege für folgende Kostenpositonen:

1. (Kostenposition, z.B. Hauswart)

2.

3.

...

Ich bitte um zeitnahe Zusendung.

 

Mit freundlichen Grüßen.


  • Lassen Sie Ihr Schreiben vorsorglich in einer unserer Beratungsstellen von einem Rechtsanwalt überprüfen, bevor sie es abschicken!
  • Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung können Ihnen Kopierkosten in Rechnung stellen, wenn Sie die Zusendung der Belege wünschen. Bis zu 25 Cent pro Blatt sind möglich.

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Möckernstraße 92
10963 Berlin
Tel.: 030 - 216 80 01

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siehe unter "Beratung / Beratungsstellen"