MieterEcho

MieterEcho Sonderausgabe Juni 2006

Quadrat Infotelefon zu "Umzugsaufforderungen nach Hartz IV"

Nach dem Regelwerk der AV-Wohnen werden die Wohnkosten für die Dauer eines Jahres ab Beginn des ALG-II-Bezugs in der tatsächlichen Höhe übernommen. Anschließend fordern die Jobcenter dazu auf, die Wohnkosten innerhalb einer Frist von sechs Monaten zu senken. Wenn dies nicht erfolgt, müssen die ALG-II-Beziehenden die Wohnung wechseln oder die übersteigenden Ausgaben aus nicht anrechenbaren Einkünften selbst tragen.

Noch weiß niemand genau, wie viele Menschen solche Aufforderungen bereits erhalten haben oder noch bekommen werden. Presseberichte über drohende Zwangsumzüge bereiten Arbeitslosen und Niedriglöhner/innen zunehmend Sorgen. Das Berliner Arbeitslosenzentrum und die Berliner MieterGemeinschaft haben mit Unterstützung der Stiftung Menschenwürde und Arbeitswelt ein Infotelefon eingerichtet. Für Ratsuchende ist damit eine erste unabhängige Anlauf- und Auskunftsstelle für Wohnkosten geschaffen worden.


Berliner Infotelefon zu "Umzugsaufforderungen nach Hartz IV":

Tel. 030 - 80 90 82 42
Das Telefon ist montags und mittwochs von 17 bis 19 Uhr besetzt.


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