MieterEcho

MieterEcho Sonderausgabe Juni 2006

Quadrat Widerspruch lohnt sich

Bescheide der Jobcenter oft fehlerhaft

Thomas Rudek

Seit Januar 2006 werden in Berlin die "Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II", kurz AV-Wohnen angewendet.
In den AV-Wohnen sind die Richtwerte der "angemessenen" Kosten für Wohnung und Heizung der ALG-II-Beziehenden festgelegt.
Da von den Jobcentern im vergangenen Jahr nicht immer alle Vorgänge korrekt bearbeitet wurden, ist auch bei der Umsetzung der AV-Wohnen zu erwarten, dass die Jobcenter Fehler machen.
Für Sie als Mieterin oder Mieter bedeutet das: Wenn Sie Post vom Jobcenter bekommen und aufgefordert werden, die Wohnkosten zu senken, dann sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern sich informieren und beraten lassen.

Keinesfalls sollten Sie in dieser Situation Ihren Mietvertrag kündigen. Es gibt auch keine rechtliche Grundlage, nach der das Jobcenter dies verlangen könnte. Stattdessen kann durch verschiedene Möglichkeiten ein Umzug vermieden werden, wobei einige dieser Möglichkeiten ausdrücklich in den AV-Wohnen vorgesehen sind.

Möglicherweise sind Ihre Betriebskosten zu hoch angesetzt oder eine so genannte Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt, dass sich ein Umzug als zu teuer, d. h. als "nicht wirtschaftlich" erweist.

Zu all diesen Möglichkeiten finden Sie Informationen in diesem Heft.

Hartz-IV-Betroffene haben immer noch Rechte. Wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können, wie Sie einen Widerspruch formulieren und wie Sie ohne Kosten beim Sozialgericht eine Klage einreichen können, erfahren Sie in der Sozialberatung der Berliner MieterGemeinschaft.

Dass Sie gute Chancen haben, den Kampf für Ihre Rechte zu gewinnen, ist vielfach belegt. Bis Ende September letzten Jahres zählte die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit 50.000 Widersprüche allein in Berlin, von denen knapp die Hälfte erfolgreich war. Bei 1000 Klagen, über die die Sozialgerichte in Berlin zu entscheiden hatten, endeten 200 mit einem vollen Erfolg und weitere 100 mit einem Teilerfolg.

Die Stiftung Warentest hat im November letzten Jahres ermittelt: Ein erfolgreicher Widerspruch brachte den Betroffenen im Durchschnitt 127 Euro mehr! Der Kampf für seine Rechte kann sich also wirklich lohnen.

Wie wichtig eine gute Beratung gerade in Fragen der Wohnkosten ist, zeigt eine andere Grafik von Stiftung Warentest: Die meisten Fehler machen die Jobcenter in Fragen der Unterkunftskosten: In 58% der fehlerhaften Bescheide ging es um die Mietkosten! Sie sehen: Die Wahrscheinlichkeit, dass Fehler in der Anwendung der AV-Wohnen gemacht werden, ist nicht gerade niedrig. Dass die AV-Wohnen des Berliner Senats zu kritisieren sind, wurde bereits in der letzten Sonderausgabe der Berliner MieterGemeinschaft herausgestellt.

Teilen auch Sie der verantwortlichen Senatsstelle Ihre Kritik mit. Schildern Sie Ihren Fall und beschweren Sie sich, damit diese Stelle 'da oben' auch weiß, was 'ganz unten' passiert.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
E-Mail: pressestelle@sengsv.verwalt-berlin.de
Tel.: 030 - 9028-2936




Quelle: Finanztest Nr 11/November 2005, http://www.stiftung-warentest.de

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