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MieterEcho online 04.12.2018

Zweckentfremdungsverbot wird zur Farce

Anbieter von Ferienwohnungen ignorieren Registrierungspflicht. Bezirke bleiben untätig.

Seit August 2018 ist die novellierte Fassung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in Kraft. Seitdem ist die zeitweilige Vermietung von Erstwohnsitzen als Ferienappartements weitgehend erlaubt. Allerdings müssen sich die Anbieter offiziell bei den Bezirksämtern registrieren, andernfalls drohen hohe Geldbußen.
Soweit die Theorie. Eine Recherche des rbb ergab allerdings, dass nicht einmal zehn Prozent der beim Marktführer AirBnB angebotenen rund 13.000 Ferienwohnungen über die vorgeschriebene Registriernummer verfügen, wie am Montag bekannt wurde. Doch die meisten Bezirke zeigen wenig Neigung, gegen dieses illegale Treiben vorzugehen. Mitte, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf verzichten laut rbb sogar vollständig auf eigene Ermittlungen und begründen dies mit fehlendem Personal. Man gehe allerdings Hinweisen aus der Bevölkerung auf möglicherweise nicht genehmigte Ferienwohnungen nach, hieß es in dem rbb-Bericht weiter.

Alle juristischen Versuche, Anbieter wie AirBnB zur Herausgabe der entsprechenden Anbieterdaten zu zwingen, sind bislang gescheitert. Das Unternehmen beruft sich darauf, dass der Vermittlungsserver in Irland angesiedelt ist und die dortigen Gesetze keine entsprechende Datenweitergabe vorsehen. Ein entsprechendes Urteil fällte im März 2018 das Berliner Verwaltungsgericht. Der klagende Bezirk Pankow will sich damit allerdings nicht abfinden und ist in Berufung gegangen. Für die Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde aber noch kein Termin festgesetzt.

Damit bestätigen sich die Befürchtungen der Kritiker der Novelle des Gesetzes. Die darin enthaltene Registrierungspflicht hat offenbar nur eine Alibifunktion, übrig bleibt faktische Legalisierung der Zweckentfremdung von Mietwohnungen - also eine Rolle rückwärts in Bezug auf die Festlegungen des ursprünglichen, noch von der SPD/CDU-Regierung verabschiedeten Gesetzes.  

Rainer Balcerowiak

 

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