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MieterEcho online 01.10.2019

Vorkauf in der Rathenower Straße 23 gescheitert.

Die Bemühungen um den Vorkauf des Hauses in der Rathenower Straße 23 in Moabit sind gescheitert. Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) teilte den Mietern am Wochenende mit, dass die städtische Gesellschaft degewo nach erneuter Prüfung der Wirtschaftlichkeit eine Übernahme des Hauses endgültig abgesagt habe. Auch eine Abwendungsvereinbarung, in der sich der Erwerber zur Einhaltung der Ziele des Milieuschutzes verpflichtet, sei nicht zustande gekommen.

Die Mieterschaft hatte zuvor auch versucht, „alternative“ Vorkaufsformen ins Gespräch zu bringen. Doch sowohl in diesem Bereich aktive Stiftungen als auch das Mietersyndikat hätten wie auch die städtischen Gesellschaften auf Grund des Kaufpreises und des Sanierungsbedarfes abgewinkt, berichtete ein Mieter. Und für das Modell der seit einigen Monaten als „Rettungsanker“ für gescheiterte Vorkäufe agierenden „Diese EG“, dass auf hohen Eigenanteilen von mindestens 70 Prozent der Bewohner basiert, kommt dieses Haus, in dem auch viele Rentner mit kleinen Bezügen leben, nicht in Frage.

Erwerber des Hauses ist die Almafa Immobilien Neununddreißig GmbH, die zu einem Firmengeflecht unter dem Dach der Vermögensverwaltung alma gehört. Alle diese Gesellschaften haben den gleichen Geschäftsführer. Der Erwerb von Häusern erfolgt vermutlich auch als Treuhänder für Kapitalanleger. Der Kaufpreis des teilweise sanierungsbedürftigen Hauses betrug inklusive Maklerprovison knapp 5,4 Millionen Euro, was einem Quadratmeterpreis von rund 2500 Euro pro Quadratmeter entspricht.

Der Kampf der Mieter gegen die drohende Verdrängung wurde von einer großen Mehrheit der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte und auch vom Senat unterstützt. So hatte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) die degewo, die einen Vorkauf zuvor bereits abgelehnt hatte, zu einer erneuten Prüfung veranlasst, die aber keine Kehrtwende brachte.

Für Katharina Mayer, die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Linksfraktion in der BVV, zeigt dieser Fall auch ein grundsätzliches Problem. „Es geht um die Rechtsform der Wohnungsbaugesellschaften. Die gehören zwar dem Land Berlin, aber dennoch hat die Politik keine durchgreifenden Weisungsrechte für deren Unternehmenspolitik“, so Mayer gegenüber me online. Dabei wäre es gerade für die Mieter dieses Hauses extrem wichtig gewesen, dass das Haus durch Vorkauf der Spekulation und der Renditemaximierung entzogen wird.

Rainer Balcerowiak 

 

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