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MieterEcho online 01.04.2017

Wenig Hoffnung für Pankower Mieter

Landgericht Berlin verhandelte über Duldung von energetischer Moderniserung
Die seinerzeit Aufsehen erregende Entscheidung des Amtsgerichts Pankow-Weißensee vom Januar 2015, laut der Mieter energetische Modernisierungen nicht dulden müssen, wenn die Mietsteigerung in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Heizkostenersparnis stehe, wird wohl keinen Bestand haben. Zwar fällte die von der Vorsitzenden Richterin Regine Paschke geleitete zuständige Kammer des Berliner Landgerichts im Berufungsverfahren am Freitag noch kein Urteil. Doch die in Mieterkreisen gefürchtete Paschke, die nebenberuflich auch für die Immobilienwirtschaft tätig war, ließ keinen Zweifel daran, dass sie dieser Rechtsauffassung nicht folgen werde.

In dem Fall geht es um Mieter in der Pestalozzistraße in Pankow, die den Ende 2012 von der GESOBAU angekündigten Modernisierungsmaßnahmen – darunter Wärmedämmung und der Einbau einer Zentralheizung - nicht zugestimmt hatten. Nach gescheiterten Gesprächen hatte die GESOBAU daraufhin eine Duldungsklage eingereicht, die vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde.

Dieses Urteil weckte bei vielen Mietergruppen die Hoffnung, dass der juristisch bislang weitgehend aussichtslos erscheinende Kampf gegen Mietsprünge nach energetischen Modernisierungen sich doch lohnen könnte. Denn bislang folgten fast alle Gerichte dem Tenor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. September 2008, laut dem die tatsächliche Heizkostenersparnis nach Modernisierungen keine Rolle spiele, da der Gesetzgeber als vorrangiges Ziel die Einsparung von Primärenergie im Sinne des Klimaschutzes definiert habe. Für Vermieter bedeutete dieses Urteil einen Ansporn, möglichst teure energetische Modernisierungen ohne wirklichen Nutzwert für Mieter durchzuführen. Bekannt wurden in der Folge Fälle wie z.B. in der Kopenhagener Straße (Prenzlauer Berg), wo die Kaltmieten um über 300 Prozent steigen sollten.

In der bereits zweiten Berufungsverhandlung ging es am Freitag vor allem um ein Heizungsgutachten, mit dem die relative Unwirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen belegt werden sollte. Dabei ging es vor allem um die Warmwasserversorgung, die in der Wohnung der Beklagten bislang über die vor vielen Jahren selbst finanzierte Gasetagenheizung erfolgt. Viele Details, wie z.B. der tatsächliche Verbrauch der Mieter in Relation zu abstrakten Durchschnittswerten, blieben dabei unberücksichtigt. Ohnehin machte Paschke während der Verhandlung mehrfach klar, dass nach ihrer Auffassung weder die Energieeinsparungsverordnung, noch das 2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz zur vereinfachten Durchsetzung energetischer Modernisierungen Spielräume für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit aus Mietersicht ließen. Auch der Bundesgerichtshof habe dazu bereits 2008 einen eindeutigen Beschluss gefällt, über den "sich ein Gericht nicht einfach hinwegsetzen kann“.

Das Urteil soll in drei Wochen verkündet werden. Wenig bis nichts spricht dafür, dass dieses im Sinne der beklagten Mieter ausfallen wird. Für die Betroffenen und die zahlreichen anwesenden Unterstützer vom „Pankower Mieterprotest“ war das sicherlich eine herbe Enttäuschung. Doch man werde den Kampf gegen Verdrängung durch Modernisierungen weiter fortsetzen, so ein Sprecher der Gruppe gegenüber me- online.

 

Rainer Balcerowiak

 

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