Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

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MieterEcho online 29.07.2015

Mietenvolksbegehren auf der Kippe

Das Bündnis Mietenvolksentscheid wird an seinem Gesetzentwurf für die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung vorerst festhalten. Das bekräftigte ein Sprecher am Dienstagabend nach einem Treffen der Initiativen, die das Bündnis tragen. Dort habe der Koordinationskreis auch ein Mandat erhalten, mit der SPD-Fraktion im August weitere „vertiefende Gespräche“ über mögliche Kompromisse zu führen. Zuvor hatte es bereits mehrere Treffen mit hochrangigen Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben, ohne das sich bislang eine einvernehmliche Lösung abzeichnet.

Besonders die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Umwandlung der städtischen, aber privatwirtschaftlich agierenden Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) sei für den Senat bislang eine „No-Go-Area“, für die Initiative aber unverhandelbar, so der Sprecher. Doch es gibt noch andere wesentliche Dissenspunkte. Diese betreffen unter anderem die Regelungen zur einkommensabhängigen Mietpreisdeckelung, zur Modernisierungsförderung, zur Mietermitbestimmung und zur Finanzierung von Wohnungen ohne Sozialbindung.

Der Senat hat sich offiziell noch nicht zum Gesetzentwurf der Initiative positioniert, aber durchblicken lassen, dass er ihn in der vorliegenden Form ablehnen wird und vor der Einleitung der zweiten Stufe des Volksbegehrens dem Landesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen will. In der Initiative gibt es die Befürchtung, vor dem Gericht zu scheitern, da einige Paragraphen zur Umwandlung der Wohnungsbaugesellschaften in AöR möglicherweise nicht europarechtskonform sind. Nachbesserungen am Gesetzentwurf sind laut Bescheid des Landeswahlleiters nicht möglich, da die erster Stufe des Volksbegehrens bereits beendet ist.

Bei den Gesprächen mit der SPD soll ausgelotet werden, ob diese bereit ist, die Forderungen des Volksbegehrens in einen eigenen Gesetzentwurf zur sozialen Wohnraumversorgung weitgehend zu übernehmen. Das Ergebnis dieser Gespräche soll dann den Initiativen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Für den Fall eines Scheiterns dieser Bemühungen gibt es auch einen Plan B: Ein oder mehrere, diesmal rechtlich wasserdichte Volksbegehren zur sozialen Wohnraumversorgung auf den Weg zu bringen.  
Rainer Balcerowiak

 

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