Logo Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Eine überraschende Wende bahnt sich in der Auseinandersetzung um das Haus in der Habersaathstraße 46 an. Das Bezirksamt Mitte scheint nunmehr fest entschlossen zu sein, die juristische Auseinandersetzung um die vom Besitzer verlangte Abrissgenehmigung durch alle Instanzen zu führen und den vom Verwaltungsgericht formulierten Vergleichsvorschlag abzulehnen.

Dafür gebe es auch Rückendeckung vom Berliner Senat, da es sich um einen Präzedenzfall von gesamtstädtischer Bedeutung handele, erklärte Stadtentwicklungsstadtrat Ephraim Gothe (SPD) am Donnerstagabend in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlug (BVV) Mitte. Es gehe darum, bezahlbaren Wohnraum im Bestand unter allen Umständen zu erhalten.

Wenn Abrissgenehmigungen nicht zu verhindern seien, müsse bei einem Ersatzneubau ein entsprechender Anteil von Wohnungen mit sozial verträglichen Mieten garantiert werden. Die von ihm und der Bezirksstadträtin für Bürgerdienste, Ramona Reiser (Linke) geführten Verhandlungen mit dem Besitzer hätten zu keinen akzeptablen Ergebnissen geführt. In dem Haus gibt es über 100 Wohnungen, nach systematischer Entmietung sind aber nur noch acht vermietet. Versuche, die Wiedervermietung auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes zu erzwingen, verliefen im Sande.

Eine Besetzung des Hauses durch Obdachlosengruppen wurde von der Polizei am 29. Oktober schnell beendet. Auch die zwischenzeitlich diskutierte Beschlagnahme des Hauses wurde vom Bezirksamt wegen mangelnder rechtlicher Grundlage verworfen.Das Berliner Zweckentfremdungsrecht sieht eigentlich vor, dass bei Abriss und Neubau eine adäquate Anzahl von Wohnungen anschließend für maximal 7,92 Euro/qm nettokalt vermietet werden müssen.

Diese Vorgabe wurde vom Verwaltungsgericht in einem anderen Fall jedoch gekippt. Darauf stützt sich auch der Hausbesitzer und verweigert entsprechende Festlegungen. Lehnt der Bezirk den Vergleich jetzt ab, wird das Verwaltungsgericht den Anspruch des Besitzers auf Erteilung einer Abrissgenehmigung bestätigen. Anschließend könnte der Fall dann durch weitere Instanzen gehen.

Die BVV verabschiedete nach der Debatte mit 39 Ja- und 11 Neinstimmen bei 2 Enthaltungen einen von Linken und Grünen eingebrachten Antrag mit dem Titel  „Keine faulen Kompromisse in der Habersaathstraße“, mit dem das jetzt wohl zu erwartende Vorgehen des Bezirks unterstützt wird.

Die Mehrheit für diesen Antrag war zuvor eher fraglich, weil die SPD ursprünglich nicht zustimmenwollte. Doch offensichtlich wollte sich die Partei angesichts der dramatischen Wohnungsmarktlage nicht die Blöße geben, allzu willfährig vor Spekulanten einzuknicken.  

Rainer Balcerowiak

... zurück zu MieterEcho online ...