Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 20.03.2019

Gutachterschlacht um Mietendeckel und Volksbegehren

Die Berliner Landesregierung will ein Gesetz zur Deckelung der Mieten in Berlin auf denn Weg bringen. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) soll bis Ende Juni entsprechende Eckpunkte vorlegen. Neben der Klärung verfassungsrechtlicher Fragen in Bezug auf möglicherweise konkurrierende Gesetzgebungen im Bund und im Land Berlin soll auch geklärt werden, wie der Mietendeckel ausgestaltet wird. Nach der Sommerpause könnte dann ein entsprechender Gesetztentwurf eingebracht werden. Diskutiert würden derzeit zwei Modell, teilte Lompscher am Dienstag mit. Entweder das befristete Einfrieren aller Mieten auf dem jetzigen Stand oder eine Rückführung aller Mieten auf den geltenden Mietspiegelwert.


Für Lompscher bedeutet dies einen kleinen Kurswechsel. Die Senatorin hatte sich vor drei Wochen anlässlich der Vorstellung des Wohnungsmarktberichtes der Investitionsbank Berlin (IBB) noch sehr skeptisch zur Möglichkeit eines Mietendeckels auf Landesebene geäußert. Zu der Frage wurden bereits mehrere Gutachten erstellt. Während der wissenschaftliche Dienst des Bundestags ein derartiges Landesgesetz als nicht verfassungsgemäß einstuft, kommt ein von der Berliner SPD-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten zum entgegengesetzten Ergebnis.


Auch in der Auseinandersetzung und das angekündigte Volksbegehren zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne in Berlin ist die Gutachterschlacht voll entbrannt. Die Inititative "Deutsche Wohnen&Co enteignen" verweist auf ein Kurzgutachten des Verwaltungsrechtlers Reiner Geulen , welches eine Enteignung auf Basis der Artikels 15 des Grundgesetzes sowie eine Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert als rechtlich möglich bewertet. Ein am Mittwoch veröffentlichtes Gutachten des Verfassungsrechtlers Helge Sodan kommt dagegen zu dem Schluss, dass die angestrebte Enteignung aus mehreren Gründen nicht mit Grundgesetz vereinbar wäre und das geplante Volksbegehren zudem der Berliner Landesverfassung widerspricht.  Maren Kern, Vorstandsvorsitzende des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) erneuerte bei der Vorstellung dieses Gutachtens ihre Kritik an dem Volksbegehren. Dieses würde keinen Beitrag zur Schaffung dringend benötigten neuen Wohnraums leisten und aufgrund der zu erwartenden hohen Entschädigungssummen die jegliche Investitionsspielräume des Landes Berlin in diesem und anderen Bereichen zunichte machen.

 

Rainer Balcerowiak

 

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