Logo Berliner Mietergemeinschaft e.V.

MieterEcho online 24.02.2017

Immobilienpreise explodieren – Senat reagiert hilflos

Berlin bleibt ein ein Eldorado der Immobilienspekulation. Das belegen die am Donnerstag veröffentlichten Zahlen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für 2016. Der Ausschuss ermittelt im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Bauen jährlich Umsatz- und Wertentwicklung von Grundstücken. Sind diese bebaut, bestimmen die Gutachter den Wert, der sich ohne Haus ergäbe.

Die enormen Wertsteigerungen betreffen alle Segmente des Immobilienmarktes. Für die künftige Entwicklung des Mietenniveaus sind vor allem jene Grundstücke relevant, die sich in Bereichen mit geschlossener Bauweise befinden und für mehrgeschossigen Wohnungsbau geeignet sind. Je nach Lage und Verdichtungsgrad stiegen die ermittelten Werte um 30-60 Prozent. Lediglich in einigen innerstädtischen Kerngebietslagen wie dem Potsdamer Platz oder rund um die Friedrichstraße blieben die Werte auf sehr hohem Niveau nahezu konstant. Erneut gestiegen sind ferner die Preise für Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser, im Durchschnitt um sieben bzw. 20 Prozent, allerdings mit großen Unterschieden in den verschiedenen Stadtquartieren. Grundlage der Wertermittlung ist die Auswertung der im Jahr 2016 abgeschlossenen Kaufverträge für Immobilien mit einem Gesamtvolumen von 16, 245 Milliarden Euro.

Einigermaßen hilflos regierte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf diese keineswegs überraschenden Zahlen. Man werde „alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um einen Beitrag zur Begrenzung der Bodenspekulation zu leisten “ hieß es am Donnertag in einer Erklärung der zuständigen Senatorin Katrin Lompscher (Die LINKE) . Das betreffe zum einen die Baulandentwicklung und zum anderen die Ausweitung von Milieuschutzgebieten, in denen durch soziale Erhaltungssatzungen „Luxusmodernisierungen und eine damit verbundene Verdrängung von Mieterinnen und Mietern mit geringen Einkommen verhindert“ werden solle, so Lompscher . Eigentlich sollte die Senatorin wissen, dass der Milieuschutz ein ziemlich stumpfes Schwert gegen Spekulation und Verdrängung ist. So können durch entsprechende Satzungen zwar Luxusmodernisierungen unterbunden werden, gegen kräftige Mietsteigerungen durch Baumaßnahmen, die den so genannten „allgemein üblichen Standard“ herstellen und gegen besonders preistreibende energetische Modernisierungen gibt es jedoch keine Handhabe. Auch das für Milieuschutzgebiete mögliche Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann von Eigentümern leicht umgangen werden, indem sie sich verpflichten, die Wohnungen nach Umwandlung für einen Zeitraum von sieben Jahren nur an die bisherigen Mieter zu verkaufen.

Der Senat verweist in diesem Zusammenhang auf geplante Bundesratsinitiativen, um entsprechende Gesetzeslücken zu schließen und die Kappungsgrenzen für Mieterhöhungen restriktiver zu gestalten. Doch die Erfolgsaussichten dafür sind auf mittlere Sicht eher gering. Aber auf einen Einstieg in den kommunalen Wohnungsbau, um Wohnraum dauerhaft der Marktlogik zu entziehen, wird man bei diesem Senat wohl ähnlich vergebens warten wie auf eine umfassende und konsequente Wahrnehmung des Vorkaufsrechts bei spekulativen Hausverkäufen in Milieuschutzgebieten.

Rainer Balcerowiak

... zurück zu MieterEcho online ...