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MieterEcho online – 30.11.2011

Grunderwerbsteuer auf 7% anheben!

Der Handel mit Immobilien ist von der 19%igen Mehrwertsteuer befreit. Selbst die ermäßigte Umsatzsteuer von 7% wird nicht erhoben. Die Grunderwerbssteuer, die stattdessen zur Anwendung kommt, beträgt z.Zt. in Berlin nur 4,5%. Ein Grund für diese Bevorzugung der Immobilienwirtschaft ist nicht einzusehen.



Deshalb hat der Kreisverband der SPD Friedrichshain-Kreuzberg auf dem Parteitag den folgenden Antrag gestellt:

„Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass im Abgeordnetenhaus die  Erhöhung der Grunderwerbsteuer von bisher 4,5 vom Hundert auf 7 vom Hundert zum 01.01.2012 beschlossen wird. Die Mehreinnahmen sollen zur Finanzierung der Erstellung von ca. 2.000 Wohnungen pro Jahr dienen.
Die SPD hat im September 2011 den Bau von 30.000 Wohnungen angekündigt. Zur Finanzierung gab es aber nur den Hinweis auf kostengünstige oder kostenlose Überlassung von landeseigenen Grundstücken an die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Das ist nicht ausreichend. Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer schafft tatsächlich eine Finanzierungsgrundlage.
Das Grunderwerbsteueraufkommen im Jahr 2010 belief sich auf 393.764.600 € bei einem Prozentsatz von 4,5. Bei einem Satz von 7% würde das Grunderwerbsteueraufkommen bei gleichem Umsatz von Immobilienverkäufen 612.522.700 € betragen. Das wäre eine Steigerung um 218.758.100 €. Mit dieser Mehreinnahme könnte man bei geschätzten Baukosten pro Quadratmeter Wohnfläche von 2.000 € Wohnflächen mit insgesamt 109.379 qm erstellen. Das wären beispielsweise 2187 Wohnungen à 50 qm pro Jahr.
Im Gegensatz zum Erwerb von anderen Gütern ist der Erwerb von Immobilien von der Umsatzsteuer befreit. Für diese Umsätze gilt das Grunderwerbsteuergesetz. Es gibt keine Notwendigkeit, die Grunderwerbsteuer niedriger zu halten als die Umsatzsteuer. Auch unter Berücksichtigung eines sozialpolitischen Aspektes ist die Grunderwerbsteuer in gleicher Höhe wie die ermäßigte Umsatzsteuer angemessen. Die ermäßigte Umsatzsteuer beträgt 7 %.“

Der Antrag wurde angenommen und an die Abgeordnetenhausfraktion überwiesen. Das MieterEcho, das diesen Antrag unterstützt, ist gespannt, was daraus wird.
 

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