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Die Initiative „Genossenschaft von unten“ hat in einer am  Mittwoch verbreiteten Erklärung scharfe Kritik an der Verfassungsklage des Verbandsvorstands und der Vorstände von vier Berliner Wohnungsbaugenossenschaften gegen den Mietendeckel geäußert (s. me online vom 3. Februar (https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/genossenschaften-klagen/)  Es sei unverständlich, „dass die Vorstände der Berliner Wohnungsgenossenschaftenmit in das Horn der Miethaie stoßen und damit gegen die Interessen der Mitglieder ihrer Genossenschaft handeln“.  Damit machten sie sich „zum Handlanger der profitorientierten, neoliberalen Interessen der Immobilienwirtschaft“. Die Vorstände hätten dafür keinerlei Legitimation, da sie nicht von den Mitgliedern gewählt worden seien. In keiner dieser vier Genossenschaften habe es eine Abstimmung über diese Klage gegeben. Ferner sei es ein Missbrauch der Nutzungsentgelte der Genossenschaftsmitglieder, wenn diese zur Bezahlungteurer Anwälte für die 157seitige Klageschrift verwendet würdenDie Argumentation der Klage, dass der Mietendeckel die Sicherstellung eines nachhaltigen und sozial ausgewogenen Wohnungsangebots durch Modernisierungen und Neubau verhindere und daher einen verfassungswidrigen Eingriff in Grundrechte der Mitglieder darstelle, bezeichnet die Initiative als „absurd“. „Die klagenden Genossenschaften verfügen über ausreichende Rücklagen, weisen in ihren Lageberichten keinerlei Risiken durch den Mietendeckel nach, haben in den zurückliegenden Jahren umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen realisiert und wären angesichts der niedrigen Bankzinsen in der Lage, ohne größere Probleme Neubauten zu finanzieren“. Mit ihrem Vorgehen handelten die klagenden Vorstände gegen Grundprinzipien der Genossenschaftsidee – gegen Solidarität und gegen die im Genossenschaftsgesetz verbriefte Förderung der Mitglieder, „die sich auch in bezahlbaren, möglichst niedrigen Nutzungsentgelten ausdrückt. Sie schädigen damit das Ansehen ihrer Genossenschaft und der Genossenschaftsbewegung insgesamt“.Die Mitglieder der betreffenden Wohnungsgenossenschaften werden aufgefordert, „klare Position gegenüber ihren Vorständen zu beziehen“.

Rainer Balcerowiak

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