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MieterEcho online 26.03.2020

Senat beschließt „Corona-Schutzschirm“ für Berliner Mieter/innen

Der Berliner Berliner Senat hat eine Art Schutzschirm für Mieter/innen in den Zeiten der Corona-Krise verabschiedet. In dem Maßnahmenkatalog wurde unter anderem die Aussetzung von Räumungsvollstreckungen und Kündigungen wegen Zahlungsverzugs für zunächst sechs Monate festgelegt. Das gilt unmittelbar für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, auf private Vermieter wolle man entsprechend „einwirken“ hieß es in einer Erklärung. Das Moratorium soll auch für Gewerbebetriebe gelten. Versorgungssperren für Strom und Gas sollen ebenfalls ausgesetzt werden. Laut Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hätten inzwischen die meisten Amtsgerichte den Gerichtsvollziehern der Stadt vorgegeben, aktuell auf die Vollstreckung von Wohnungsräumungen und Zählersperren zu verzichten. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sprach angesichts der Corona-Pandemie von „äußerster Dringlichkeit, dass die Menschen sich überwiegend in ihren Wohnungen aufhalten“. Daher müsse es für Mieter/innen „Sicherheit in Bezug auf den Erhalt ihrer Wohnungen geben“.


Ferner will sich der Senat an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen des Bundes zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen beteiligen und „bei Bedarf eigene Hilfsangebote für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter beschließen“.


Ein erstes „Hilfsangebot“ für Berliner Vermieter wurde bereits jetzt beschlossen. Der Vollzug des gerade erst in Kraft getretenen Mietendeckel-Gesetzes wurde teilweise ausgesetzt. Das betrifft die Informationspflicht über die jeweilige gesetzlich zugelassene Miete. Bei Verstößen werde „bis auf Weiteres auf Sanktionen verzichtet“. Laut Gesetz hätte jeder Mieter bis zum 22.April eine entsprechende Mitteilung erhalten müssen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder, die jetzt vorläufig nicht mehr verhängt werden können. Was diese Großzügigkeit gegenüber Vermietern mit der Corona-Krise zu haben soll, erschließt sich allerdings nicht.


Ausdrücklich begrüßt wurden von Senat die Beschlüsse der Bundesregierung zum Bezug von Hartz-IV-Leistungen. Bei deren erstmaliger Beantragung soll jetzt sowohl auf die Vermögensprüfung als auch auf die Überprüfung der „Angemessenheit“ der Kosten der Unterkunft verzichtet werden. Vertreter der Linken und der Grünen fordern, diese Regelungen auch nach der Corona-Krise beizubehalten sowie eine Verpflichtung der Jobcenter zur Übernahme von Mietschulden auf den Weg zu bringen.


Rainer Balcerowiak

 

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