Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online 06.06.2019

Senat plant schnelle Entscheidung über „Mietendeckel“

Neuer Entwurf sieht Einfrieren aller nicht preisgebundenen Mieten für fünf Jahre vor

Die Berliner Landesregierung drückt beim Thema Mietendeckel jetzt offenbar auf die Tube. Am 18. Juni will der Senat ein entsprechendes Eckpunktepapier verabschieden. Laut den bisherigen Plänen soll die Ressortabstimmung über einen Gesetzentwurf bis Ende August beendet sein. Nach Anhörungen und Auschussberatungen könnte das Gesetz im Dezember vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden und am 11.Januar 2020 mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft treten.
Anders als die bisher bekannt gewordenen Planspiele, die auf eine allgemeine Mietobergrenze abzielten, bis zu deren Erreichung bislang vergleichsweise günstige Mieten weiterhin erhöht werden dürften, setzt der jetzige Entwurf einen umfassenden „Deckel“. Alle Mieten im nicht preisgebundenen Wohnraum sollen für fünf Jahre auf dem jetzigen Stand eingefroren werden. Bei Neuvermietungen soll die bisherige Vertragsmiete gelten. Ferner sollen Modernisierungsumlagen anzeige- und ab einer bestimmten Höhe auch genehmigungspflichtig werden. Bei energetischen Modernisierungen wäre dann ein gutachterlicher Nachweis über die tatsächliche Energieeinsparung erforderlich. Ausgenommen von dem Mietendeckel wären der soziale Wohnungsbau, für den andere Preisregulierungen gelten, und die Erstvermietung von Neubauten. Einbezogen wären dagegen die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften.
Für Mieten, die deutlich über den Mietspiegelwerten liegen, soll den Mietern künftig auch eine Überprüfung der Wohnkosten auf Preisüberhöhung ermöglicht werden. „In Form eines Absenkungsbegehrens soll die Miete auf die zulässige Miete reduziert werden, die sich an einer zu definierenden allgemeingültigen Mietobergrenze orientiert“, heißt es dazu laut Berliner Morgenpost in dem Konzept. Verstöße gegen den Mietendeckel sollen mit drastischen Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Die Urheberschaft für diese jetzt auch von Stadtentwicklungssenatorin Kathrin Lompscher (Linke) getragene Variante beansprucht die SPD für sich. Ephraim Gothe, Baustadrat von Mitte, verwies in der Morgenpost darauf, dass das Konzept in seinem Bezirk entwickelt worden sei. Er sei „froh, dass Frau Lompscher das sofort aufgegriffen hat“. Ähnlich äußerte sich Daniel Buchholz, der stadtentwicklungspolitischen Sprecher der SPD im Abgeordnetenhaus. Kritik kam allerdings von Volker Härtig vom SPD-Fachausschuss „Soziale Stadt“. Das jetzt vorgelegte Konzept berücksichtige nicht die sehr unterschiedliche Mietenentwicklung in den verschiedenen Stadregionen, sagte er dem Blatt. Auf geschlossene Ablehnung stößt das offiziell noch nicht veröffentlichte Eckpunktepapier erwartungsgemäß bei den Oppositionsparteien und den Wohnungsbauverbänden.  
Noch ist nicht abzusehen, welche genauen Festlegungen in dem Gesetz vorgenommen werden und ob es den zu erwartenden juristischen Anfechtungen standhalten wird. Unklar ist ferner, wie ein „Mietendeckel“ die Diskussion über einen möglichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne beeinflussen würde. Für die in Wählerumfragen arg gebeutelte Berliner SPD ist es jedenfalls so eine Art „letzter Schuss“, um sich in einer der zentralen sozialen Fragen der Stadt publikumswirksam profilieren zu können – auch gegenüber den Koalitionspartnern Linke und Grüne.

Rainer Balcerowiak  

 

...zurück zu MieterEcho online...

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.