Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter

MieterEcho online - 24.11.2011

23 verschenkte Häuser in Kreuzberg

Die Auflagen des Bezirks bei der kostenlosen Übergabe interessieren die neuen Besitzer von einstigem Landeseigentum wenig, inzwischen lassen sie sogar einige Häuser offensiv verfallen.


Geschenkt ist geschenkt! Doch so einfach ist die Situation bei 23 Häusern nicht, die Mitte der 90er Jahre aus der Hand des Bezirks Kreuzberg an die damals städtische Wohnungsbaugesellschaft GSW „unentgeltlich“ übertragen wurden. Denn die Schenkung beinhaltete mehrere klare Auflagen zum Schutz der Mieter/innen, darunter ein Verbot des Weiterverkaufs ohne Zustimmung des Landes Berlin und eine Verpflichtung zur Instandsetzung durch die GSW. Doch nichts passierte und 15 Jahre später schien alles vergessen zu sein. Die GSW gehört seit Jahren einem privaten Immobilienfonds und ein Großteil der Häuser wurde bereits verkauft.

Doch am 30. Mai diesen Jahres besetzten mehrere Dutzend Aktivist/innen die Schlesische Straße 25. Zeitgleich verbreiteten sie den insgesamt 41 Seiten umfassenden „Einbringungsvertrag“ aus dem Jahr 1993 zwischen dem Land Berlin und der damals noch städtischen „Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft“ (GSW). Darin heißt es eindeutig, die GSW „verpflichtet sich, die von Berlin erworbenen Grundstücke ohne Zustimmung Berlins weder zu veräußern, zu teilen noch in Wohnungseigentum umzuwandeln“. Außerdem sollte eine „Instandsetzung umgehend nach Übernahme beginnen und innerhalb von zehn Jahren abgeschlossen“ sein. Auch die Mieten sollten niedrig bleiben und dem Bezirk Kreuzberg wird ein Belegungsrecht eingeräumt. Sogar kann „im Fall der Verletzung der Verpflichtungen die Rückgabe“ durch das Land Berlin verlangt werden. Am Beispiel der Schlesischen Straße 25 zeigten die Besetzer/innen auf, dass trotz großer Wohnungsknappheit in der Berliner Innenstadt „von 33 Wohnungen nur noch zwei bewohnt“ sind. Der Rest wurde „von der GSW systematisch entmietet“, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Und trotz der offensichtlich komplizierten und strittigen Rechtslage und obwohl sogar der Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) die Besetzung gegenüber der Presse als „berechtigt“ bezeichnete, räumte die Polizei das Haus noch am selben Tag mit einen martialischen Aufgebot. Wenige Tage später verkaufte die GSW das Haus wie geplant an einen privaten Investor. Auch einen zweiten Besetzungsversuch Anfang September räumte die Polizei nach wenigen Stunden.

Verkauf der GSW

Bezüglich des rechtlichen Hintergrunds sah Bürgermeister Schulz „Aufklärungsbedarf“ und forschte nach. Nach seiner Auskunft strich das Abgeordnetenhaus von Berlin in einem ersten Schritt Ende der 90er Jahre einen ersten Teil der Auflagen. In einem zweiten Schritt flogen dann im Jahr 2004 in Vorbereitung der Privatisierung der GSW die gesamten Auflagen aus dem Kaufvertrag. „So kann rein juristisch gesehen der Bezirk die Häuser nicht zurückverlangen“, meint Schulz. Auf solche, in die Hunderte gehende Kleinigkeiten, hatten die Rechtsanwälte von Cerberus, dem Käufer der GSW, bei den Verkaufsverhandlungen über rund 50.000 Wohneinheiten sehr genau geachtet.
Die Chancen, dass der Bezirk die Häuser zurückerhält, sieht auch die Rechsanwältin Carola Handwerg „gegen Null“. Eine Möglichkeit sieht sie allenfalls bei den sich noch im Besitz der GSW befindenden Häuser. Aber, und dieses „aber“ betont die Rechtsanwältin, die inzwischen Mieter/innen aus gut der Hälfte der betroffenen 23 Häuser berät, „bei einem Verkauf werden trotzdem einige Rechte und Pflichten mit übertragen“. So will Handwerg prüfen, „ob der Bezirk nicht, insbesondere in der Schlesischen Straße 25, weiterhin ein Belegungsrecht hat“. Deshalb fordert sie eine Einsicht in den 2004 abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen dem Land Berlin und den Käufern der GSW, der weiterhin geheim ist. Denn darin „sind eindeutig die Rechte Dritter, nämlich der Mieter, berührt“. Auch können die Mieter/innen ihrer Meinung nach auf die Durchführung einer Instandsetzung pochen.

Aktivierung des Belegungsrechts

Die Mieter/innen aus einen Dutzend der betroffenen Häuser haben sich inzwischen mehrmals getroffen und organisiert. Doch die Rahmenbedingungen der jeweiligen Häuser sind sehr unterschiedlich. So sollen „in der Wilhelmstraße 7 einzelne Wohnungen nach Luxusmodernisierungen weiterverkauft werden.“ Und in der Bevernstraße 2 sollen nach der geplanten Modernisierung die Mieten um das Dreifache steigen. Dagegen lassen die Eigentümer in der Manteuffelstraße 7 nach Angaben der Mieter/innen im Seitenflügel Wohnungen leer stehen und verschimmeln. Über „Vernachlässigung der Bausubstanz und schleichende Entmietung“ klagen auch die Mieter/innen in der Manteuffelstraße 70 und in der Wiener Straße 13.
Jetzt fordern Mieter/innen aus den „23 GSW-Häusern“ gemeinsam als ersten Schritt zumindest eine kurzfristige Aktivierung des Belegungsrechts durch den Bezirk, um „vor dem Einbruch des Winters eine weitere Zerstörung von Wohnraum zu verhindern“.
Christoph Villinger


Kontakt: gsw23@wbk.in-berlin.de

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