Wohnungslose bleiben außen vor
Senat will MUF-Häuser langfristig nur für Geflüchtete nutzen.
Von Rainer Balcerowiak
Es sollte ein kleiner Quantensprung bei der Unterbringung von Geflüchteten werden. Im Februar 2016 beschloss der damalige Senat, ein modulares Bauprogramm für Flüchtlingsunterkünfte (MUF) aufzulegen. Dabei handelt es sich um Wohnhäuser mit einer Lebensdauer von 50 bis 60 Jahren, die in serieller Bauweise errichtet werden. Im ersten Schritt wurden 28 Standorte in Abstimmung mit den Bezirken ausgewählt, wobei es viele Bauverzögerungen gab. 2018 folgte eine weitere Tranche (MUF 2.0), insgesamt sollten im Land Berlin somit 53 Neubauten zur Flüchtlingsunterbringung entstehen.
Bauträger der MUF waren städtische Wohnungsbaugesellschaften sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Seinerzeit hieß es seitens des Senats: „Zunächst werden hier Geflüchtete untergebracht“, aber perspektivisch „soll dieser neu geschaffene Wohnraum auch anderen wohnungssuchenden Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung stehen. Mit dem Bauprogramm wird also weiterer, in unserer Stadt dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum geschaffen.“ Ziel des Senats sei es, „integrative Lösungen zu erreichen“, für alle von Wohnungsnot Betroffenen. Das gelte auch „für den Zugang von Geflüchteten zu Wohnungen in anderen Wohnungsbauprojekten“.
Das hätte allerdings sowohl eine Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt, etwa durch forcierten Neubau, als auch eine Entspannung beim Zuzug weiterer Geflüchteter erfordert. Doch bekanntlich kam es anders. Besonders die große Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine erforderte ab 2022 die schnelle Einrichtung von Massen- und Notunterkünften, wie etwa auf dem Areal des Flughafens Tegel. Und obwohl Geflüchtete aus der Ukraine einen vergleichsweise privilegierten Status haben und ohne weitere Prüfungen reguläre Wohnungen anmieten könnten, gab der Wohnungsmarkt das nicht her. 2023 und 2024 wurden weitere MUF fertiggestellt.
Anfrage im Abgeordnetenhaus
In einer Anfrage an den Berliner Senat wollte der fraktionslose Abgeordnete Alexander King (BSW) im September wissen, wie sich der Bau und die Nutzung der MUF inzwischen entwickelt haben. In der Antwort heißt es: „Von den 53 ursprünglich geplanten Standorten (...) wurden 36 Standorte realisiert und sieben Standorte aufgegeben.“
In Planung befinden sich derzeit noch 10 weitere MUF. Deren Fertigstellung (mit einer Ausnahme) aber frühestens Ende 2028 erfolgen wird und in 3 Fällen „noch nicht abschätzbar“ ist.
Die Kapazitäten der bereits genutzten MUF sind sehr unterschiedlich und liegen zwischen 100 und 562 Plätzen, insgesamt sind es über 12.000. Die meisten sind derzeit voll oder fast voll belegt. Und zwar ausschließlich mit Geflüchteten. King wollte in seiner Anfrage aber auch wissen: „Was ist aus den ursprünglichen Plänen geworden, MUF auch für die Wohnraumversorgung von wohnungslosen bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen (ohne Fluchthintergrund) zu nutzen?“
Die Antwort könnte man einfach zusammenfassen: Gar nichts! Im Wortlaut heißt es: „Für die von den LWU errichteten und an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vermieteten MUF-Standorte zur Unterbringung von Geflüchteten ist vorgesehen, dass diese nach Ablauf der Mietzeit (...) dem Wohnungsmarkt zur Nutzung zugewiesen werden. Hierbei wurde keine Festlegung getroffen, dass die Wohnungen der MUF-Standorte an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen vermittelt werden.“ Es liege im Interesse des Senats, „dass die in den MUF-Standorten wohnenden Menschen mit Fluchtgeschichte im Falle der Beendigung des Mietvertrages mit dem LAF übernommen werden“. Darüber hinaus verfolge das LAF das Interesse, „bei Standorten, die nach Auslaufen des Mietvertrags nicht umgehend für die Nutzung Wohnen bereitgestellt werden, Mietverträge zur Anmietung der Objekte neu auszuhandeln“, also weiter für die Unterbringung nur von Geflüchteten.
Angesichts des unzureichenden Wohnungsbaus werden auf diese Weise Wohnungslose mit und ohne Fluchthintergrund gegeneinander in Stellung gebracht, wobei, so Alexander King, nicht nachvollziehbar sei, „dass ein ganzes Segment für soziale Zwecke neu geschaffenen Wohnraums auch längerfristig nur für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stehen soll“.
MieterEcho 453 / Oktober 2025


