Raus in 15 Minuten
Was Zwangsräumungen über unser Rechtssystem verraten.
Von Sarah Klosterkamp
In deutschen Amtsgerichten dauert es im Schnitt nur 15 Minuten, bis über den Verlust einer Wohnung entschieden wird – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen. Unsere Beobachtungen im DFG-Forschungsprojekt „Zwangsgeräumt – Logiken, Praktiken und Vulnerabilitäten im Kontext von Entmietungspraktiken in Zeiten der Mehrfachkrise“ zeigen, wie kurz diese Verfahren sind und wie stark sie in das Leben von Mieter/innen eingreifen.
Seit Anfang 2024 untersuchen wir, wie Gerichte, Vermieter/innen und Mieter/innen in diesen Prozessen agieren und welche Bedeutung sie für die Wohnungsfrage in Deutschland haben. Ziel des Projekts ist es, die bislang wenig beleuchteten Verhandlungen in Amtsgerichten zu dokumentieren und zu analysieren. Wir verfolgen dabei einen ethnographischen Ansatz: Wir beobachten Gerichtsverhandlungen, führen Gespräche mit Richter/innen, Anwält/innen, Mieter/innen und Gerichtsvollzieher/innen und werten Daten zu Räumungsklagen aus.
Bundesweit werden laut Statistischem Bundesamt jährlich rund 50.000 Räumungsklagen eingereicht. 2023 kam es in Folge dieser Verfahren bundesweit zur Vollstreckung von 30.275 Zwangsräumungen. 2024 ist die Zahl nach Medienberichten auf rund 35.000 gestiegen. Besonders betroffen sind Ballungsräume: 1.695 Zwangsräumungen wurden 2023 in Köln gezählt. In Berlin waren es 2023 sogar 2.369. 2024 gab es mit 2.239 Zwangsräumungen zwar einen leichten Rückgang, aber noch immer ein alarmierend hohes Niveau. Unsere eigenen Datenerhebungen an vier Amtsgerichten deuten darauf hin, dass jede dritte Klage im Zusammenhang mit Mietschulden steht, während Eigenbedarfskündigungen insbesondere im Raum München zunehmen.
Niederschwellige Hilfen notwendig
Um den Druck der kurzen Verfahren abzufedern, setzen wir mittlerweile auf eine praxisnahe Beratung – und darauf, die Ergebnisse aus unserer Forschung unmittelbar für die Praxis fruchtbar zu machen. Gemeinsam mit der Mietrechts Law Clinic (MILCC) der Universität zu Köln und dem Netzwerk „Recht auf Stadt Köln“ haben wir daher eine offene Mieterberatung aufgebaut (1mal im Monat, jeden 3. Montag). Dort erleben wir die konkreten Sorgen von Betroffenen: Allein in den ersten sechs Monaten 2024 haben wir über 20 Ratsuchende begleitet. Häufig geht es um Mietschulden nach Jobcenter-Verzögerungen, Eigenbedarfsklagen oder Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Viele Betroffene berichten von Unsicherheit und fehlendem Wissen über ihre Rechte. Hinzu kommt, dass zahlreiche Ratsuchende keinen Anwalt finden, der sie unterstützt – oder Angst haben, sich eine anwaltliche Beratung überhaupt nicht leisten zu können. Diese Lücken wollen wir durch Forschung, Beratung und Informationsmaterial schließen.
Auf Grundlage unserer Beobachtungen in den Gerichtssälen und der Beratungen haben wir einen Leitfaden entwickelt, der Schritt für Schritt erklärt, was bei einer Räumungsklage zu tun ist – von Fristen über die Beantragung von Prozesskostenhilfe bis hin zu möglichen Widersprüchen. Entstanden ist der Leitfaden in Kooperation mit Jurist/innen aus Köln, lokalen Initiativen in Köln, Frankfurt und Halle sowie Informationsdesigner/innen der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle. Für jede Stadt wurde eine eigene Fassung gestaltet und gedruckt. Insgesamt 10.000 Exemplare wurden bislang an Mietervereine, Sozialberatungsstellen, Stadtteilgruppen und offene Rechtsberatungen verteilt. Ziel ist es, Betroffenen eine niedrigschwellige Orientierung zu bieten und Handlungsmöglichkeiten sichtbar zu machen.
Unsere bisherigen Erhebungen verdeutlichen, dass Zwangsräumungen nicht nur individuelle Schicksale, sondern auch strukturelle Probleme offenlegen: die ungleiche Verteilung von Wohnraum, die soziale Selektivität der Gerichte und fehlende Präventionsmechanismen der Kommunen. Die Verhandlungen sind oft kurz – durchschnittlich unter 15 Minuten, an manchen Standorten sogar weniger als 8 Minuten lang –, hoch formalisiert und enden fast immer zugunsten der Vermieter/innen. Für die Mieter/innen bleibt der Eindruck zurück, dass ihre Lebensrealität im juristischen Verfahren kaum Gehör findet. Ein zentrales Problem ist zudem der ungleiche Zugang zu Rechtsbeistand: Während Vermieter/innen fast immer anwaltlich vertreten sind, berichten viele Mieter/innen, dass sie keinen Anwalt finden – oder sich anwaltliche Beratung schlicht nicht leisten können.
Zwangsräumungen enden nicht im Gerichtssaal, sondern an der Wohnungstür. Dort treten Gerichtsvollzieher/innen in Erscheinung – und prägen entscheidend, wie ein Urteil in die Praxis übersetzt wird. Unsere Beobachtungen zeigen: Zwar sind sie an rechtliche Vorgaben gebunden, verfügen aber über Handlungsspielräume. Manche setzen auf Vermittlung, räumen stufenweise oder suchen gemeinsam mit Sozialdiensten nach Lösungen. Andere halten strikt an formalen Abläufen fest – mit dem Effekt, dass der Wohnungsverlust für Betroffene abrupt eintritt.
Typisch ist ein eng getakteter Vollstreckungsablauf: Kurzfristige Terminankündigung, Eintreffen mit Schlüsseldienst, teils Spedition und – bei Bedarf – Polizei. Die Kosten werden meist von Vermieterseite vorgelegt und anschließend den Mieter/innen auferlegt. Aus einer Krise wird so schnell eine Schuldenfalle. Verbreitet ist zudem die „vereinfachte“ Vollstreckung (oft als „Berliner Räumung“ bezeichnet). Die Wohnung wird nicht ausgeräumt und die Habseligkeiten verbleiben zunächst in der Wohnung, zu der der Zugang verwehrt wird. Für Betroffene bedeutet das häufig den Verlust des Zugriffs auf persönliche Dinge und die Gefahr späterer Entsorgung.
Fehler liegt im Rechtssystem
Gleichzeitig existieren Ermessensspielräume – etwa bei Terminierung, kurzer Fristverlängerung oder dem Hinweis auf Härtefallanträge beim Vollstreckungsgericht (z. B. bei Krankheit, Pflege, akuter Wohnungslosigkeit). In unseren Gesprächen berichten Gerichtsvollzieher/innen von Zielkonflikten – zwischen Neutralitätspflicht, Arbeitsdruck und der sozialen Realität an der Tür. Auffällig ist, dass auch Gerichtsvollzieher/innen selbst den Druck thematisieren. Vor allem steigende Räumungszahlen, schwierige Situationen mit Betroffenen und ein enger Zeitplan. Ihre Praxis macht deutlich, dass Zwangsräumungen nicht nur juristische Entscheidungen, sondern auch Verwaltungs- und Vollzugsroutinen sind – und damit ein weiteres Bindeglied zwischen Wohnungspolitik und sozialer Realität.
Bis Ende 2026 werden wir weitere Fallstudien in Hamburg, München und Leipzig durchführen, um regionale Unterschiede zu untersuchen. Parallel entwickeln wir mit lokalen Initiativen Strategien, wie juristische Unterstützung niedrigschwelliger zugänglich gemacht werden kann. Unsere bisherigen Ergebnisse zeigen jedoch schon jetzt: Zwangsräumungen sind nicht nur eine Folge fehlenden Wohnraums, sondern auch Ausdruck eines Rechtssystems, das Eigentum meist höher gewichtet als soziale Belange. Ein Grundrecht auf Wohnen gibt es in Deutschland nicht – und genau das macht die Verfahren so einseitig.
Besonders alarmierend: Unter den Kläger/innen finden sich nicht nur private Eigentümer/innen oder große Konzerne, sondern auch kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und sogar Immobilienverwaltungen der beiden Großkirchen, die die Entmietung betreiben. Diese Eindrücke decken sich mit den Ergebnissen einer Berliner Studie von Laura Berner, Andrej Holm und Inga Jensen (2015), die zeigt: Räumungen sind nicht allein eine Frage von Eigentumsformen, sondern in hohem Maße eine Frage der Bewirtschaftungspolitik – und damit eine entscheidende Weichenstellung dafür, wer sich die Stadt morgen noch leisten kann.
Quellen:
Abgeordnetenhaus Berlin 2024 (letzter Zugriff 23.09.2025)
Berliner Mieterverein 2025 (letzter Zugriff 23.09.2025)
Berner, L., Holm, A., & Jensen, I. (2015). Zwangsräumungen und die Krise des Hilfesystems. Eine Fallstudie in Berlin.
Deutscher Bundestag 2024 (letzter Zugriff 23.09.2025)
Landtag NRW 2024 (letzter Zugriff 23.09.2025)
RND 2025 (letzter Zugriff 23.09.2025)
Dr. Sarah Klosterkamp ist Geographin und leitet seit 2024 das DFG-Projekt „Zwangsgeräumt – Logiken, Praktiken und Vulnerabilitäten im Kontext von Entmietungen in Zeiten der Mehrfachkrise“ am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie forscht zu Recht, Stadtentwicklung und sozialer Ungleichheit.
MieterEcho 453 / Oktober 2025


