Lukratives Geschäftsmodell
Mit Wohnungslosenunterkünften lässt sich sehr viel Geld verdienen.
Von Nicolas Šustr
Rund 365 Millionen Euro erhielten laut Angaben des Senats die Betreiber von ASOG-Unterkünften (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) für Wohnungslose im Jahr 2024. Der Löwenteil dieser Summe floss dabei an privatwirtschaftliche Betreiber von Hotels, Hostels, Wohnheimen und weiteren Unterbringungsformen. Nur etwas über 10% der knapp 3.500 Betten in Charlottenburg-Wilmersdorf werden laut Angaben des Bezirks von gemeinnützigen Trägern bereitgestellt. In Pankow sind es nicht einmal 5% der knapp 2.300 Betten.
Ein lukrativer Markt angesichts eines aktuellen Tagessatzes von derzeit durchschnittlich 35 Euro pro Person. Gerade bei abgerockten Immobilien in peripherer Lage mit geringen Chancen auf Nutzung als Touristenunterkunft oder Bürofläche erweist sich die Nutzung als ASOG-Unterkunft als Renditebringer. Über 100 Euro Umsatz pro Monat und qm Gebäudefläche lassen sich so erzielen, bei wesentlich geringeren Bewirtschaftungskosten als in einem Hotel. Beispielsweise muss die Bettwäsche nur alle zwei Wochen gewechselt werden.
„Es gibt auch tolle gewerbliche Betreiber, die sich wirklich auch um Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen kümmern, die vernetzt sind mit dem sozialpsychiatrischen Dienst im Bezirk und mit ambulanten Pflegedienstleistern und ihr Geld wirklich ordentlich verdienen. Und es gibt auch Freie Träger, die nicht so eine gute Arbeit machen. Aber grundsätzlich ist es natürlich die Privatwirtschaft, die sich da eine goldene Nase verdient.“, sagt Susanne Gerull zum MieterEcho. Die Professorin für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit der Alice-Salomon-Hochschule Berlin beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit dem Thema Wohnungslosigkeit. Ende 2024 veröffentlichte sie den Bericht „Die Lebenssituation wohnungsloser Menschen in Berliner ASOG-Unterkünften“.
Katastrophale Zustände
Sie berichtet von einem Betreiber, der in Treptow-Köpenick ohne die nötigen Genehmigungen Campingmobile als Unterkünfte aufgestellt und vermietet hat. Rund 150 Menschen lebten in den Siedlungen an der Moosdorfstraße und am Adlergestell, bis im Februar 2023 das Verwaltungsgericht Berlin dem Bezirk Recht gab, die aus seiner Sicht illegale Nutzung zu beenden.
Das Verwaltungsgericht begründete dies in beiden Fällen unter anderem mit erheblichen brandschutzrechtlichen Bedenken. Das betraf fehlende Abstandsflächen, fehlende Brandwände, fehlende oder unzureichende Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen. Zudem seien die zu Wohnzwecken genutzten Gebäude auch hinsichtlich der Belichtung und Belüftung sowie in Bezug auf Schallschutz, Abfallentsorgung, Wärmeschutz und Sanitäranlagen mangelhaft. Zudem meldete der Bezirk auch eine Rattenplage. „Am Anfang konnte er das tatsächlich bei einigen Bezirksämtern als ASOG-Unterkünfte abrechnen“, so Gerull. Laut Gericht bestehe das Geschäftsmodell darin, „Grundstücke zu erwerben und diese ohne Rücksicht auf baurechtliche Anforderungen oder Gebote entweder selbst kurzfristig zu nutzen oder anderen zur Nutzung zu überlassen“.
Der Betreiber habe im Berliner Stadtgebiet mehrere Grundstücke erworben und lässt auf diesen ungenehmigt Baucontainer aufstellen, die er selbst oder über ein Firmenkonsortium vor allem Bezieher/innen von SGB-II-Leistungen zur Wohnnutzung anbietet, wobei die Mieten durch das Jobcenter direkt an ihn oder die anderen Vermieter gezahlt werden müssen. Die Warmmieten belaufen sich in den gerichtlich bekannt gewordenen Fällen auf monatliche Beträge von 500 bis 600 Euro.
Infolge der hohen Geflüchtetenzahlen in den Jahren 2015 und 2016 wurden der Wildwuchs und die Geschäftsmodelle bei ASOG-Unterkünften auch immer wieder in der Presse thematisiert. So wurde 2019 bekannt, dass das Berliner Landeskriminalamt in großem Umfang gegen Hostelbetreiber wegen des Verdachts ermittelte, bei der Abrechnung der Unterbringung wohnungsloser und geflüchteter Personen zu betrügen. Berichtet wurde über mehr als 130 Ermittlungsverfahren in drei Jahren, die bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben worden seien, sowie 200 noch in Bearbeitung befindliche Verfahren. Meist wurde die Unterbringung in einer normalen Wohnung als Hostelunterbringung abgerechnet, mit damaligen Tagessätzen zwischen 20 und 25 Euro.
Berlinweite Aufmerksamkeit bekam 2016 auch der Fall in der Berlichingenstraße 12 in Moabit. Das seit den 1980er Jahren als Wohnungslosenunterkunft genutzte Haus sollte künftig als seinerzeit deutlich lukrativere Geflüchtetenunterkunft genutzt werden. Die bisher vereinnahmten 30 Euro Warmmiete pro qm waren nicht mehr einträglich genug.
„Im Moment gibt es mit der überwältigenden Anzahl der Betreiber keine vertraglichen Vereinbarungen. Das kann dazu führen, dass ein Betreiber von einem Tag auf den anderen sagt, dass er jetzt den doppelten Betrag pro Übernachtung haben will, wenn er sieht, dass das Angebot knapp ist“, sagt Gerull. Das sei zu ihrer aktiven Zeit als Sozialarbeiterin bei zwei Sozialen Wohnhilfen „immer wieder ein Gefeilsche gewesen, den Tagessatz wieder zu senken, wenn sich die Lage wieder entspannt hatte“.
Seit Jahrzehnten fordern Betroffene, Wissenschaft und Praxis, diesen Wildwuchs zu unterbinden. „Denn die Bezirke sind verpflichtet, jemanden unterzubringen, wenn er unfreiwillig obdachlos ist und glaubhaft erklärt, dass er keine andere Möglichkeit hat. Es wäre eine unglaubliche Verbesserung, dass man da wirklich eine vertragliche Grundlage hat. Weil dann kann halt ein Betreiber nicht einfach herkommen und sagen kann: ,Nö, machen wir ab morgen aber anders‘, so Gerull weiter.
Zwar hätten sich die zwölf Bezirke deren Angaben zufolge auf Mindeststandards für ASOG-Unterkünfte geeinigt. „Die sind aber ein Wunschkonzert der Bezirke, was sie für wichtig halten würden – und die Betreiber unterschreiben das oder auch nicht. Und wenn die Betreiber es nicht unterschreiben, dann können die Bezirke diese auch nicht geltend machen“, kritisiert Gerull.
Im Zuge der gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung und der neuen Leitlinien der Wohnungslosenhilfe durch die Sozialsenatorin sind zwar kürzlich Mindeststandards vom Senat beschlossen, aber noch nicht vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden. „Ob das die jetzige Koalition in der jetzigen Legislatur noch schafft, vor dem Wahlkampf, mag ich nicht beurteilen“, so Gerull. Seit über fünf Jahren arbeitet die Senatssozialverwaltung an dem Konzept.
Prinzip Elendsverwaltung
Es sei „wirklich verrückt, dass für Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung bisher noch keine klaren Standards verhandelt sind, gerade auch in Anbetracht der großen Zahl von Menschen, die das inzwischen betrifft“, sagt Gerull. In anderen Bereichen der Unterbringung, zum Beispiel Seniorenwohnheimen, gebe es klare rechtliche Grundlagen und Mindeststandards. „Wenn da irgendetwas nicht richtig funktioniert, kann man dagegen klagen als Bewohner. Oder die Medien gehen hin und sagen: Die erfüllen die Standards nicht“, erläutert sie. In Geflüchtetenunterkünften gebe es zum Beispiel verpflichtende Schutzkonzepte für Kinder und Familien.
Dass die Betroffenen sich meist kaum wehren, ist für Gerull aus ihrer Praxis nachvollziehbar. „Zum Teil kennen die Leute auch so schlechte Unterkünfte, dass sie schon froh sind, wenn sie überhaupt ohne große Randale, ohne rassistische Diskriminierung oder sexistische Belästigung wohnen können“, berichtet sie. Das sei „das Blöde, dass viele dann auch der Meinung sind, naja, wir können ja froh sein, dass wir nicht mehr auf der Straße sind. Die haben gar nicht mehr die Idee, dass sie ein Anrecht auf eine echte Wohnung haben. Viele arrangieren sich halt irgendwie damit.“
Man dürfe nicht vergessen: „Der Augenblick, in dem Menschen erstmalig wohnungslos werden, ist in der Regel die größte Krise in ihrem Leben. Wenn sie da durchgekommen sind, dann werden sie sich oft eher anpassen, als permanent auf die Barrikaden zu gehen und zu sagen: Mir steht nach der Menschenrechtskonvention oder nach der Kinderrechtskonvention ein anderes Leben zu.“ Das sei meistens eine nachvollziehbare Bewältigungsstrategie. Und solange die Mietenkrise nicht beendet wird, und Sozialamtsbeschäftigte einfach froh sind, dass sie einen Fall vom Tisch haben und jemanden wohin auch immer vermittelt haben, wird der Betrieb auch ein lukratives Geschäftsmodell bleiben.
MieterEcho 453 / Oktober 2025


