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MieterEcho 405 / September 2019

Gewerbemieter/innen stärken

In Deutschland müssen dringend Schutzrechte für Gewerbemieter/innen geschaffen werden

Von Canan Bayram   

Kein Gemüsehändler mehr um die Ecke, aber drei Euro für die Tasse Kaffee bezahlen – so stellt sich in Berlin und vielen anderen Städten die Situation für die Anwohner/innen dar. Denn von Verdrängung sind nicht nur Wohnungsmieter/innen, sondern auch kleine Einzelhändler/innen, Handwerker/innen sowie Sozialprojekte betroffen.     

Gewerbemieten sind in den letzten Jahren deutschlandweit teilweise rasant gestiegen. Dies bestätigte auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage, in der wir als grüne Bundestagsfraktion die Daten für die 40 größten Städte der Bundesrepublik abgefragt haben. In Berlin sind die Gewerbemieten zwischen 2009 und 2018 in den sogenannten IB-Lagen um 266% für größere Ladenflächen und um 200% für kleinere Ladenflächen gestiegen. In den IA-Lagen stiegen sie um etwa 50%. Doch gleichzeitig antwortet mir die Bundesregierung am 11. März dieses Jahres, dass ihr „aktuell keine verlässlichen und belastbaren Daten vorliegen, die auf ein strukturelles und erhebliches Ungleichgewicht zwischen Vermietern und Mietern auf den Mietmärkten über Gewerberaum schließen lassen“. Also macht sie weiterhin nichts. Schutzmechanismen für Gewerbemieter/innen, wie wir sie aus dem Wohnmietrecht kennen, existieren im Bereich des Gewerbes kaum. Gewerbemieter/innen sind einem enormen Druck ausgesetzt, die Miete ist für sie zu einem ähnlich existenzbestimmenden Faktor geworden, wie es bisher nur von den Lohnkosten bekannt war. Allein in den letzten Monaten gab es in meinem Wahlkreis mehrere Fälle (wie zum Beispiel der Spätkauf in der Oranienstraße 35 oder Kamil-Moden am Kottbusser Damm), dass kleine Gewerbetreibende aus ihren Räumlichkeiten trotz heftigen öffentlichen Protests verdrängt wurden. Deshalb sehe ich – neben der Unterstützung des Protests gegen Verdrängung vor Ort – eine meiner Aufgaben als Juristin und Bundestagsabgeordnete darin, endlich ein „Gewerbemietrecht“ zu konzipieren, das zumindest wieder Vertragsverhandlungen auf gleicher Augenhöhe zwischen Mieter und Vermieter möglich macht.      

Gesetzentwurf wird diskutiert

Im Frühjahr trugen fast 100 Teilnehmer/innen im Rahmen eines Fachgesprächs im Bundestag die Probleme zusammen. Das sind vor allem ein fehlender Kündigungsschutz für die Mieter/ innen und die Möglichkeiten der unbegrenzten Mieterhöhung für den Vermieter. Mietobergrenzen oder Vergleichsmietensysteme, wie es sie beispielsweise in Österreich und Schweden gibt, befürworteten viele der Anwesenden. Und falls der Mieter dies anstrebt, soll eine Mindestlaufzeit von zehn Jahren für Gewerbemietverträge gelten. In Frankreich haben Gewerbemieter/innen nach einer gewissen Zeit, wenn sich ihr Geschäft als tragfähig herausstellt, diese Verlängerungsoption. Auch die Schaffung eines eigenen Rechtsbereichs im Gewerbemietrecht für soziale Träger wie Kitas, Betreutes Wohnen (hier gibt es zumindest seit dem 1. Januar dieses Jahres Verbesserungen für Neuverträge), Nachbarschaftstreffpunkte und ähnliche Einrichtungen wurde vorgeschlagen. Überraschend deutlich forderten die Teilnehmer/innen städtebauliche Vorgaben und Instrumente, um den Gewerbemietmarkt zu lenken. Die Vorschläge reichten von der Ausweitung der Milieuschutzgebiete auf das Gewerbe bis hin zu niedrigschwelligen Beratungs- und Informationsbüros (insbesondere mit Berücksichtigung des oft migrantischen Hintergrunds der Gewerbeinhaber/innen), um als Gemeinde rechtzeitig intervenieren zu können. Auch sollten bei Neubaugebieten 30% der Gewerbeflächen für soziale Nutzungen reserviert sein. All diese Forderungen und Hinweise dienen als Grundlage für einen Gesetzentwurf, der vor allem das Mietrecht betrifft. Die notwendigen Änderungen im Städtebaurecht werden parallel in einem Antragstext entwickelt. In einem zweiten Teil des Fachgesprächs soll dann unser konkreter Gesetzentwurf mit Expert/innen und Vertreter/innen von Initiativen aus dem Gewerbebereich öffentlich diskutiert werden. Anschließend soll der Entwurf in den Bundestag eingebracht werden.      

Antwort auf die Kleine Anfrage: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/074/1907410.pdf


MieterEcho 405 / September 2019

Schlüsselbegriffe: Gewerbe,Gewerbemietrecht