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MieterEcho 404 / August 2019

Europaweiter Kampf für bezahlbares Wohnen

Eine europäische Bürgerinitiative fordert Reformen beim Beihilferecht, bei der Schuldenbremse und der Zweckentfremdung durch Feriendomizile

Von Karin Zauner-Lohmeyer   

Menschen gegen Profitgier: „Housing for All“ (Wohnen für alle) heißt eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die sich gegen die neoliberalen Wirtschaftsregime in der EU richtet und für mehr bezahlbaren, kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau kämpft.  

Von Lissabon bis Stockholm, von London bis Budapest: Wohnen ist in den Metropolen Europas für viele Menschen mittlerweile unbezahlbar geworden. Der Mangel an leistbarem Wohnraum ist dramatisch. Allein in Deutschland fehlen laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung rund 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen. Zudem wurden seit 1997 mehr als 700.000 kommunale Wohnungen privatisiert – günstiger Wohnraum, der den Städten immer spürbarer fehlt. Rechnet man die Privatisierungen von landes- und bundeseigenen Wohnungen sowie aus den Beständen von einstmals im Bundesbesitz befindlichen Unternehmen dazu, sind es noch deutlich mehr.
Von der Wohnungsnot betroffen sind längst nicht mehr nur einkommensschwächere Gruppen, sondern auch schon Bevölkerungsschichten, die gerne als „Mitte der Gesellschaft“ zusammengefasst werden. Sie müssen die Städte verlassen, weil sie sich das Wohnen dort nicht mehr leisten können und lange Strecken in Kauf nehmen, um an den Arbeitsplatz zu gelangen. Rund 82 Millionen Europäer/innen sind mittlerweile von Wohnkosten überbelastet oder müssen in gesundheitsgefährdenden, unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Die Preisspirale am Wohnungsmarkt hat sich bereits soweit gedreht, dass es Unternehmen
in den Städten und in Tourismuszentren schwer haben, Personal zu finden. Auch der öffentliche Dienst ist davon betroffen: So mangelt es beispielsweise im Großraum München wegen der Wohnungskrise an Polizeibeamt/innen, Feuerwehrleuten oder Busfahrer/innen und in London an Reinigungskräften.                                 

Tourismusboom und Wohnraumvernichtung

In stark von Tourismus geprägten Städten ist die Lage noch viel schwieriger. Kurzzeitvermietungen über Onlineplattformen wie Airbnb, Wimdu oder HomeAway verschärfen die Wohnungsnot. Da die Erträge einer Ferienwohnung viel höher sind als bei Langzeitvermietung, werden immer mehr Wohnungen ausschließlich für Urlauber/innen angeboten – und verschwinden für die einheimische Bevölkerung vom Markt.
Airbnb & Co. wollen den Reisenden die Möglichkeit geben, in den Wohnungen der Einheimischen zu übernachten und ein vermeintlich „authentisches Gefühl“ für eine fremde Kultur zu bekommen. Statt von Vermietern wird von „Gastgebern“ gesprochen, statt von „Geschäft“ von „Gastfreundschaft". Diese Marketing-Sprache solle eine Aura von Geborgenheit erzeugen und verhüllen, um was es hier eigentlich geht: Um ein Mega-Geschäft. Von einen kleinen Zubrot durch Homesharing kann längst nicht mehr die Rede sein. Kommerzielle Akteure, kaufen oder mieten Wohnraum an, um ihn als „authentisches Zuhause“ feilzubieten. Forscher/innen des Corporate Europe Observatory (CEO), einer NGO, die sich mit dem Einfluss von Konzernen und Lobbyisten auf die EU-Gesetzgebung befasst, haben im April 2018 die Angebote auf der Airbnb-Website analysiert. In ihrem Bericht „Unfairbnb“ stellen sie fest, dass vieles dafür spricht, dass die meisten Airbnb-Wohnungen ausschließlich für Kurzzeitvermietung genutzt werden und damit der Langzeitvermietung dauerhaft entzogen sind.
Das kommerzielle Homesharing geht auf Kosten all jener Menschen, die eine Wohnung suchen. Die Verknappung des Wohnraumangebots treibt die Preise weiter in die Höhe und macht Innenstädte immer mehr zu Partyzonen. Schlafen in der Nacht? Fehlanzeige! Lärmende Urlauber/innen, laute Musik, klappernde Plastikbecher, es riecht nach Urin und Erbrochenem. Die „Gastgeber“ bleiben meist gegenüber den Finanzbehörden und sehr oft auch gegenüber ihrem eigenen Vermieter anonym. Eine Regulierung des Phänomens ist schwierig bis unmöglich, da Airbnb und Co. die Daten der Hosts genannten Unterkünfte nicht herausrücken wollen. Sie berufen sich auf den Datenschutz, konkret auf die EU-weite E-Commerce-Richtlinie (ECRL), die es den Firmen ermöglicht, ihre Angebote vor dem Gesetzgeber zu verstecken. Den Stadtverwaltungen fehlen somit die Daten, um den Plattformen Einhalt zu gebieten. Schätzungen gehen davon aus, dass bereits Wohnungen in sechsstelliger Größenordnung, vor allem in den Innenstädten von Paris, London, Lissabon, Rom, Amsterdam, Berlin, München, Hamburg, Barcelona, Venedig und Florenz (um nur einige zu nennen) durch Kurzzeitvermietung dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen werden. Das CEO resümiert: „Die Europäische Kommission hilft der Jobsharing-Industrie, rechtliche Gründe für einen Angriff auf die Städte zu finden.“                                          

Neoliberale wollen „Suppenküchenstaat“        

Unfassbar drückend ist die Wohnungsnot für einkommensschwächere Gruppen wie Alleinerziehende, Rentner/innen und Studierende. Letztere sind auf bezahlbaren Wohnraum in der Stadt ganz besonders angewiesen, weil Studienpläne auch Praktika und Blockveranstaltungen am Tagesrand, insbesondere in den Abendstunden, vorsehen und deshalb ein Pendler-Dasein im studentischen Alltag ungleich schwieriger und oft unmöglich ist. Nicht selten werden in Berlin mittlerweile für 15 Quadratmeter in einer Wohngemeinschaft mehr als 500 Euro verlangt und dieser Betrag wird auch bezahlt – weil es keine Alternative gibt. Bei der Auswahl der Universität gehören Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit der Wohnung mittlerweile zu den wichtigsten Kriterien – und nicht mehr die Qualität der Uni oder gar persönliche Präferenzen.
Doch wie konnte es soweit kommen? Längst ist offensichtlich, dass da nicht nur etwas ein wenig „aus dem Ruder gelaufen“ ist. Vielmehr geht es es um die religionsgeschichtliche, neoliberale Überzeugung, dass der ungezügelte Markt alles zum Guten wendet. Das ist die Wurzel allen Übels und führt die Europäische Union zunehmend in eine sozialpolitische Sackgasse mit erschütternden Folgen. Dass der uneingeschränkte Wettbewerb unsere Wirtschaftsräume und Gesellschaften zerstört hätten die politischen Entscheidungsträger spätestens bei dem großen Banken-Crash 2008/2009 erkennen müssen. Genauso wenig wie ein Löwe kein Veganer wird, wird sich der „freie Markt“ nicht um das Gemeinwohl scheren. So wird der „freie Markt“ niemals breite Teile der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum versorgen. Das hat es noch nicht gegeben und das wird es nicht geben. Ganz im Gegenteil: Der Neoliberalismus will den Einfluss der Staaten, Städte und Gemeinden minimieren. Sie sollen sich lediglich um die Versorgung der „Übriggebliebenen“ kümmern, sie vor dem Verhungern oder Erfrieren bewahren, genauso wie die Suppenküchen vor mehr als 100 Jahren. Nicht weniger, aber vor allem nicht mehr. Öffentlicher und geförderter Wohnungsbau für breite Teile der Bevölkerung ist den Neoliberalen daher schon immer ein Dorn im Auge gewesen.
Genau diese neoliberale Handschrift trägt das EU-Beihilferecht. Es regelt all jene Dienstleistungen, die ein Staat fördern darf, ohne – aus Sicht der EU-Wettbewerbshüter – den Wettbewerb zu verzerren. Auch der Wohnungsbau ist darin geregelt. Wenig verwunderlich: Das Gesetz schränkt die Staaten in ihrem Handeln massiv ein. Der Staat dürfe demnach nur Wohnraum für die Ärmsten der Armen finanziell fördern. Das klingt schwammig und ist es auch, weil die EU-Kommission nicht näher ausführt, was genau mit dieser Definition gemeint ist.
Private Immobilienunternehmen haben aufgrund dieser Bestimmung im EU-Beihilferecht des Öfteren nationale Wohnungsbausysteme angegriffen, wie jenes von Irland, Frankreich, Schweden oder den Niederlanden. Sie sahen sich durch die Fördermodelle für soziale Wohnraumversorgung im Wettbewerb benachteiligt. So wie zum Beispiel in den Niederlanden, wo private Investoren gegen den gemeinnützigen Wohnungsbau mit der Begründung klagten, dieses Fördersystem versorge nicht nur die Ärmsten, sondern auch die Mittelschicht. Die Einkommensgrenzen seien zu hoch bemessen. Die Niederlande haben die Einkommensobergrenze in der Folge nach unten setzen müssen. Von heute auf morgen waren mehr als 600.000 Menschen vom Zugang zum sozialen Wohnungsbau ausgeschlossen. Dieser Angriff der Investoren auf den sozialen Wohnungsbau ist gelungen!     
                        

Schuldengrenze stranguliert Wohnraumversorgung    

Hindernis Nummer zwei sind die EU-Konvergenzkriterien (auch Maastricht-Kriterien genannt), zu denen sich die Mitgliedsstaaten 1992 durch den Vertrag von Maastricht verpflichtet haben. Sie zielen auf die Harmonisierung der Leistungsfähigkeit der nationalen Wirtschaftssysteme ab. Stichwort: Haushaltsdisziplin. Sie besagen, dass das öffentliche Defizit nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf und die Gesamtverschuldung des Landes die Schwelle von 60% des BIP nicht überschreiten darf. Das BIP gibt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen an, die während eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft als Endprodukte hergestellt wurden.
Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank überprüfen die Erfüllung dieser Kriterien und können bei Nichteinhaltung ein Vertragsverletzungsverfahren und finanzielle Sanktionen gegen die Mitgliedsstaaten einleiten. In Deutschland wurde diese Bestimmung für Bund und Länder als Schuldenbremse ins Grundgesetz übernommen. Die Haushalte von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden sind im Grundsatz ohne die Aufnahme von Krediten auszugleichen. Ohne frisches Geld vom Finanzmarkt sind die so dringend notwendigen Investitionen in die soziale Infrastruktur und in den kommunalen oder gemeinnützigen Wohnungsbau einfach nicht möglich. Das „Maastricht-Finanz-Korsett“ nimmt den Städten die Luft zum Atmen, führt zu einem massiven Personalabbau im öffentlichen Dienst (vor allem auch in den Bauabteilungen) und öffnet der Privatisierungen der Daseinsvorsorge und dem Verkauf von öffentlichen Grundstücken Tür und Tor.     

Investitionen in die Zukunft

An diesen Fehlentwicklungen setzt die EBI „Housing for All“ an. Wir alle wollen nicht länger zusehen, wie diese neoliberale Spielanordnung in der Europäischen Union unsere Städte und Gemeinden zerstört. Die Initiative wird getragen von einem Netzwerk aus engagierten Bürger/innen, Gewerkschaften, Mieterverbänden, sozialen Vereinen, Menschenrechtsorganisationen, Interessenvertretungen von Studierenden, Jugendlichen, Rentner/innen, von Städtenetzwerken und anderen Zusammenschlüssen. Es ist die Auseinandersetzung zwischen einer global agierenden, profitgierigen Immobilienbranche gegen Länder, Städte, Gemeinden und am Ende gegen uns alle. Wir wollen durch diese Initiative dieses Missverhältnis zwischen Staat und Großkonzernen thematisieren, zwischen Menschenrechten und Profitgier.
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, so wie Nahrung und Trinkwasser. Es ist ein Menschenrecht, mit dem man nicht spekulieren darf. Wohnraumversorgung gehört zwar zu den Kompetenzen der Mitgliedsstaaten, doch unsere Städte und Gemeinden können unter diesen europäischen Rahmenbedingungen ihre Aufgabe Wohnraum für alle zu schaffen, nicht erfüllen. Wer „Housing for All“ unterschreibt, setzt damit ein starkes Zeichen für Daseinsvorsorge, für starke Städte und Gemeinden, für das Menschenrecht auf Wohnen und für den sozialen Frieden in Europa. Worauf sollen wir noch warten? Lasst uns gemeinsam diese EU verbessern, denn von selber wird sie nicht besser.    

Karin Zauner-Lohmeyer, 40 Jahre alt, arbeitet im öffentlichen Dienst in Wien. Sie ist Initiatorin und Sprecherin der Europäischen Bürgerinitiative „Housing for All“ (Wohnen für alle).

 


Europäische Bürgerinitiative „Housing for All“


Mit deiner Unterschrift auf www.housingforall.eu forderst du bessere EU-Gesetze, damit mehr bezahlbarer kommunaler und gemeinnütziger Wohnungsbau geschaffen werden kann. Dies umfasst:

1. Die Erleichterung des Zugangs für alle zu gefördertem Wohnungsbau
2. Keine Anwendung der Maastricht-Kriterien auf öffentliche Investitionen in bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau
3. Besserer Zugang zu EU-Finanzmitteln für kommunale und gemeinnützige Wohnungsbauträger
4. Soziale und wettbewerbsgerechte Regeln für Kurzzeitvermietungen über Onlineplattformen
5. Kleinräumige statistische Erfassung des Wohnbedarfs in Europa

Ziel ist es bis zum 18.3.2020 mehr als eine Million Unterschriften zu sammeln. Ist die Initiative erfolgreich, müssen die Anliegen von der  EU-Kommission behandelt werden und die Organisator/innen dürfen im EU-Parlament vorsprechen.



MieterEcho 404 / August 2019

Schlüsselbegriffe: Europa,EU,Wohnungskrise,AirBnB