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MieterEcho 405 / September 2019

Editorial

Editorial MieterEcho

Liebe Leserinnen und Leser,
Im April 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Grundsteuer in der aktuellen Form nicht verfassungskonform sei und gab der Bundesregierung auf, bis zum 31. Dezember 2019 rechtliche Abhilfe zu schaffen, andernfalls würde die Rechtsgrundlage und damit die Grundsteuer komplett entfallen. Moniert wurde insbesondere, dass die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke „völlig überholt" seien und zu „gravierenden Ungleichbehandlungen" der Immobilienbesitzer führten. Seither werkelt die Politik vor sich hin. Der unlängst vorgelegte Gesetzentwurf des Finanzministers wurde von den eher der Immobilienwirtschaft und der CDU nahestehenden  Teilnehmer/innen einer Expertenanhörung sehr kritisch bis ablehnend beurteilt. Aus sozialdemokratischer Sicht hingegen erfüllte er alle Vorgaben und die Vertreterin des Deutschen Städtetages mahnte – gewissermaßen parteienübergreifend: „Bei allem Verständnis für unterschiedliche Rechtsauffassungen. Wir müssen bis Jahresende ein neues Gesetz verkünden, um zu verhindern, dass die Grundsteuer für die Kommunen ausfällt.“ Gut, dass sie daran erinnert hat. Die Frage, wer denn die Kassen der Kommunen mit der Grundsteuer aufzufüllen habe, hatte sie allerdings nicht gestellt. Dabei ist die Umlegbarkeit der Grundsteuer im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter/innen höchst umstritten. Selbstverständlich vertreten die Mieterorganisationen die zweifellos richtige Auffassung, dass die Steuer für die Immobilie von denen getragen werden muss, denen die Immobilie gehört. Ebenso sieht es Joachim Wieland, Professor für öffentliches Recht an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer: „Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Eigentum. Deshalb gibt es gar keinen Grund, diese auf die Mieter/innen abzuwälzen.“ Die Fraktion der Grünen im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen und Die Linke hat sich mit einem inhaltlich identischen Antrag angeschlossen. Der Berliner Senat unterstützt diese politischen Vorschläge durch eine Bundesratsinitiative. Wie üblich liefert der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) die treffenden Argumente für die Enteignung der Deutschen Wohnen und Co. Er meint, die Mieter/innen würden auf jeden Fall den Kürzeren ziehen, denn die Vermieter/innen würden den Verlust einfach auf die Kaltmiete aufschlagen. Sollte sie aber die Mietpreisbremse daran hindern, würde die Investitionsfreudigkeit dramatisch gedämpft und daher die Mieten durch ein verringertes Angebot steigen. Zwei gute Gründe um an der Demonstration, siehe unten, teilzunehmen.
Ihr MieterEcho


MieterEcho 405 / September 2019

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