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MieterEcho 400 / Februar 2019

Editorial

Editorial MieterEcho

Liebe Leserinnen uand Leser,


dass die große Koalition auch dieses Jahr übersteht, ist noch zweifelhaft. Sollte sie es, so sind einige Gesetzesänderungen zu erwarten, die bereits im letzten Jahr vorbereitet wurden.    
Das Mietrechtsanpassungsgesetz - im Dezember beschlossen - trat zum 1. Januar 2019 in Kraft. Seine wesentlichen Inhalte sind die Absenkung der Modernisierungsumlage von 11% auf 8%, einschließlich einer Kappungsgrenze von drei Euro innerhalb von sechs Jahren, und bei Mieten unterhalb von sieben Euro eine Kappung auf zwei Euro. Das Gesetz verpflichtet die Vermieter zudem bei Neuabschluss eines Mietvertrags zur unaufgeforderten Auskunft über die Vormiete und bei umfassender Modernisierung über die Umstände, die zu dieser Maßnahme führten. Das „Herausmodernisieren“, also eine Ankündigung umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen, um Mieter/innen zur Kündigung zu veranlassen, erhält den Rang einer Ordnungswidrigkeit und steht damit auf einer Stufe mit dem Falschparken, dürfte aber wesentlich schwerer nachzuweisen sein.                    
Im Laufe des Jahres soll die Mietspiegelerstellung neu geregelt und der Mietspiegel möglicherweise vereinheitlicht werden. Ob der Berliner „Tabellenmietspiegel“ dieses Prozedere übersteht, ist ungewiss. Auf jeden Fall ist eine Erweiterung des Betrachtungszeitraums von bisher vier auf sechs Jahre zu erwarten, und es ist geplant, den Bindungszeitraum der Mietspiegel von zwei auf drei Jahre zu verlängern.        
Mit Share Deals lässt sich die Grunderwerbssteuer vermeiden. Dazu müssen die handelbaren  Immobilien in eine eigene Gesellschaft überführt werden. Wenn sie nicht mehr als 95% des Vermögenswertes dieses Mantels ausmachen, bleiben die solcherart verpackten Grundstücke bei einem Verkauf von der Grunderwerbssteuer befreit. Von einer gesetzlichen Neuregelung im Laufe dieses Jahres wird die Absenkung der 95%-Grenze erwartet.                     
Da den Ländern die Grunderwerbssteuer zufließt, wären sie die Nutznießer. Zwar ist noch vollkommen ungewiss, wie viele Verkäufe zukünftig grunderwerbssteuerpflichtig abgewickelt werden müssen, doch für eventuelle Mehreinnahmen hat Heimatminister Seehofer bereits eine Verwendung. Er will sie als „Gegenfinanzierung durch die Länder“  benutzen, um Besserverdienende beim Erwerb von Eigenheimen zu begünstigen. In der Diskussion sind Steuersenkungen und steuerlich geltendzumachende Freibeträge bis 500.000 Euro. Die Länder ahnen nichts Gutes, denn die Begünstigungen für gutsituierte Häuslebauer dürften die zu erwartenden Einnahmen durch Begrenzungen der Share Deals bei weitem übersteigen.Noch fehlt die konkrete Ausgestaltung dieses Steuerentlastungsmodells. Das die Mittelschicht stärkende Baukindergeld hingegen läuft in diesem Jahr auf vollen Touren. Knapp 50.000 Familien mit über 82.000 Kindern haben es seit September 2018 beantragt, ausgezahlt wird seit dem 1. Januar 2019. Das finanzielle Volumen dieser Maßnahme liegt bereits jetzt bei etwa einer Milliarde Euro.

Ihr MieterEcho


MieterEcho 400 / Februar 2019

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