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MieterEcho 400 / Februar 2019

Aufbruch im Hilfesystem

Strategiekonferenzen erarbeiten Vorschläge gegen wachsende Wohnungslosigkeit

Von Philipp Möller                                    

Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach (Die Linke) hat sich die Verbesserung der Situation für wohnungs- und obdachlose Menschen auf die Fahnen geschrieben. Begleitende wohnungspolitische Maßnahmen aus dem Ressort für Stadtentwicklung und Wohnen fehlen bisher.                                  

„Im Hilfesystem herrscht seit Januar eine Aufbruchstimmung. Endlich gibt es offene Ohren von Seiten der Politik hinsichtlich der Überlastung des Systems“, beschreibt Daniela Radlbeck, Referentin für Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin, die Situation in der Stadt im Interview mit dem MieterEcho. Sie rechne es Elke Breitenbach hoch an, dass sie mit „den Strategiekonferenzen einen Prozess in den Gang bringt, wo Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen, aus der Forschung, der Praxis und der Verwaltung zusammen kommen und zu bestimmten Themen diskutieren“. Die wachsende Zahl an obdach- und wohnungslosen Menschen hat die Grenzen des Hilfesystems längst überschritten. Soziale Träger der Wohnungslosenhilfe fordern seit Jahren Veränderungen. Auf der ersten Strategiekonferenz im Januar 2018 wurden neun AGs gebildet, die Vorschläge erarbeiteten, um die Situation für die wohnungs- und obdachlosen Menschen in der Stadt etwas erträglicher zu gestalten. Erste Handlungsempfehlungen wurden auf der zweiten Konferenz im Oktober präsentiert. „Es sind alles nur Empfehlungen, die wir der Senatsverwaltung geben, was umgesetzt wird, haben wir dann nicht mehr in der Hand“, erklärt Radlbeck.     Eine zentrale Maßnahme ist die Überarbeitung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe. Sie stammen aus dem Jahr 1999. Die Struktur der Wohnungs- und Obdachlosigkeit hat sich seitdem stark verändert. Die Deregulierung und Privatisierung des Wohnungsmarktes, die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die Einführung der Hartz-IV-Gesetze vergrößerte die Armut. In der Folge stieg die Wohnungs- und Obdachlosigkeit, deren Bild sich mit ihrem wachsenden Umfang diversifizierte. Immer mehr Frauen bis hin zu ganzen Familien sind wohnungslos. Menschen aus Ost- und Südosteuropa kommen hinzu, viele von ihnen nach jahrelanger,     extrem prekärer Beschäftigung. Einen Anspruch auf eine Unterbringung in einer Unterkunft nach ASOG haben sie häufig nicht. Geflüchtete, die in Massenunterkünften ausharren, gelten ebenfalls als wohnungslos. Knapp 37.000 Menschen waren 2017 in Berlin nach offiziellen Zahlen in Unterkünften nach ASOG untergebracht. 6.000 bis 10.000 Menschen leben laut Schätzungen auf der Straße und gelten damit als obdachlos. Hinzu kommt eine Dunkelziffer von verdeckter Wohnungslosigkeit.     

Wohnungslosenstatisktik geplant     

Um Licht ins Dunkel zu bringen, berät die AG 1 der Strategiekonferenz den Senat zu einer statistischen Erhebung zur Wohnungslosigkeit, der ersten ihrer Art in Berlin überhaupt. Ein Teil ist die Erfassung der Gesamtzahl aller in Unterkünften untergebrachten Menschen. Hinzu kommt die Zählung aller obdachlosen Menschen durch Freiwillige in einer Nacht X. Zwangsräumungen sollen berlinweit erfasst und in ein Verhältnis mit der Anzahl der Räumungstitel gesetzt werden. Aus den Zahlen sollen die aktuellen Bedarfe an das Hilfesystem abgeleitet werden, welches entsprechend weiterentwickelt und verändert werden soll. Niclas Beiersdorf von der Berliner Obdachlosenhilfe (BOH) hält die Erstellung einer Statistik für „lange überfällig“. Der Verein verteilt an Orten wie dem Leopoldplatz, am Kottbusser Tor oder am Hansaplatz Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Schlafsäcke an obdachlose Menschen. Beiersdorf begrüßt die Ankündigung des Senats, Zwangsräumungen für Familien auszusetzen. „Eine Stadtregierung, die ernsthaft gegen Obdachlosigkeit vorgehen will, muss Zwangsräumungen – auch von Alleinstehenden – sofort beenden“, fügt er hinzu. In der Vergangenheit bezog die BOH immer wieder öffentlich Stellung gegen eine Politik, die Obdachlose statt Obdachlosigkeit bekämpfte, und unterstützte im letzten Jahr die Besetzung der leerstehenden Wohnungslosenunterkunft in der Berlichingenstraße 12 in Moabit. Vorstöße des Senats wie das „Housing First“-Projekt (siehe Beitrag auf Seite 15) sieht der Verein als kleine Schritte in die richtige Richtung. „Die Senatsstrategie bleibt aber unglaubwürdig, solange Menschen, die in Parks oder unter Brücken schlafen, von der Polizei geräumt und so schutzlos der Kälte ausgeliefert werden“, so Beiersdorf.  Camps von obdachlosen Menschen werden durch die Bezirke weiterhin geräumt, wie zuletzt im Ulap-Park in Mitte.            
Dabei schafft der Senat selbst eine Situation, in der immer mehr Menschen nach dem Verlust ihrer Wohnung nur noch die Wahl zwischen einer Obdachlosenunterkunft und der Straße bleibt. Die Erweiterung des geschützten Marktsegments (GMS), als letzter Anker vor der Wohnungslosigkeit, tritt seit Jahren auf der Stelle. Laut einer Antwort auf eine Anfrage des MieterEchos wurden im Jahr 2018 2.081 Menschen im GMS in 1.241 Wohnungen untergebracht. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erweiterung des Segments auf 2.500 Wohneinheiten verfehlten die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften weit. Lediglich um 13 Wohnungen stockten sie das Angebot im GMS im Jahr 2018 auf. Laut der Senatsverwaltung für Soziales, Arbeit und Integration würden aber bei laufenden Bauvorhaben der Städtischen die Wohnungen für das GMS mitberücksichtigt. Der kommunale Wohnungsbau fällt jedoch in das Ressort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, deren Fehlen bei den Strategiekonferenzen und ihr immer lauteres Schweigen zu der Thematik zuletzt viel Unverständnis hervorrief. Barbara Eschen, Vorsitzende der Berliner Diakonie, fordert laut Taz von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke) „einen Masterplan Wohnraum für Wohnungslose“. Daniela Radlbeck mahnt den Ausbau des kommunalen Wohnungsbaus an.                          

Unterkünfte statt Wohnungen        

„Wir brauchen mehr sozial gebundene Wohnungen für Menschen, die nicht 15 Euro den Quadratmeter kalt bezahlen können, und das ist ein Großteil in dieser Stadt“, erläutert sie. Soziale Träger hätten immer größere Schwierigkeiten, innerstädtischen Trägerwohnraum oder Beratungsräume zu finden. In Trägerwohnungen sollen Menschen, die längere Zeit wohnungslos waren, wieder an ein eigenständiges Wohnen herangeführt werden und erhalten dabei Unterstützung von Sozialarbeiter/innen. Das Konzept hat sich bewährt. Laut Radlbeck schaffen über die Hälfte der Klient/innen, die aufgrund ihrer sozialen Schwierigkeiten in Trägerwohnungen gewohnt haben, die nahtlose Wiedereingliederung in ein reguläres Mietverhältnis. Die zum 1. Januar 2019 veränderte Rechtslage, nach der Trägerwohnungen fortan ins Wohnungsmietrecht statt wie zuvor ins Gewerbemietrecht fallen, begrüßt Radlbeck. Trägerwohnraum ist damit besser vor Kündigungen geschützt. Gleichzeitig stellt die Anmietung die Träger vor große Herausforderungen, da sie aufgrund der hohen Mieten wirtschaftlich kaum leistbar ist. Die Stadt finanziert lediglich die sozialarbeiterische Betreuung. Die Miete wird von den Bewohner/innen entweder selbst bezahlt, oder in der Regel beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragt. Grundlage für die maximale Miethöhe ist die AV-Wohnen. Die AV-Wohnen sieht lediglich einen Aufschlag von 20 Euro für die Anmietung von Trägerwohnraum vor. „Das ist definitiv nicht auskömmlich, das können unsere Träger bestätigen“, so Radlbeck.             
Aufgrund des Mangels an regulärem Wohnraum nehmen die Unterbringungen nach ASOG seit Jahren zu. Allein zwischen 2016 und 2017 stieg die Zahl der untergebrachten Personen um über 6.000. Auf den Strategiekonferenzen wurde die Überarbeitung und bessere Kontrolle der Qualitätsstandards gefordert, die eine menschenwürdige Unterbringung in den Unterkünften sicherstellen sollen. Derzeit finden kaum Überprüfungen der Mindestanforderungen statt. Zwei Drittel der Unterkünfte werden privat und häufig gewinnorientiert betrieben. Bei Tagessätzen von bis zu 68 Euro pro untergebrachter Person wittern einige Betreiber ein großes Geschäft, indem sie bei der Ausstattung sparen. „Es gibt in den Bezirken Listen mit Betreibern von Unterkünften, von denen man weiß, dass die Qualitätsstandards nicht eingehalten werden“, erläutert Radlbeck. Um dieser neoliberalen Armutsindustrie die Geschäftsgrundlage zu entziehen, braucht es dringend die Ausweitung des kommunalen Wohnungsbestandes.  

Unterbringung nach ASOG:
„Unfreiwillige“ Obdachlosigkeit stellt nach den Landesgesetzen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Der Staat ist deshalb in einer Unterbringungspflicht für unfreiwillig wohnungslose Menschen. In Berlin sind dafür nach §2 daes „Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ (ASOG) die Bezirksämter zuständig. Diese bringen die Menschen in der Regel in gewerblich oder gemeinnützig betriebenen Wohnheimen oder anderen Beherbungsstätten unter. Zwar ist im ASOG keinerlei Einschränkung aufgrund von Nationalität oder Aufenthaltsstatus vorgesehen. Dennoch wird der Unterbringungsanspruch zumeist nur gewährt, wenn auch Leistungsansprüche nach SGB II oder SGB XII vorliegen, was bei vielen obdachlosen EU-Bürger/innen seit einer Verschärfung der Leistungsberechtigung im Jahr 2016 nicht der Fall ist.


MieterEcho 400 / Februar 2019

Schlüsselbegriffe: Wohnungslosigkeit,Obdachlosigkeit,ASOG