Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 405 / September 2019

Alle sollen mitreden

Zentrale Anlaufstelle und Vorhabenliste für die Bürgerbeteiligung geplant

Von Jutta Blume                                   

Bei Projekten der räumlichen Stadtentwicklung soll es künftig mehr Transparenz und frühzeitige Beteiligungsmöglichkeiten geben. In einem zwei Jahre andauernden Verfahren hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemeinsam mit Bürger/innen, Vertreter/innen zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Verwaltung und Politik die „Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung“ erarbeitet. Im nächsten Schritt sollen sie in die Praxis umgesetzt werden.                                        

Im Koalitionsvertrag hatte Rot-Rot-Grün 2016 festgeschrieben, die Bürgerbeteiligung in der Stadt stärken zu wollen. „Wir haben den Anfang gemacht für Projekte der räumlichen Stadtentwicklung“, so Senatorin Katrin Lompscher. Das vorerst nützlichste Ergebnis ist vielleicht eine Liste und Karte aller Vorhaben der räumlichen Planung, die schon jetzt in Ansätzen unter mein.berlin.de einsehbar ist. Dort werden etwa neue Bebauungspläne, Verkehrsprojekte oder die Umgestaltung öffentlicher Plätze angezeigt, und auch, ob dafür bislang eine Beteiligung vorgesehen ist, bzw. in welchem Stadium sich diese gerade befindet.            

Neu aufgebaut werden soll auch eine zentrale Anlaufstelle für Fragen der Bürgerbeteiligung. Diese soll jeweils zur Hälfte durch Mitarbeiter/innen der Verwaltung sowie durch einen freien Träger besetzt werden. Auch die Bezirke sollen angehalten werden, entsprechende Anlaufstellen einzurichten und dafür finanzielle Mittel erhalten. Aufgabe der Anlaufstellen wird nicht nur sein, über geplante und laufende Beteiligungsverfahren zu informieren, sondern auch Menschen zu unterstützen, die selbst ein solches anregen wollen, wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Zudem soll, um verschiedene Bevölkerungsgruppen einzubinden, verstärkt auch eine „aufsuchende Beteiligung“ stattfinden. Bei der Erarbeitung der Leitlinien waren besonders häufig Barrierefreiheit, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und interkulturelle Kommunikation gewünscht worden, erklärte die mit der Begleitung des Prozesses betraute Birgit Böhm vom nexus-Institut bei der öffentlichen Vorstellung der Leitlinien Ende August.                     
All diese Instrumente mögen zu mehr Transparenz führen, aber könnte es nicht dadurch zu immer größeren Verzögerungen bei der Planung kommen? Susanna Kahlefeld, Sprecherin für Partizipation und Beteiligung von Bündnis 90/Grüne meint: „Wir engagieren uns in Berlin sowieso immer, wenn uns etwas nicht passt. Das wird sich auch durch die Leitlinien nicht ändern.“ Allerdings hofft sie, dass der Prozess dadurch rationaler abläuft. Ähnlich äußert sich Böhm: „Die Möglichkeit sich frühzeitig zu beteiligen, kann auch dazu dienen, Prozesse zu beschleunigen.“ Wie berichtet (MieterEcho Nr. 404/August 2019) ist allerdings von einer Beschleunigung durch umfassende Beteiligung bei einigen der geplanten Stadtentwicklungsgebiete wenig zu spüren.                               

Beteiligung ohne Folgen        

Für die Stadtöffentlichkeit bedeutet Beteiligung aber nicht unbedingt, die eigenen Anliegen durchsetzen zu können. Das mag manchmal gut sein, wenn zum Beispiel rassistische Ressentiments geschürt werden, um Unterkünfte für Geflüchtete zu verhindern. Wird jedoch eine investorenfreundliche Planung entgegen der Beteiligung durchgezogen, stößt das negativer auf.                 
So wurden die Spreeufer trotz des erfolgreichen Bürgerentscheids „Spreeufer für alle“ im Jahr 2008 bis auf weniger als 50 Meter bebaut. Der Bürgerentscheid war nicht bindend. An der Rummelsburger Bucht kam es unlängst zu Protesten gegen den Bebauungsplan Ostkreuz (Mieter-
Echo Nr. 403/Juli 2019), obwohl es für diesen ja eine Bürgerbeteiligung gegeben hat. In beiden Fällen waren Grundstücke bereits an Investoren verkauft, im Fall des Spreeufers bestand sogar zum Teil schon Baurecht. Sollten Stadt und Bezirken Grundstücksgeschäfte also besser untersagt werden, wenn nicht die Planung inklusive Beteiligung vorher abgeschlossen ist? Einfluss darauf, wem der städtische Grund und Boden gehören darf, wird wohl auch über das neue Modell der Partizipation nicht möglich sein.      
            
Weitere Informationen:
mein.berlin.de
leitlinien-beteiligung.berlin.de


MieterEcho 405 / September 2019

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.