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MieterEcho 397 / August 2018

Streit in Kreuzberg

CG-Gruppe will auf ehemaligem Postgelände am Halleschen Ufer weniger Wohnraum errichten

Von Jürgen Enkemann

Bei den Verhandlungen über die künftige Nutzung und Bebauung des ehemaligen Postbankgeländes am Halleschen Ufer ist es zwischen der CG-Gruppe als Eigentümerin und der Bezirksverwaltung Friedrichshain-Kreuzberg zu einer Verschärfung der Kontroverse gekommen. Im Kern geht es darum, dass die CG von einem bisherigen Kompromiss abgerückt ist und neue Vorschläge eingereicht hat, denen zufolge auf dem Areal weniger Wohnraum realisiert werden soll. Stattdessen will die CG gewerbliche Nutzungen erweitern, da diese offenbar lukrativer erscheinen.


Die CG-Gruppe, deren Namensabkürzung für den Unternehmenschef Christoph Gröner steht, hatte das Gelände im Jahr 2014 von der Postbank erworben. Bei der Vorstellung des geplanten Projekts gab der Investor im Sommer 2014 bekannt, dass der Hochhausturm erhalten bleibt und darin über 300 Kleinstwohnungen hergestellt werden sollen, während für die Flachbauten der Abriss vorgesehen ist. Auf dem Gelände sollten zudem 720 neue Wohnungen geschaffen werden. Um nicht von vornherein im Widerspruch mit städtebaurechtlichen Anforderungen zu stehen, wurde der Degewo angeboten, ein Wohngebäude mithilfe der Wohnungsbauförderung des Landes Berlin mit Nettokaltmieten von 6,50 Euro/m² zu errichten. Auch der Bau einer Kita war vorgesehen.
Der Anteil von nicht überteuerten Wohnungen erzeugte bereits in einer frühen Phase des Verhandlungsprozesses besondere Spannungen zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der Investorengruppe. Als Gröner im Frühjahr 2015 persönlich an einer Sitzung des Stadtplanungsausschusses zum Thema teilnahm, wurden ihm von Bezirksverordneten sehr vehement eine zu geringe Berücksichtigung von bezahlbarem Wohnraum und auch eine gewisse Mogelei vorgeworfen. Er hatte von einem Drittel preisgünstiger Wohnungen gesprochen und dabei Wohnraum zum Preis von 10 bis über 12 Euro/m² einbezogen.
In jüngerer Zeit wurde nach zähen Verhandlungen ein Kompromiss zwischen Bezirk und Investorengruppe geschlossen, damit die nächsten Schritte im Bebauungsplanverfahren erfolgen können. Die Einigung sah eine Wohnnutzung von ca. 70% und eine gewerbliche Nutzung von ca. 30% vor. Diese Relation wurde dann von der CG-Gruppe auf etwa 50 zu 50% geändert. Der Stadtplanungsausschuss lehnte den einseitigen Vorstoß mehrheitlich ab, nachdem bereits beim bisherigen Kompromiss nicht wenige Bezirksverordnete zu große Zugeständnisse sahen.

Bebauungsplan noch gültig?

Die CG-Gruppe hatte bei ihrem neuen Vorschlag ein quasi basisdemokratisch erscheinendes Argument geltend gemacht, demzufolge auch von der Öffentlichkeit der Wunsch nach einem größeren Gewerbeanteil vorgetragen worden sei. Gemeint war eine Begehung des Geländes mit einer Diskussionsrunde, zu der Baustadtrat Florian Schmidt (B90/Grüne) im Sommer 2017 aufgerufen hatte. An das von der CG angeführte Begehren kann sich jedoch von bezirklicher Seite niemand der damals Anwesenden erinnern.
Die Auseinandersetzung wird jetzt nicht nur fortgesetzt werden, sondern sie verkompliziert sich auch noch dadurch, dass von Mitgliedern des Stadtplanungsausschlusses eine frühere planungsrechtliche Koppelung mit dem Bereich „Post“ ins Spiel gebracht wurde. Der immer noch gültige Bebauungsplan aus den 1970er Jahren sieht ein Kerngebiet mit einem Gemeinbedarf und der Zweckbestimmung Post vor. Zwar waren zuvor von Ausschussmitgliedern und auch von Baustadtrat Schmidt Zweifel daran geäußert worden, dass solche Bestimmungen noch herangezogen werden können, nachdem die Post dort nicht mehr vorhanden ist. Andere teilten diese Meinung jedoch nicht, und der Grünen-Fraktionsvorsitzende Julian Schwarze unterstrich, der „Gemeinbedarf Post“ müsse von der BVV zunächst aufgehoben werden. Auf der zurückliegenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses war die Mehrheit dann der Meinung, dass für eine andere Nutzung und Bebauung des Geländes zwingend ein neuer Bebauungsplan nötig ist. Welche Entscheidungen dazu auf den verschiedenen Ebenen getroffen werden, erscheint derzeit ungewiss.


MieterEcho 397 / August 2018