Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 397 / August 2018

Czaja wills wissen

Ein weiterer Untersuchungsausschuss soll sich mit der verzögerten Inbetriebnahme des BER befassen

Von Benedict Ugarte Chacón

„Dieser Untersuchungsausschuss soll ein Denkmal der Aufklärung werden“ – diesen hehren Satz postete der Fraktionsvorsitzende der FDP Sebastian Czaja am 7. Juli dieses Jahres in seinem Facebook-Profil. Einen Tag zuvor hatte sich besagter Ausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Beantragt hatten den Untersuchungsausschuss die Fraktionen von CDU und FDP bereits im März. Dass es so lange bis zu seiner tatsächlichen Einsetzung dauerte, geht auch darauf zurück, dass die beiden Fraktionen zunächst nicht in der Lage waren, einen rechtssicheren Untersuchungsauftrag zu formulieren.


Die Aufklärung, um die es nun gehen soll, erstrecke sich laut Czajas Facebook-Post „über die tatsächlichen Gegebenheiten im Luftverkehr unserer Stadt und somit natürlich auch über die Notwendigkeit Tegel offen zu halten“. Diese Ankündigung des in seinen Kreisen auch als „Tegelretter“ geltenden Politikers war allerdings etwas irreführend. Denn der Untersuchungsausschuss befasst sich laut seinem Einsetzungsbeschluss mit der „Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)“. Die im Einsetzungsbeschluss enthaltenen Fragen zum Flughafen Tegel drehen sich gerade nicht um die „Notwendigkeit“ ihn offen zu halten, sondern um Schätzungen zu seiner Profitabilität, mögliche Gespräche über eine potenzielle Offenhaltung, Prüfungen zu seiner Kapazität, seinen technischen und baulichen Zustand sowie um den Umgang des Senats mit dem Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ vom 24. September 2017. Noch dazu stammen die entsprechenden Fragen nicht allein aus dem ursprünglichen Einsetzungsantrag von CDU und FDP, sondern wurden zum Teil aus einem Änderungsantrag der  AfD-Fraktion übernommen. So intensiv, wie Czaja nun vorzugeben versucht, haben er und seine Fraktion sich demnach gar nicht mit der für sie so wichtigen Tegel-Frage beschäftigt.
Die Möglichkeiten eines Untersuchungsausschusses gehen weit über die regulärer Ausschüsse hinaus. So kann er die Herausgabe von Beweismitteln verlangen, die die betroffenen Stellen zu übermitteln haben. Auch kann er Zeug/innen vernehmen, die an die Wahrheitspflicht gebunden sind. Sollten die Beweismittel nicht geliefert werden oder die Zeug/innen die Aussage unbegründet verweigern, kann der Ausschuss beim Landgericht Berlin empfindliche Sanktionen beantragen. Dort kann zum Beispiel auch eine Hausdurchsuchung beantragt werden. Dies war im Verlauf des ersten BER-Untersuchungsausschusses in der vergangenen Wahlperiode der Fall. Hier statteten Ausschussmitglieder gemeinsam mit der Polizei zeitgleich den Büros der GMP-Architekten in Hamburg und Berlin einen Besuch ab. Der nun eingesetzte Ausschuss ist demnach schon der zweite, der sich mit der immer wieder verschobenen BER-Inbetriebnahme befassen soll. Davor gab es im Zusammenhang mit dem Flughafen bereits zwei Untersuchungsausschüsse – einen zu dubiosen Grundstücksgeschäften um das „Baufeld Ost“ und einen zur um die Jahrtausendwende gescheiterten Privatisierung der Flughafengesellschaft. Auch im Landtag Brandenburg arbeiteten sich in der Vergangenheit bereits zwei Untersuchungsausschüsse am Flughafen ab und seit mehreren Jahren tagt dort der „Sonderausschuss BER“, der die aktuelle Entwicklung des Projekts begleitet. Im Berliner Abgeordnetenhaus ist der BER immer wieder Thema in unterschiedlichen Ausschüssen. Der Unterausschuss des Hauptausschusses „Beteiligungsmanagement- und Controlling“ befasst sich zu feststehenden Terminen in öffentlicher Sitzung mit technischen Fragen zum Bau. Themen sind dort regelmäßig die „kritischen Pfade“, also die Bereiche des Projekts, in denen es zu Schwierigkeiten kommen könnte, wenn nicht gegengesteuert wird.

PR-Gag statt Aufklärung

Was nun CDU und FDP mit einem zusätzlichen Untersuchungsausschuss bezwecken wollen, ist unklar. Denn herkömmlicherweise wird solch ein Gremium im Zuge eines aktuellen politischen Skandals eingesetzt. Dass das Projekt BER noch nie rund lief, ist allgemein bekannt. Dass die Inbetriebnahme im Oktober 2020 stattfinden soll, ist ebenso seit Monaten öffentlich bekannt. Und dass eine Verlängerung der Bauzeit mehr Geld kosten wird, erschließt sich von selbst. Betrachtet man allerdings den ursprünglich von CDU und FDP eingebrachten Einsetzungsantrag zum Ausschuss, wird schnell klar, dass es sich dabei eher um einen dilettantisch vorbereiteten PR-Gag als um einen tatsächlichen Beitrag zu Aufklärung und Transparenz handelte. Denn der im März vorgelegte Antrag mitsamt seinem umfangreichen Fragenkatalog genügte den einfachsten rechtlichen Gepflogenheiten nicht, die bei der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beachtet werden müssen. So sollte zum Beispiel untersucht werden, welche Änderungen an der technischen Gebäudeausstattung des BER „in der Zukunft voraussichtlich noch vorgenommen werden“ müssen. Ein Blick in die Standardliteratur hätte ausgereicht, um zu merken, dass ein Untersuchungsausschuss nur Vorgänge in der Vergangenheit untersuchen darf. Die Zukunft zu untersuchen ist einem solchen Ausschuss nicht gestattet. Auch war im ursprünglichen Antrag eine Aufforderung an den Senat enthalten, wonach dieser einen „schriftlichen Bericht über die dort vorliegenden Erkenntnisse zu den vorbezeichneten Untersuchungsgegenständen“ liefern sollte. Nach Ansicht von CDU und FDP sollte also die Regierung, deren Verhalten untersucht werden soll, dem Parlament einen Ausschussbericht vorformulieren. Dies wäre unter gewissen Umständen sogar möglich, offenbart in diesem Zusammenhang aber, dass die Fraktionen von CDU und FDP eine unzureichende Vorstellung von parlamentarischer Kontrolle haben. Der Antrag wurde zunächst mit den Stimmen der Regierungskoalition dem Wissenschaftlichen Parlamentsdienst (WPD) zur rechtlichen Prüfung überstellt. Der WPD packte sein vernichtendes Urteil zur Qualität des Antrags in elegante Worte: Es stelle sich die Frage, ob „der nach der hier vorgenommenen Prüfung verbleibende zulässige Untersuchungsgegenstand noch den Vorstellungen der Antragsteller entspricht“, heißt es im Gutachten. CDU- und FDP-Fraktion mussten nacharbeiten und legten einen stark überarbeiteten Antrag vor, der schließlich am 6. Juli vom Parlament beschlossen wurde.

Fragwürdige Fragestellungen

Die nun vom Ausschuss zu untersuchenden Themenbereiche scheinen zum Teil willkürlich gewählt und belegen, dass sich die Oppositionsfraktionen zum Teil noch nicht eingehender mit der Materie beschäftigt haben. So soll zum Beispiel der Vorgang der Kündigung des vormaligen Flughafenchefs Rainer Schwarz untersucht werden. Dieser war allerdings bereits im letzten BER-Untersuchungsausschuss Thema und wurde anhand umfangreicher Gerichtsakten analysiert. Das Ergebnis ist im Bericht des letzten Untersuchungsausschusses zu lesen. Zumindest der CDU-Fraktion müsste dies bekannt gewesen sein, denn ihr jetziges Ausschussmitglied Stefan Evers war ebenfalls Mitglied im letzten Ausschuss. Auch die Fragen des Untersuchungsausschusses zum „Masterplan 2040“, mit dem der BER künftig erweitert werden soll, hätten zum Teil mit Blick in das Internetangebot der Flughafengesellschaft geklärt werden können (MieterEcho Nr. 395/ Mai 2018). Zudem stellte Evers bereits im August 2017 eine schriftliche Anfrage mit dem Titel „40 Fragen zum Masterplan 2040“ an den Senat, die dieser auf sechs Seiten beantwortete. Enthalten sind in der Antwort auch Angaben zu Passagierprognosen sowie zu den einzelnen Phasen der Masterplanung und den damit jeweils einhergehenden Erweiterungen der Flughafenkapazitäten. Diese Antworten wiederum basierten auf einer Stellungnahme der Flughafengesellschaft. Es müsste zumindest Evers klar sein, dass sich diese Angaben auch im Rahmen eines Untersuchungsausschusses nicht ändern werden. Wie Czaja und Evers, die nicht einmal einen rechtssicheren Untersuchungsauftrag ohne Nachhilfe vom WPD hinbekommen haben, hier eine Falsifizierung vornehmen wollen, wird sicher interessant zu beobachten. Es steht zu befürchten, dass das an sich sinnvolle Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses in diesem Fall von Czaja und seinen Leuten für deren permanenten Wahlkampf missbraucht wird – ähnlich wie die wertvollen Instrumente der direkten Demokratie beim Volksentscheid „Berlin braucht Tegel“ von der FDP für ihre Parteiarbeit missbraucht wurden.


MieterEcho 397 / August 2018

Teaserspalte

Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Möckernstraße 92
10963 Berlin

Tel.: 030 - 21 00 25 84
Fax: 030 - 216 85 15

Email: me(at)bmgev.de

Ferienwohnungen

Unsere Umfrage

Falls sich eine oder mehrere Ferienwohnung(en) in Ihrem Haus befinden, berichten Sie uns davon und schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Online-Umfrage.