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MieterEcho 386 / Februar 2017

MieterEcho Editorial

MieterEcho Editorial Februar 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

alle Jahre wieder wurden die Mieten im Sozialen Wohnungsbau um 0,1278 Euro/qm erhöht. So schien es zumindest. Tatsächlich wurden bei großen Teilen des Bestands nicht die Mieten erhöht, sondern die Förderbeträge gekürzt und als Folge stieg die Sozialmiete, das heißt der Anteil der Kostenmiete, den die Mieter/innen zu tragen hatten.         

Diese Quasi-Erhöhungskonstruktion ist seit dem letzten Jahr Vergangenheit, denn inzwischen sind alle Förderungen ausgelaufen, die meisten Sozialwohnungen befinden sich in der Phase der Rückzahlung der mit der Förderung verbundenen Darlehen und für sie gilt eine Verpflichtungsmiete, bei der die „Verpflichtung“ darin besteht, die Miete jeweils um den ehemaligen Kürzungsbetrag von 0,1278 Euro/qm zu erhöhen.   

 Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine Neuregelung für Mieten und finanzielle Abwicklung des Sozialen Wohnungsbaus zu erarbeiten und bis dahin die jährliche Mieterhöhung auszusetzen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Eigentümern des Sozialen Wohnungsbaus deshalb zum Ausgleich ein Angebot in Form einer Begrenzung der Tilgungsverpflichtung in Höhe von 0,1278 Euro/qm gemacht, wenn sie auf die Mieterhöhung verzichten.        

Allerdings müssen die Vermieter dieses Angebot nicht anzunehmen, sie können den Tilgungsnachlass ausschlagen und stattdessen weiterhin die förderrechtlich zulässige Mieterhöhung zulasten der Mieter/innen verlangen.            

Es ist also durchaus noch längst nicht entschieden, ob das Kalkül der Senatsverwaltung aufgeht. Für die Vermieter ist eine Mieterhöhung in einer Zeit, in der sich der Wohnungsmarkt immer mehr verengt und die Mieter/innen nahezu erpressbar sind, durchaus vorteilhafter als ein bloßer Verzicht auf Rückzahlung des Darlehens in entsprechender Höhe.    

Der Grund liegt auf der Hand. Der Wert eines Mietshauses bemisst sich nach den Einnahmen und drückt sich in einem Vielfachen davon aus oder andersherum würde ein Verzicht auf Mieteinnahmen automatisch den Marktwert der Immobilie mindern.  

Die Senatsverwaltung teilt dann auch vorsorglich mit: „Sofern Eigentümer/innen das Angebot nicht annehmen, (…) sind Mieterhöhungen trotz der Maßnahme nicht ausgeschlossen.“

 

Ihr MieterEcho


MieterEcho 386 / Februar 2017

Schlüsselbegriffe: Sozialer Wohnungsbau, Sozialmiete, Förderung, Sozialwohnungen, Koalitionsvertrag, Mieterhöhung, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Wohnungsmarkt