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MieterEcho 391 / Oktober 2017

Keine Macht den Mieterräten?

Mangelndes Mitbestimmungsrecht und fehlende politische Unterstützung

Von Philipp Möller

 

Angetreten waren sie, um die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu demokratisieren. Entpuppt haben sich die Anfang 2016 gewählten Mieterräte durch mangelnde Mitbestimmungsrechte und fehlende politische Unterstützung als zahnloser Tiger. Die vernachlässigten, aber bereits langjährig tätigen Mieterbeiräte organisieren sich derzeit neu. Am Kottbusser Tor wird währenddessen über ein Modellprojekt der Mietermitbestimmung nachgedacht.

 

Die Geschichte der Mieterräte reicht zurück bis in die Anfänge der Weimarer Republik. Kurz nach dem Ende des ersten Weltkriegs gründeten viele Hausgemeinschaften als Reaktion auf die desaströse Wohnungsversorgung selbstorganisierte Mieterräte. Sie forderten ein Mitbestimmungsrecht bei der Festsetzung von Mietverträgen und bei der Mietzinssteigerung. Einige verfolgten das Ziel einer Mieterselbstverwaltung durch Mietergenossenschaften. Nach dem Prinzip der Selbsthilfe führten die Mieterräte eigenständig Reparaturen durch. Die zumeist kommunistisch orientierten Mieterräte organisierten Mietstreiks und halfen bei der Verhinderung von Zwangsräumungen. Mit Kampagnen, Großdemonstrationen und der Herausgabe eigener Zeitungen betrieben sie Öffentlichkeitsarbeit. Einzelne selbstorganisierte Mieterräte formalisierten sich mit der Zeit. Die Vermieter erkannten sie als gleichberechtigte Verhandlungspartner an und versprachen sich eine Reduzierung der Verwaltungskosten, indem sie die Betreuung und Auswahl von Mieter/innen an die Mieterräte übertrugen. In Hamburg stellten die Mieterräte bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Saga einen Vertreter im Aufsichtsrat als vollberechtigtes Mitglied. Nach der Machtübernahme der NSDAP wurden im nationalsozialistischen Deutschland die Mieterräte und andere Strukturen der Mieterselbstverwaltung zerschlagen. Erst Anfang der 1970er Jahre – im Nachhall der 68er Bewegung – erfuhren die Mieterräte eine kleine Renaissance. Beispielsweise gründete sich ein Mieterrat bei der Gesobau, der bis heute besteht, nachdem im neu entstandenen Märkischen Viertel stadtpolitische und kommunistische Initiativen unter Beteiligung von Ulrike Meinhof aktiv wurden, um die prekarisierte Mieterschaft zu organisieren (MieterEcho Nr. 384/ Oktober 2016).

 

Verschwiegenheitspflicht verhindert Transparenz

Mit ihren kämpferischen Vorgängern haben die im letzten Jahr gewählten Mieterräte nur den Namen gemein. Nicht nur fehlt es den Mieterräten an politischen Zielsetzungen und klar definierten Aufgabenfeldern, sondern auch an rechtlich verankerten Mitbestimmungsrechten. Zwar können sie zwei Vertreter/innen – davon eine/r als Gast – in den Aufsichtsrat entsenden, der einzelnen Stimme der Mieter/innen stehen in den Aufsichtsräten aber acht andere Mitglieder aus dem jeweiligen Unternehmen und dem Senat gegenüber (Seite 11). Ein Vetorecht haben die Mietervertreter im Aufsichtsrat nicht. Mit der Beteiligung an Unternehmensentscheidungen betreten die Abgesandten der Mieterschaft nicht nur Neuland, sondern auch Glatteis. Schließlich sind die Mieterräte recht bunt zusammengewürfelt und verfügen über sehr unterschiedliche Erfahrungshorizonte. Um in der Liga der Verwaltungsprofis im Aufsichtsrat mitzuhalten, bedürfte es wohl weit mehr als die zwei gut gemeinten Wochenend-Schulungen, welche die „Wohnraumversorgung Berlin Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)“ (Seite 14) für die Mieterräte organisierte. Ungleiche Verhältnisse gibt es insofern nicht nur bei den Stimmanteilen, sondern auch in puncto Wissenshierarchien. Die Hoffnung auf eine größere Transparenz in der Unternehmenspolitik währte indes nur kurz, denn den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde eine Verschwiegenheitspflicht auferlegt. Informationen aus dem Aufsichtsrat dürfen nicht einmal an andere Mieterräte oder Mieterbeiräte weitergegeben – geschweige denn öffentlich diskutiert – werden. Die vom Senat angekündigte Mitwirkung an sozial ausgestalteten Modernisierungsvorhaben bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften entpuppte sich als Farce. Die Beteiligung beschränkt sich darauf, dass den Mieterräten die fertig ausgearbeiteten Pläne vorgestellt werden, bevor sie als Beschlussvorlagen in den Aufsichtsrat kommen. Inwiefern die Mieterräte noch Einfluss nehmen können, ist unklar. Die Senatsabteilung für Stadtentwicklung und Wohnen entzog sich bisher ihrer Verantwortung, den gebeutelten Mietervertreter/innen unter die Arme zu greifen. Mit der Senatorin Katrin Lompscher (Die Linke) gab es bisher kein Treffen. Stattdessen übertrug die Senatsverwaltung die Verantwortung für die Mieterräte an die auf der Ausführungsebene personell unterbesetzte AöR Wohnraumversorgung. Die Gründe für das wirkungslose Agieren der Mieterräte liegen aber nicht allein beim Senat, sondern auch bei den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Die Geschäftsführungen verteidigen ihre Eigenständigkeit energisch und zeigen sich unwillig, an ihrer profitorientierten Geschäftspolitik etwas zu ändern. Eine stärkere Einbeziehung von Mieterinteressen stört das geschäftige Treiben nur.

So verwundert es wenig, dass seit der umstrittenen Wahl Anfang September vier vorsitzende oder stellvertretend vorsitzende Mieterräte von ihren Ämtern zurücktraten. Einige traten sogar aus den Gremien aus. Rainer Felkeneyer – langjähriger Mieterbeirat im Mühlenviertel – trat im April als Vorsitzender des Mieterrats der Gewobag zurück und gab sein Amt als Mieterrat ab. Konflikte bis hin zu Mobbing und fehlende Kommunikation und Zusammenarbeit unter den Mieterräten seien die Auslöser für seinen Rücktritt gewesen, schilderte er dem MieterEcho. Bei der WBM und der Howoge traten – etwa gleichzeitig – ebenfalls die Vorsitzenden zurück, bei der Stadt und Land der stellvertretende Vorsitzende. „Es ist völlig unklar, wofür der Mieterrat zuständig ist. Die täglichen Probleme der Mieter/innen werden dort nicht angesprochen, dafür ist der Mieterrat gar nicht da. Stattdessen wird man über Bau- und Modernisierungsvorhaben von den Wohnungsbaugesellschaften informiert und darf dann dazu seine Stimme abgeben, mehr nicht“, ärgerte sich Felkeneyer im Gespräch mit dem Mieter-
Echo. Der frühere Mieterbeirat aus dem Mühlenviertel ist enttäuscht über die geringen Ambitionen seiner ehemaligen Kolleg/innen, über ihr Recht auf Stellungnahme hinaus politisch Position zu beziehen. „Die Erarbeitung von gemeinsamen Forderungen wäre eine Chance gewesen, politisch wirksam zu werden, schließlich vertreten die Mieterräte über 300.000 Haushalte in der Stadt“, meint Felkeneyer. Kritik an den Rücktritten äußerte Martin Hoffmann – Mieterrat bei der Gewobag – gegenüber dem MieterEcho. Es laufe zwar nicht alles rund bei den Mieterräten, dennoch müsse man weiter machen und seine Rechte erstreiten. Für Mieterrat Hoffmann – seit 15 Jahren aktiv bei der MieterWerkStadt-Charlottenburg – ist die Verbindung zu stadtpolitischen Initiativen und die Verankerung im Kiez wichtig. Über die Vertretung der Mieterräte im Aufsichtsrat sagt er: „Es ist gut, dass zum ersten Mal Mieter/innen im Aufsichtsrat der Gesellschaften sitzen. Aber man sollte sich keine Illusionen machen. Im Hauruckverfahren sind keine Veränderungen herbeizuführen.“ Als nächsten Schritt wollen die Mieterräte gemeinsam mit den Mieter/innen Schwerpunkte ihrer Arbeit erarbeiten.

 

Nachbarschaftsbezug der traditionellen Mieterbeiräte

Neben den Mieterräten gibt es seit den 70er Jahren die Mieterbeiräte bei den städtischen Wohnungsunternehmen. Die Beiräte werden von den Mieter/innen eines Kiezes gewählt. Sie vertreten zwischen 300 und 3.000 Mieter/innen. Die Kernaufgabe der Mieterbeiräte ist die Vermittlung zwischen den Wohnungsbaugesellschaften und den Mieter/innen. In einem Interview formulierten Eberhard Elsing – Mieterbeirat in den Howoge-Beständen an der Frankfurter Allee Süd – und Walter Neumann – Mieterbeirat bei der WBM am Spittelmarkt – die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit so: „Wir bieten den Mieter/innen lösungsorientierte Hilfe an. Es geht um ein besseres Verhältnis von Mieter/innen zur Wohnungsbaugesellschaft und andersherum. Eine 100%ige Übereinstimmung zwischen Unternehmen und der Mieterschaft kann es nicht geben, daher ist unser Ziel, Kompromisse zu erarbeiten.“ Über Mitbestimmungsrechte verfügen die Mieterbeiräte nicht, sondern nur über ein Informations- und Vorschlagsrecht. Modernisierungsvorhaben sozialer auszugestalten oder gar zu verhindern, liegt nicht in ihrer Macht. Dennoch sind die Beiräte ein Baustein für die nachbarschaftliche Kultur und das Zusammenleben. Auf Wunsch begleiten die Beiräte Mieter/innen zu Gesprächen mit den kommunalen Gesellschaften und unterstützen Nachbar/innen bei der Inanspruchnahme sozialer Härtefallregelungen. Rechtsberatung können sie dabei jedoch nicht leisten. Über anstehende Reparaturen, Modernisierungen oder Nachverdichtung informieren die Unternehmen die Beiräte vorab. Mieterangelegenheiten bei Fragen von Sicherheit, Müllentsorgung und Zusammenleben gehören ebenfalls zu den Aufgabenbereichen der Beiräte. Zudem wirken sie an der Gestaltung des Wohnumfelds mit und organisieren Nachbarschaftsfeste. Mieterbeiräte wirken also sowohl auf dem politischen Feld als auch auf der Ebene der Verwaltung. „Das Verhältnis zu den Unternehmen ist stark abhängig von den Ansprechpartnern“, erklärt Felkeneyer. „Bei uns im Mühlenviertel ist es ganz in Ordnung, nur wenn etwas Geld kostet, wird es zäh.“ Schließlich ist es mit Mehrarbeit für die Unternehmen verbunden, auf die Belange der Mieter/innen Rücksicht zu nehmen. Laut Elsing sehen die kommunalen Gesellschaften aber immer öfter ein, dass es förderlich sein kann, auf Vorschläge und Forderungen der Beiräte einzugehen. Die Beiräte wehren sich dagegen, als verlängerter Arm der kommunalen Unternehmen gegenüber der Mieterschaft missbraucht zu werden, um Konflikte einzudämmen. Neumann kritisiert: „Die Gesellschaften haben gegenüber den Mieter/innen eine Eigentümermentalität. Damit irren sie jedoch. Sie sind vor allem auch Dienstleister für die Mieter/innen.“ Diese Aussage ist angesichts der Rechtsformen der Unternehmen als Aktiengesellschaft oder GmbH, welche ihre profitorientierte Ausrichtung festschreiben, eher eine Forderung als die Realität. Die Rechtsformen erschweren die Mitbestimmung oder gar eine tiefergehende Einflussnahme auf den Umgang mit den kommunalen Wohnungen, da schlussendlich bei Kapitalgesellschaften immer die Gesellschafter das letzte Wort haben und alleiniger Gesellschafter das Land Berlin ist.

 

Gemeinsames Beratungsgremium geplant

Um die Beiräte zu stärken, gründeten Neumann und Elsing 2012 gemeinsam mit anderen eine Initiativgruppe mit Mieterbeiräten aus allen sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. „Die Politik hat die Beiräte lange stiefmütterlich behandelt. Im Koalitionsvertrag werden die Beiräte nur ein einziges Mal erwähnt“, begründet Elsing den Schritt. In der Initiativgruppe kommen die Beiräte einmal im Quartal zusammen, tauschen sich aus und vernetzen sich untereinander. Zudem organisierte die Initiativgruppe zwei Konferenzen und arbeitet derzeit in Kooperation mit den kommunalen Unternehmen an Leitlinien, um ihrer Arbeit einen rechtlichen und belastbaren Rahmen zu geben. In den Leitlinien sollen Rechte und Pflichten der Unternehmen und Beiräte festgeschrieben werden, um eine einheitliche Grundlage für die Arbeit der Beiräte bei allen sechs Gesellschaften zu schaffen. Eine Forderung, die Gewobag-Mieterrat Hoffmann unterstützt. „Der Senat muss verbindliche Zusagen machen und sich gegen die landeseigenen Unternehmen durchsetzen.“ Die frühzeitige Einbindung der Mieterbeiräte bei Neubauvorhaben und Nachverdichtung ist eine weitere Forderung der Initiativgruppe. „Es sollte eine zentrale Arbeitsstelle für Informationspolitik bei den städtischen Gesellschaften eingerichtet werden. Aus dem Konflikt um die Fischerinsel (Seite 4) müssen Konsequenzen folgen“, fordert Neumann, der zwischen der WBM und einer Initiative, die sich gegen Neubau auf der Fischerinsel ausspricht, vermittelt. Nach einer Zielmarke des Senats sollen in allen kommunalen Wohnungsbeständen ab einer Größe von 300 zusammenhängenden Wohneinheiten Mieterbeiräte gewählt werden. Dieses Ziel liegt aber in weiter Ferne. Zudem leiden viele Mieterbeiräte unter Überalterung oder sind personell schlecht aufgestellt. Nur wenige der nicht gewählten Kandidat/innen für die Mieterratswahlen engagierten sich im Anschluss bei den Beiräten. 

Die Verbesserung der Zusammenarbeit von Mieterräten und Mieterbeiräten ist eine weitere Baustelle, an der sowohl die Initiativgruppe als auch die AöR Wohnraumversorgung arbeiten. Auf einer von den Mieterräten organisierten Konferenz Ende März dieses Jahres konnten sich die Vertreter/innen beider Gremien kennenlernen. Im November ist eine Konferenz der AöR Wohnraumversorgung mit allen Mieterräten und Mieterbeiräten geplant. Der Initiativgruppe der Beiräte schwebt ein gemeinsames Beratungsgremium von Mieterräten und Mieterbeiräten vor, in dem beide ihre Arbeit koordinieren könnten. Einig sind sich Elsing, Neumann und Felkeneyer darin, dass die Mieterbeiräte gestärkt werden müssen. Durch ihre breite Verankerung im Kiez können sie als Sprachrohr für die Belange der Mieter/innen fungieren. 

Eine interessante Entwicklung gibt es derzeit am Neuen Kreuzberger Zentrum (NKZ). Nach der Übernahme des Gebäudekomplexes am Kottbusser Tor durch die Gewobag verhandelt der dortige selbstorganisierte Mieterrat mit Senat und Unternehmen über einen Kooperationsvertrag. Die Aktiven des NKZ wollen die Dynamik rund um den Kaufkrimi des Gebäudes nutzen, um ihre Mitbestimmungsrechte über die bestehenden Möglichkeiten hinaus zu erweitern. „Das könnte ein Modellprojekt für andere Häuser in kommunalem Besitz werden“, prognostiziert Mieterrätin Marie Schubenz. Der Kampf um Mietermitbestimmung geht also weiter.            

 


MieterEcho 391 / Oktober 2017

Schlüsselbegriffe: Mieterräte, städtische Wohnungsbaugesellschaften, Mitbestimmungsrechte, Hausgemeinschaften, Mühlenviertel, Neubauvorhaben, Nachverdichtung, Neues Kreuzberger Zentrum, NKZ, Marie Schubenz, Eberhard Elsing, Rainer Felkeneyer,