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MieterEcho 391 / Oktober 2017

Kein Geld und keine Kompetenzen

Die Anstalt öffentlichen Rechts für die Berliner Wohnraumversorgung ist wenig mehr als eine wohnungspolitische Spielwiese

Von Rainer Balcerowiak

 

Am 10. März 2015 stellte die Initiative Mietenvolksentscheid ihr Projekt vor. Mit einem Plebiszit sollte eine neue Ära der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin eingeleitet werden. Eines der Anliegen war die Umwandlung der sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts (AöR), die „gemeinwohlorientiert und ohne Gewinnausschüttung“ operieren sollten. Ein vergleichsweise üppig ausgestatteter Wohnraumfonds sollte zudem dafür sorgen, dass die Gesellschaften, aber auch private Bauherren, dauerhaft preisgünstigen Wohnraum schaffen. Bei den Gesellschaften sollten zudem die Mitbestimmungsrechte der Mieter/innen deutlich ausgebaut werden. 

 

Binnen drei Monaten sammelt die Initiative in der ersten Stufe über 40.000 gültige Unterschriften für das Volksbegehren, mehr als doppelt so viel wie nötig. Der Senat machte daraufhin schnell klar, dass er den vorgelegten Gesetzentwurf für „unbezahlbar“ und in einigen Punkten auch für verfassungswidrig hält. Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) beschwor unter anderem den drohenden Kollaps der Verkehrsbetriebe, das Ende der Kulturförderung und des Ausbaus der Kinderbetreuung für den Fall der Übernahme des Volksbegehrens und bot Gespräche an.

Es folgte die Zeit der nichtöffentlichen Kungelrunden zwischen den Sprecher/innen der Initiative und dem Senat. Heraus kam dabei das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz (WoVG), welches am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Die Initiative sah mit diesem Gesetz wesentliche Teile ihrer Forderungen als erfüllt an und zog das Volksbegehren zurück. 

Das Gesetze beinhaltet unter anderem die Schaffung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zur Wohnraumversorgung. Mit der ursprünglichen Intention des Volksbegehrens – der Überführung der Wohnungsbaugesellschaften in gemeinwohlorientierte Trägerschaft – hat dieses neue Gremium allerdings nichts zu tun. Die AöR ist weder rechtsfähig noch verfügt sie über einen eigenen Etat.

Die Aufgabe der Anstalt besteht laut Senatsverwaltung darin, „die unternehmenspolitischen Leitlinien bezüglich der Wahrnehmung des Versorgungs- und Wohnungsmarktauftrages der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu entwickeln, zu prüfen und fortzuschreiben.“ Ferner hat die AöR „eine Kontrollaufgabe bezüglich der Veräußerung von Unternehmensanteilen“ und sie soll den oben genannten Auftrag „konkretisieren und Vorschläge entwickeln, wie die Unternehmen diesen Auftrag erfüllen sollen (…). Die Einrichtung berät die landeseigenen Wohnungsunternehmen und erarbeitet Anregungen und Vorschläge für den Senat. Die zu formulierenden politischen Leitlinien sollen neben der Umsetzung des wohnungspolitischen Auftrags der Unternehmen auch ggf. deren Unternehmensstruktur und ausgewählte Bereiche der Unternehmensführung betreffen.“ Man könnte es auch in einem Satz zusammenfassen: Die AöR kann zu allen möglichen Themen ihren Senf dazugeben, zu entscheiden hat sie aber nichts.

 

Gremien gibts reichlich

Dennoch weist die Institution ein beeindruckendes Organigramm auf. Es gibt eine Trägerversammlung, die aus dem Senator für Finanzen, Matthias Kollatz-Ahnen (SPD), und der Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher (Die Linke), besteht. Diese beiden benennen den Vorstand. Berufen wurden mit Jan Kuhnert einer der Sprecher der Initiative Mietenvolksentscheid und Philipp Mühlberg als Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Weitere Organe sind der mehrheitlich mit Senatsvertretern besetzte 15-köpfige Verwaltungsrat und der aus derzeit 19 Mitgliedern bestehende Fachbeirat. In letzterem sitzen mit Rouzbeh Taheri und Melanie Dyck zwei weitere prominente Protagonist/innen der Initiative. Dazu kommen Vertreter der Wohnungswirtschaft und der Mieterräte, Institutionen der Stadtplanung und Forschung sowie sogenannte zivilgesellschaftliche Akteure wie Sozialverbände und Gewerkschaften. Zudem wurde eine Geschäftsstelle der AöR eingerichtet, die von der Beratungs- und Beteiligungsfirma Stattbau betrieben wird. 

Es bleibt wohl mehr als nur ein kleines Geschmäckle, dass ausgerechnet jene Protagonist/innen des geplanten Volksentscheids, die mit Senatsvertretern hinter verschlossenen Türen gegen einige Widerstände in der Initiative über das Aus des Volksentscheids verhandelten, nun vom Senat in Amt und Würden gehievt sind. 

Zwar liegt die Gründung der AöR und die Konstituierung ihrer Gremien schon einige Zeit zurück, doch ihr Wirken verläuft deutlich unterhalb der allgemeinen Wahrnehmungsschwelle. Und schon beim ersten ernstzuzunehmenden Konflikt zeigte sich, wer hier Koch und wer Kellner ist. Denn bei den Mieterratswahlen in den städtischen Wohnungsbaugesellschaften – eine der großen „Errungenschaften“ des Wohnraumgesetzes – kam es Anfang 2016 zum Eklat. Über 100 Kandidat/innen wurden mit teilweise hanebüchenen Begründungen von der Wahl ausgeschlossen. Darunter etliche, die sich in den vergangenen Jahren aktiv gegen Mieterhöhungen und Modernisierungen gewehrt hatten. Die Affäre schlug kurzzeitig hohe Wellen, zumal einige unappetitliche Details bekannt wurden. So tauchten bei einigen Wohnungsbaugesellschaften regelrechte Dossiers über renitente Mieter/innen auf. Durch eine fehlgeleitete E-Mail wurde ferner bekannt, dass der Sprecher der Degewo zwei Tage vor den Abgeordnetenhauswahlen im September 2016 seinen Kollegen in den anderen Gesellschaften empfohlen hatte, Presseanfragen zu den Mieterratswahlen erst nach der Wahl zu beantworten. Es sei „die Position der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass kritische Berichte zur Mieterratswahl“ vor dem Wahl-Sonntag möglichst zu unterbinden seinen, zitierte die Berliner Zeitung. Der Senat dementierte, der Degewo-Sprecher verlor seinen Job, aber aufgeklärt wurde der Vorgang nicht. 

Zwar versprachen Linke und Grüne während der Koalitionsverhandlungen eine Untersuchung der Mieterratswahlen und stellten deren Wiederholung in Aussicht. Doch im Fachbeirat der AöR setzten sich die Vertreter der Wohnungswirtschaft durch und verhinderten einen Beschluss zur Wahlwiederholung. 

 

Außer Spesen nichts gewesen

Immerhin gab es zu dieser Frage wenigstens eine Debatte über ein durchaus relevantes Thema. Dies ist allerdings eher die Ausnahme, wie ein Blick in die öffentlich zugänglichen Protokolle der Sitzungen der AöR-Gremien zeigt. Bis zum heutigen Tag geht es beim Fachbeirat in erster Linie um Geschäftsordnungsfragen und organisatorische Angelegenheiten, wie die Forderung nach einer pauschalen Aufwandsentschädigung für die (ehrenamtliche) Tätigkeit im Fachbeirat, „die an die Regelung für den Rundfunkrat des RBB angelehnt ist“. 

Bislang ist beim besten Willen nicht ersichtlich, in welcher Form die AöR zu einer Neuausrichtung der Berliner Wohnungspolitik beitragen könnte. Die wesentlichen Elemente der Geschäftspolitik der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind ohnehin im Wohnraumversorgungsgesetz und im „Mietenbündnis“ des Senats festgezurrt. Mangels Etat und Rechtsfähigkeit kann die Anstalt auch nicht in das reale Wohnungsbaugeschehen eingreifen. Auch bleibt die Struktur der Wohnungsbaugesellschaften als Aktiengesellschaften und GmbHs unangetastet. So erscheint die AöR eher als ein weiterer Mosaikstein der vom Senat postulierten „neuen Beteiligungs- und Transparenzkultur“, die laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in den kommenden Jahren durch weitere Gremien ergänzt werden soll. 

Die AöR ist aber auch ein bitteres Lehrbeispiel für die Einbindung und letztendliche Neutralisierung von großen Teilen der wohnungspolitischen Akteure und der Mieterbewegung. Die Initiative Mietenvolksentscheid war angetreten, eine grundlegende Wende in der Wohnungspolitik durchzusetzen. In den ersten Dokumenten fanden sich noch Forderungen nach einem echten kommunalen Wohnungsbau, ohne privatrechtliche Gesellschaften und in unmittelbarer Trägerschaft der öffentlichen Hand. Doch im Laufe der internen Diskussionen setzten sich bald jene Protagonisten durch, die sich von „unrealistischen Forderungen“ verabschieden wollten. Auch von der Ankündigung, dem ersten Volksbegehren, das sich fast ausschließlich auf die städtischen Gesellschaften und den alten Sozialen Wohnungsbau beziehen sollte, weitere folgen zu lassen, die die Mietendämpfung im privaten Bestand zum Inhalt haben, ist nichts übrig geblieben. Stattdessen gibt es eine weitgehend sinnlose Anstalt öffentlichen Rechts und ein paar Pöstchen für langjährige Aktivist/innen.          

 

Weitere Informationen:
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraumversorgung/index.shtml

 

 

 

 


MieterEcho 391 / Oktober 2017

Schlüsselbegriffe: Anstalt öffentlichen Rechts für die Berliner Wohnraumversorgung, AöR, Volksbegehren, Berliner Wohnraumversorgungsgesetz, WoVG, landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Initiative Mietenvolksentscheid, Wohnungspolitik, Mieterbewegung