Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 390 / August 2017

Die Parteien zur Bundestagswahl

Als erstes kommen die Investoren, als zweites die Häuslebauer, aber wo bleiben die Interessen der Mieter/innen?

Von Philipp Mattern

Das Thema Wohnen darf im Wahlkampf nicht fehlen. Statt auf Verbesserungen beim Mieterschutz und eine Wiederherstellung bundesrechtlicher Kompetenzen beim Sozialen Wohnungsbau zielen die Programme der Parteien in erster Linie auf Steuerbegünstigungen für Investoren und die Förderung von Wohneigentum ab. Programmatische Vorstöße, die geeignet wären, die Probleme der Mieter/innen in den Großstädten und Ballungszentren substanziell zu beheben, sucht man vergebens. Wer auch immer mit wem nach der Bundestagswahl regieren wird – ein konsequentes Vorgehen gegen Wohnungsmangel und explodierende Mietpreise ist nicht vorgesehen.         

 

Was Veränderungen beim Mietrecht angeht, so ist sehr fraglich, worauf sich Mieter/innen nach der Wahl einstellen müssen. Große Erwartungen sollten sie vermeiden. Selbst die Zukunft der in der aktuellen Legislaturperiode erst eingeführten Mietpreisbremse ist ungewiss. Statt einer Verbesserung ist nun gar ihr rasches Ende nicht mehr auszuschließen. Die von der CDU geführten neuen Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kündigten bereits an, sie in Zukunft nicht weiter anwenden zu wollen. Begründet wird die Abschaffung der Mietpreisbremse mit ihrer Wirkungslosigkeit. Das Argument, das für eine Verschärfung spricht, wird nun umgedreht. Diese Verschiebung muss auch auf Bundesebene befürchtet werden. Zwar hält die SPD in ihrem Wahlprogramm weiter an der Mietpreisbremse fest und plädiert für eine Verschärfung. Jedoch ist zu beachten, dass die aus dem Hause ihres Justizministers Heiko Maas angestrebte zweite Mietrechtsnovelle bereits im Herbst vergangenen Jahres auf Eis gelegt wurde, da die Parteien der großen Koalition keine Einigung erzielen konnten. Ob und in welcher Form eine weitere Novellierung des Mietrechts auf die Agenda der kommenden Bundesregierung gelangen wird, steht in den Sternen. Damit ist auch ungewiss, wie es mit der Mietpreisbremse und den Plänen für weitere, in den vergangenen Jahren zumindest andiskutierte Änderungen zugunsten der Mieter/innen weitergeht. Die CDU hält sich bedeckt, und die FDP stand Instrumenten wie der Mietpreisbremse schon immer feindlich gegenüber. Bündnis 90/Die Grünen bekennen sich nach wie vor programmatisch zur Mietpreisbremse. Ebenso wie die Partei Die Linke setzten sie sich im Bundestag für eine Verschärfung ein – aus der Opposition heraus, wohlgemerkt. Die Beteiligung der Grünen an der „Jamaika-Koalition“ in Schleswig-Holstein hinterlässt angesichts zu erwartender Koalitionsbildungen im Bund gerade in diesem Punkt einen bitteren Nach- bzw. Vorgeschmack.    

 

Rückkehr der Eigenheimzulage            

Während parlamentarische Mehrheiten für zukünftige Verbesserungen beim Mieterschutz nicht abzusehen sind, stehen Maßnahmen zur Förderung des Wohneigentums hoch im Kurs. Sowohl die CDU als auch die SPD plädieren nachdrücklich für die Einführung eines Kinder- bzw. Familienbaugelds. Eine solche Neuauflage der Eigenheimzulage würde regional völlig undifferenziert wirken, keineswegs zielgerichtet sein und – auch das zeigen Erfahrungen der Vergangenheit – mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden sein. Zudem ist sie allerhöchstens eine Option für den ländlichen und vorstädtischen Raum. In Großstädten und Ballungszentren mit angespannten Wohnungsmärkten wird sie angesichts heutiger Immobilienpreise kaum praktikabel sein. Und wenn überhaupt, dann nur für Besserverdienende. Umso erschreckender ist es, dass die SPD darin einen geeigneten Weg sieht, gerade auch Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen zu befähigen, sich den „Traum von den eigenen vier Wänden“ zu erfüllen. Die SPD setzt damit auf ein klassisch konservatives Programm. Sowohl im Wahlprogramm als auch in einem von Kanzlerkandidat Martin Schulz im Juli vorgestellten „Zukunftsplan“ dient das Familienbaugeld als Zugpferd beim Thema Wohnen. Die „kleinen Leute“, von denen Schulz so gern spricht, werden als Eigentümer/innen adressiert, nicht als Mieter/innen. Eine bedenkliche Tendenz.

In die Legislaturperiode des nächsten Bundestags wird eine einschneidende Änderung fallen, nämlich die möglicherweise endgültige Aufgabe jeglicher Gestaltungsmöglichkeiten des Bundes beim Sozialen Wohnungsbau. Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Zuständigkeit für den Sozialen Wohnungsbau in die alleinige Verantwortung der Länder übertragen. Als Ausgleich dafür erhalten sie für eine Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2019 Kompensationszahlungen vom Bund. Diese wurden in den vergangenen Jahren von ursprünglich rund einer halben Milliarde Euro jährlich auf inzwischen gut 1,5 Milliarden Euro verdreifacht, um den Bundesländern angesichts des erhöhten Wohnungsbedarfs aufgrund der hohen Anzahl von Geflüchteten unter die Arme zu greifen. Diese Interventionsmöglichkeit wird der Bund ab dem Jahr 2020 nicht mehr haben. Nach der aktuellen Gesetzeslage verlöre er jegliche Möglichkeit, Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereitzustellen und Einfluss auf die Förderbedingungen zu nehmen. Das wäre in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Novum, dessen Folgen verheerend sein dürften. Schon heute kommen die meisten Bundesländer ihrer Verantwortung für den Sozialen Wohnungsbau nicht nach und sie machen auch kaum Anstalten, dies in Zukunft zu ändern. Für die Wiederherstellung der Bundeskompetenz im Sozialen Wohnungsbau wäre eine abermalige Änderung des Grundgesetzes nötig. Zwar wirbt neben der Partei Die Linke vor allem die SPD in ihrem Wahlkampf nach wie vor für eine solche. Ob dafür in den nächsten Jahren eine realistische Chance besteht, darf angesichts der hohen formalen Hürden bezweifelt werden, und zwar nicht nur mit Blick auf die mögliche Zusammensetzung des neuen Bundestags, sondern auch auf den Bundesrat. Zudem ist zu beachten, dass erst im Sommer dieses Jahres eine Neuregelung für die Gestaltung der Bund-Länder-Finanzen ab 2020 getroffen wurde, die im Bundestag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit aus CDU und SPD beschlossen wurde. Die Bundesländer werden demnach in Zukunft zusätzliche Mittel aus der Umsatzsteuer erhalten, aber ihre alleinige Verantwortung für Sozialen Wohnungsbau kann vorerst als zementiert gelten. Die Wahlkampfrhetorik der SPD ist in diesem Punkt daher nur bedingt glaubwürdig. Selbst bei Fortführung ihrer Regierungsverantwortung in einer großen Koalition müssen sowohl der politische Wille als auch die Durchsetzungskraft für eine Wiederherstellung der Verantwortung des Bundes beim Sozialen Wohnungsbau stark in Zweifel gezogen werden.                

Steuervergünstigungen für Investoren            

An die Stelle einer zielgerichteten sozialen Wohnungsbauförderung dürften in Zukunft vermehrt Steuergeschenke für Investoren treten. Mit einer Erhöhung der steuerlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wohngebäude oder der Einführung einer Sonder-AfA für die energetische Gebäudesanierung können sich so gut wie alle Parteien anfreunden – die einen mehr, die anderen weniger. Wie auch immer eine zukünftige Regierungskonstellation gestrickt sein wird, ist die Verteilung von Steuergeschenken an Investoren vorprogrammiert, während es beim Mieterschutz bescheiden aussieht. Dabei wäre eine Sonderabschreibung für die energetische Modernisierung ohne eine gleichzeitige Abschaffung – oder zumindest eine starke Einschränkung – der Modernisierungsumlage gemäß § 559 BGB für die Immobilienwirtschaft wie Geburtstag und Weihnachten zugleich. Der Schutz der Mieter/innen, etwa vor solchen energetischen Verdrängungsmodernisierungen, ist indessen kein großes Anliegen der Politik.

Parteiübergreifender Konsens besteht dagegen für eine Erhöhung des Wohngelds. Zum Nutzen der Mieter/innen womöglich? Dies ließe sich unterstellen, aber dass durch Investitionsanreize und durch Subventionierung von Immobilieneigentümern der dringend benötigte – und vor allem auch bezahlbare – Wohnraum bereitgestellt wird, ist inzwischen vielfach widerlegt. Wenn diese Vorstellung auch in den heutigen Wahlprogrammen noch leitend ist, so darf das nicht als Trugschluss interpretiert werden, sondern als eine Interessenbekundung und klare Prioritätensetzung. Das Wohl der Investoren steht unangefochten an erster Stelle. Gefolgt von dem der Eigenheimbesitzer. Die Interessen der Mieter/innen bleiben auf der Strecke. Auch dieser Konsens herrscht leider immer noch parteiübergreifend.      

 

 


MieterEcho 390 / August 2017

Schlüsselbegriffe: Bundestagswahl, Investoren, Steuervergünstigungen, Sozialer Wohnungsbau, Wohnungsmangel, Mietpreisexplosion, Mietpreisbremse, Mietrechtsnovelle, Eigenheimzulage

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