Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 379 / Februar 2016

Neuer Anlauf zum Klimaschutz

Berlin will bis 2050 klimaneutral werden – Konfliktstoff birgt weiterhin die Gebäudesanierung

Von Jutta Blume     

Das Land Berlin versucht seit Jahren, ein wirksames Klimaschutzprogramm aufzustellen. Herausgekommen ist dabei bislang wenig mehr als eine Vielzahl von Studien. Der rot-schwarze Senat wie auch das Berliner Abgeordnetenhaus sind nun erneut entschlossen, die Stadt weitgehend klimaneutral zu machen. Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen um 85% gegenüber dem Jahr 1990 sinken. Welche Maßnahmen dafür notwendig wären, damit beschäftigten sich in den letzten beiden Jahren eine vom Parlament eingesetzte Enquete-Kommission sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die einen Entwurf für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) erarbeiten ließ.     

                            

Das Ziel soll, so das BEK, ein Berliner Energiewendegesetz sein, in dem Ziele und Zwischenziele in einem Klimafahrplan festgeschrieben werden. „Ein besonderer Fokus liegt in der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, die einen Maßnahmenplan für eine CO2-neutrale Verwaltung, Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude und Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung umfasst“, heißt es weiter.                     

Die Reduktion des CO2-Ausstoßes auf vier Millionen Tonnen erfordert nicht nur technische Maßnahmen, sondern weitgehende strukturelle Veränderungen. Diese betreffen auch Eigentumsverhältnisse. So kommt die Enquete-Kommission „Neue Energie für Berlin – Zukunft der energiewirtschaftlichen Strukturen“ (mit Ausnahme der CDU) zum Schluss, dass Strom- und Gasnetz rekommunalisiert sowie die Fernwärmeversorgung stärker reguliert werden sollten. Die Rekommunalisierung eröffne Steuerungsoptionen für energetische, wirtschaftliche oder soziale Ziele. „Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass gesellschaftlich sinnvolle, aber weniger profitable Investitionen bei privaten Netzbetreibern oft unterbleiben“, heißt es im Abschlussbericht. Auch das Energiewirtschaftsgesetz sollte geändert werden, so der Kommissionsvorsitzende Jörg Stroedter (SPD) bei der Vorstellung der Ergebnisse, „weil die Inhouse-Vergabe, die direkte Vergabe an ein Landesunternehmen, nicht möglich ist.“            

                        

Kohleausstieg bis 2030        

Relativ leicht und schnell umzusetzen wäre ein kompletter Kohleausstieg innerhalb der Stadtgrenzen. Bis 2020 soll in Berliner Heizkraftwerken keine Braunkohle mehr verbrannt werden, bis 2030 auch keine Steinkohle mehr, so die Empfehlung der Enquete-Kommission. Diesbezüglich besteht bereits eine Vereinbarung des Senats mit Vattenfall, die Kohleverbrennung in den Kraftwerken Reuter C und Klingenberg zu beenden. Für die Kraftwerke Moabit und Reuter West fehle hingegen noch eine Ausstiegsperspektive. Der Ausstieg aus der Kohle bedeutet aber nicht unbedingt einen Umstieg auf erneuerbare Energiequellen. Zunächst wollte Vattenfall Klingenberg durch ein Biomasseheizwerk ersetzen, doch es stellte sich heraus, dass die nötige Menge an Brennstoff nicht (nachhaltig) verfügbar wäre. Nun ist ein Gaskraftwerk an dieser Stelle geplant.             

Eine Umstellung der Stromversorgung erscheint insgesamt leichter als die der Wärmeversorgung. Ein „Masterplan Solarhauptstadt“ soll dazu beitragen, dass die Stadt bis zu 25% ihres Strombedarfs aus Sonnenenergie deckt. Bis August 2014 konnten erfolgreich solare Mieterstrommodelle entwickelt werden, mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurden diese aber weniger attraktiv. Den größten Teil des erneuerbaren Stroms würde Berlin wohl aus dem Umland beziehen, wo bereits eine große Zahl von Windkraftanlagen installiert ist. Die Stromversorgung aus Fotovoltaik und Windkraft müsste durch Speicher unterstützt werden.                 

 

Fernwärme: effizient, aber teuer    

Schwieriger wird es bei einer klimafreundlichen Wärmeversorgung der Berliner Haushalte. 70% der fossilen Brennstoffe in Berlin werden zum Heizen verwendet. Bei der Erzeugung von Fernwärme würde Erdgas statt Kohle auch hier kurzfristig die Klimabilanz verbessern, aber noch keine Abkehr vom fossilen Pfad bedeuten. Aus überschüssigem erneuerbaren Strom erzeugtes Gas (Power-to-Gas) könnte in Zukunft das Erdgas teilweise ersetzen. Einzelfeuerungen in Mietshäusern sollten aus Effizienzgründen Fernwärmeanschlüssen oder Blockheizkraftwerken weichen. Für private Haushalte ist Fernwärme leider oft mit höheren Kosten verbunden. Hier sieht die Kommission Handlungsbedarf. Um von einem Wechsel zur Fernwärme zu überzeugen, bräuchte es einen wirksamen Verbraucherschutz. So könnten beispielsweise Obergrenzen für die Fernwärmepreise für Endkunden festgelegt werden. Dabei sollte geprüft werden, ob die Ausgangspreise unter dem heutigen Niveau liegen könnten. Eigentlich sollte die Fernwärme aufgrund der hohen Versorgungsdichte und der zum großen Teil bereits abgeschriebenen Netze deutlich günstiger zu haben sein als in anderen Städten. Bislang ist das nicht der Fall.                              

 

Warmmietenneutral modernisieren    

Das Thema, das den Berliner Mieter/innen am meisten Sorge bereiten dürfte, ist die Erhöhung der Energieeffizienz der Gebäude. Seit Jahren kommt Berlin seinen energetischen Sanierungszielen nicht nach, und das liegt mit daran, dass sie sich kaum sozialverträglich umsetzen lassen. Der Enquete-Kommission zufolge entfallen 47% der Berliner Emissionen auf den Gebäudebereich. Um im Jahr 2050 einen annähernd klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, müssten bis dahin jährlich fast 9.000 Wohngebäude oder rund 50.000 Wohnungen energetisch modernisiert werden, so der Bericht. Bislang liegt die Sanierungsrate unter 1% pro Jahr. Das Problem wird jedoch richtig erkannt: „Haushalte mit niedrigen Einkommen können sich ihre bisherigen Mieten nicht mehr leisten und werden verdrängt. Dieser Trend wird durch oft hohe Modernisierungsumlagen bei energetischen Sanierungen noch verstärkt.“ Die Umlage der energetischen Sanierungskosten würde in der Regel nicht durch geringere Energiekosten aufgewogen. Hauseigentümer sollten daher verstärkt dazu gebracht werden, Förderprogramme von der KfW-Bank und dem Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu nutzen, da diese Zuschüsse nicht auf die Mieten umgelegt werden könnten. „Weitergehend sind geeignete Mechanismen zu entwickeln, die verhindern, dass Investoren konkrete Mieterhöhungsziele sachfremd als energetische Modernisierung deklarieren und unerlaubte Maßnahmen miteinrechnen.“ Helfen könnten auch zweistufige Sanierungsfahrpläne. In einem ersten Schritt sollen zuerst einfache Maßnahmen durchgeführt werden, die die Warmmiete senken. Ob sich Hauseigentümer auf ein solches Verfahren einlassen, erscheint fragwürdig. In der Realität ist eine energetische Sanierung oft verbunden mit zahlreichen anderen Modernisierungsmaßnahmen, die ebenfalls auf die Miete umgelegt werden.                 

Sowohl der Abschlussbericht der Enquete-Kommission als auch der BEK-Bericht schlagen ein Förderprogramm über die Investitionsbank Berlin (IBB) vor, um Hauseigentümer dabei zu unterstützen, warmmietenneutral zu modernisieren. Im BEK-Endbericht wird das vorgeschlagene IBB-Förderprogramm genauer ausformuliert: Es solle mit 10 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet werden und bis zu 20% der Kosten beisteuern. Auf die Miete dürfe nur maximal ein Drittel der Modernisierungskosten umgelegt werden. Auf diese Weise könne die energetische Sanierung von rund 3.500 Wohnungen pro Jahr gefördert werden. Die Enquete-Kommission schlägt weiterhin „KfW-Vorrangquartiere“ vor, in denen vergünstigte Förderbedingungen an Kriterien der Sozialverträglichkeit geknüpft würden. In beiden Berichten wird die Höhe der Modernisierungsumlage problematisiert. Berlin müsse sich auf Bundesebene für eine deutliche Senkung einsetzen. Außerdem müsse § 555 d BGB dahingehend geändert werden, dass Mieter/innen für sie unwirtschaftliche Maßnahmen nicht dulden müssten, so der BEK-Bericht. Als weitere Maßnahmen werden eine Neuberechnung der Kosten der Unterkunft und des Wohngelds für energetisch sanierte Wohnungen benannt, transparentere Heizkostenabrechnungen sowie die Einsetzung einer Energie-Ombudsperson, die bei energetischen Sanierungen zwischen Mieter/innen und Vermietern vermitteln kann. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können und Berlin seinen Klimaschutzzielen ein Stück näher kommt, bleibt an zwei Bedingungen geknüpft: an entsprechende erfolgreiche Gesetzesinitiativen auf Bundesebene sowie an eine ausreichende finanzielle Ausstattung von Förderprogrammen, für die die Berliner Haushaltsmittel kaum ausreichen werden.


MieterEcho 379 / Februar 2016

Schlüsselbegriffe: Klimaschutz, Gebäudesanierung, Klimaschutzprogramm, Treibhausgasemissionen, klimaneutral, Berliner Energiewendegesetz, Fernwärmeversorgung, Rekommunalisierung, private Netzbetreiber, Kohleausstieg

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