Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 382 / August 2016

Bettensteuer und Gesetz

Wie Paris Airbnb und den Ferienwohnungsmarkt regulieren will

Von Manuel Mavel

                                                    

Paris ist für Tourist/innen aus aller Welt eine der beliebtesten Städte Europas und für Airbnb daher ein wichtiger Markt. Mit etwa 40.000 Wohnungen stellt die französische Hauptstadt das weltweit größte Angebot in einer einzigen Stadt auf dem Ferienwohnungsportal. Die hohe Zahl an Ferienwohnungen erhöht den Druck auf den ohnehin angespannten Pariser Wohnungsmarkt.   

 

In Frankreich regelt seit 2014 ein Gesetz die Kurzzeitvermietung von Hauptwohnsitzen als Ferienwohnungen. Das Gesetz erlaubt Wohnungseigentümer/innen für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten die Vermietung einer als Hauptwohnsitz geltenden Wohnung, die sie mindestens acht Monate im Jahr selbst bewohnen. Eine gemietete Wohnung darf nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter als Ferienwohnung untervermietet werden. Mieter/innen und Vermieter bestimmen dann gemeinsam den Mietpreis für die Untervermietung, der die ortsübliche Miete nicht übersteigen darf. Eine Missachtung der gesetzlichen Regelungen kann zur Kündigung des Mietvertrags führen. In Sozialwohnungen ist die Untervermietung als Ferienwohnung komplett verboten. Wohnungseigentümer/innen, die ihre Wohnung das ganze Jahr über als Ferienwohnung vermieten wollen, müssen die Umnutzung beim Bezirk genehmigen lassen. In diesen Fällen sind sie verpflichtet, die dem Wohnungsmarkt entzogene Wohnfläche durch eine andere gleich große Mietwohnung im selben Bezirk ausgleichen. In einigen zentral gelegenen Bezirken von Paris muss als Ausgleich sogar die doppelte Wohnfläche zur Verfügung gestellt werden.        Seit 2015 schlägt Airbnb im Auftrag der Stadt Paris die Übernachtungssteuer auf den Mietpreis auf. Zuvor nutzten zahlreiche Anbieter/innen von Ferienwohnungen Schlupflöcher, um diese Abgabe zu umgehen. Darüber hinaus vereinbarten die Stadt Paris und Airbnb im April dieses Jahres, dass Airbnb die Anbieter/innen abmahnt, sollten sie sich nicht an die geltenden Gesetze halten.                                                         

Erste Erfolge                        

Paris will mit weiteren Maßnahmen irreguläre Kurzeitvermietung eindämmen. Auf einer Karte hat die Stadt alle Wohnungen, die bisher als ganzjährige Ferienwohnung offiziell angemeldet wurden, erfasst. Im Juni betrug ihre Anzahl 107. Um illegale Ferienwohnungen besser zu identifizieren und gegen die Anbieter/innen vorzugehen, hat Paris seit 2013 die Zahl der mit illegaler Kurzeitvermietung beschäftigten Angestellten verdreifacht. Die 20 Beschäftigten machen Erkundungen in den Bezirken und besichtigen verdächtige Wohnungen. In konkreten Verdachtsfällen werden zunächst die Anbieter/innen kontaktiert und auf die Einhaltung der Gesetze gedrängt. Wenn die Kontaktaufnahme erfolglos bleibt, wird geklagt. Den Anbieter/innen drohen Strafen von bis 25.000 Euro pro Wohnung.Die Maßnahmen zur Regulierung der Ferienwohnungen zeigen neben den Mehreinnahmen durch die Bettensteuer erste Erfolge. Viele Wohnungseigentümer/innen, die zuvor illegal vermietet hatten, sind mit der Stadt in Kontakt getreten und vermieten ihre Wohnung wieder regulär. Gegen die illegale Untervermietung von Mietwohnungen hat die Stadt jedoch bisher kaum etwas unternommen. Lediglich die Eigentümer/innen von vermieteten Wohnungen klagen immer häufiger gegen die illegale Untervermietung ihrer Wohnungen. Bisher haben die Gerichte allerdings noch keinen Mietvertrag aufgrund illegaler Untervermietung beendet, sondern nur Geldstrafen gegen illegal untervermietende Mieter/innen verhängt. Die hohe Zahl an privaten Untervermietungen ist ein Ausdruck des angespannten Pariser Mietwohnungsmarktes, der kaum Wohnraum im unteren und mittleren Preissegment zur Verfügung stellt. Für viele Pariser/innen bleibt schlicht nur die Untervermietung, um ihre Wohnung bezahlen zu können. Angesichts dieser Situation ist es fraglich, ob die Maßnahmen der Stadt die Zahl der Ferienwohnungen tatsächlich begrenzen können, da sie die private Untervermietung ausklammern und die Stadt kein Konzept zur Entspannung des Mietwohnungsmarktes bereitstellt.                              

Manuel Mavel studiert an der Ingenieurhochschule ENTPE in Lyon und lebte 4 Jahre lang in Paris. Derzeit absolviert er ein Erasmus-Programm an der TU-Berlin im Bereich Stadt- und Regionalplanung.


MieterEcho 382 / August 2016

Schlüsselbegriffe: Übernachtungssteuer, Paris, Airbnb, Ferienwohnungsmarkt, Kurzzeitvermietung, Übernachtungssteuer, Mietwohnungsmarkt, illegale Untervermietung

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