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MieterEcho 367 / Mai 2014

MieterEcho Editorial

MieterEcho Editorial Mai 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

die Berliner Wohnungspolitik – dass es sie wieder gibt, ist allein bemerkenswert – taugt allenfalls zum Widerlegen von Spruchweisheiten. „Was lange währt, wird gut“, heißt es. Das Zweckentfremdungsgesetz mit anschließender Verordnung hat überlange zu seiner Entstehung gebraucht, gut aber ist es ganz und gar nicht. Wäre es ein erster Schritt in die richtige Richtung, könnte man zufrieden sein. Aber solche winzigen Schritte sind lächerlich angesichts der mit Siebenmeilenstiefeln voranstürmenden Wohnungsverknappung. Wichtige Maßnahmen wie die Umwandlungsverordnung und das Vorkaufsrecht in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung könnten sie zwar auch nicht aufhalten, stehen aber noch nicht einmal auf der politischen Tagesordnung. In der Stadt kursieren seltsame Gerüchte. „Neubau löst nicht das Problem“, wird getuschelt. Nein? Was denn sonst, wenn Wohnungen fehlen?                     

Dass neuerbaute Wohnungen auch bewohnbar, das heißt bezahlbar sein müssen, versteht sich ebenso von selbst, wie die historisch erwiesene Tatsache, dass der Markt nicht in der Lage ist, sie zur Verfügung zu stellen. Folglich muss wieder dort angeknüpft werden, wo vor fast 100 Jahren begonnen wurde, beim öffentlichen Wohnungsbau. Der zurückliegende soziale Wohnungsbau war sozial nur gegenüber einer privaten Baumafia, die er alimentierte. Die ‚Initiative neuer kommunaler Wohnungsbau’ fordert deshalb „öffentlich Bauen statt Private fördern“ und weist damit in eine Richtung, in die wohnungspolitische Schritte tatsächlich zu lenken sind.

Ihr MieterEcho


MieterEcho 367 / Mai 2014

Schlüsselbegriffe: Zweckentfremdungsgesetz, sozialer Wohnungsbau, Wohnungsverknappung, Umwandlungsverordnung, Vorkaufsrecht, soziale Erhaltungssatzung, öffentlicher Wohnungsbau, Wohnungspolitik, Initiative neuer kommunaler Wohnungsbau, Berlin