Zweifelhafte Kündigungen
In Prenzlauer Berg sollen Wohngebäude entmietet und abgerissen werden
Von Rainer Balcerowiak
Die Immobilienfirma econcept erhöht den Druck auf die verbliebenen Mieter/innen in der Wohnanlage Belforter Straße 5-8, Straßburger Straße 33-36 und Metzer Straße 35-37 in Prenzlauer Berg in der Nähe der Kollwitzstraße. Im November erhielten diejenigen Bewohner/innen der zum Abriss vorgesehenen Gebäudeteile, die bislang einen Auszug oder entsprechende Verhandlungen verweigern, die Kündigung. Die Zeit drängt, denn im April sollen die Baumaßnahmen beginnen. Hierzu gehören unter anderem eine Blockrandbebauung mit Townhouses, die Aufstockung einiger Gebäude sowie der Bau einer Tiefgarage mit 220 Stellplätzen. Bauvorbereitende Maßnahmen wie die Fällung etlicher Bäume wurden bereits durchgeführt.
Die Rechtsanwältin Carola Handwerg hält die Kündigungen für rechtlich unhaltbar. Denn der angegebene Grund, die „mangelnde wirtschaftliche Verwertbarkeit“ der Immobilie, könne in diesem Fall nicht ins Feld geführt werden, so Handwerg gegenüber dem MieterEcho. Fast alle betroffenen Wohnungen seien mit öffentlicher Förderung durch die Mieter/innen modernisiert worden und wiesen einen üblichen Standard auf. Außerdem sei in den mit der früheren Eigentümerin geschlossenen Mietverträgen eine vermieterseitige Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen.
Erhaltungsverordnung aufgegeben
Von der Bezirkspolitik fühlen sich viele der betroffenen Mieter/innen verraten und verkauft. Denn ursprünglich sollten der Abriss und die Umgestaltung des bauhistorisch bedeutsamen Ensembles durch eine im Mai 2011 erlassene Erhaltungsverordnung verhindert werden. Auf Grundlage der Erhaltungsverordnung konnte der Bezirk die Bauvoranfrage abschlägig bescheiden. Dagegen ging der Investor juristisch vor und machte Schadensersatzansprüche von bis zu 15 Millionen Euro geltend. Die ersten Verhandlungstermine hätten für den Bezirk und das Land hohe Risiken gezeigt, den Rechtsstreit zu verlieren, erklärte der Pankower Bezirkstadtrat für Stadtentwicklung, Jens-Holger Kirchner (B90/Grüne), auf Nachfrage. Zumal es im Verwaltungsverfahren einen schweren Formfehler gegeben habe, da ein Ablehnungsbescheid verspätet zugestellt worden sei. Daher habe man sich im Mai 2013 gezwungen gesehen, die Erhaltungsverordnung aufzuheben und anschließend einem Vergleich zuzustimmen, der dem Investor grünes Licht für sein Bauvorhaben gab. In der Vereinbarung habe man aber für diejenigen Mieter/innen, die nicht vom Abriss betroffen seien, umfassende Bestandsschutzregelungen verankern können, so Kirchner. Das sieht Kirchners Amtsvorgänger Michael Nelken (Die Linke) ganz anders. Die Verspätung bei dem Bescheid sei strittig und wäre ohnehin nicht entscheidend gewesen, so Nelken gegenüber MieterEcho. Gegen die nach umfänglicher Prüfung erlassene Erhaltungsverordnung hätte der Investor nach seiner Einschätzung „keine Chance gehabt“. Natürlich gebe es bei derartigen Verfahren immer ein gewisses Risiko, doch dieses müsse man eben eingehen, wenn man es mit der Erhaltung preiswerten Wohnraums und dem Schutz von Mieter/innen Ernst meine.
Preiswerter Wohnraum vernichtet
Zwar sieht der zwischen Bezirk und Investor geschlossene Vergleich einen nach dem Alter der Mieter/innen differenzierten Schutz vor Eigenbedarfskündigungen und Modernisierungsumlagen vor, doch mittelfristig wird preiswerter Wohnraum dauerhaft vernichtet. Denn da die Gasetagenheizungen durch Mietermodernisierungen eingebaut wurden, kann nur die für Wohnungen mit Ofenheizung ortsübliche Nettokaltmiete verlangt werden. Die meisten Mieter/innen zahlen daher derzeit 3 bis 4 Euro/qm. Viele könnten sich deutlich mehr auch gar nicht leisten. Etliche Mieter/innen gaben den Widerstand gegen die Entmietung auf und haben Abfindungen oder Umsetzwohnungen in einem anderen Block angenommen. Die Unsicherheit und die bevorstehenden Baumaßnahmen sind für die größtenteils betagten Bewohner/innen schwer erträglich. Doch Rechtsanwältin Handwerg rät allen, die sich nicht vertreiben lassen wollen, auf die Kündigung keinesfalls zu reagieren und es auf ein Räumungsbegehren ankommen zu lassen. Hierzu wird sicher bald eine weitere Hausversammlung stattfinden.
MieterEcho 364 / Dezember 2013
Schlüsselbegriffe: Prenzlauer Berg, econcept, Wohnanlage, Belforter Straße 5-8, Straßburger Straße 33-36,Townhouses, Erhaltungsverordnung, Bezirkspolitik, Bestandsschutzregelung