Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 359 / April 2013

Editorial April 2013

MieterEcho Editorial

LIEBE LESERINNEN UND LESER,

der Wohnungsmarkt ist eng und wird noch enger. Die Neuvermietungsmieten erreichen Münchener Niveau auch in Berlin. Die Politik der vergangenen Jahre trägt goldene Früchte für Investoren. Und weil die Bundestagswahlen vor der Tür stehen, macht die SPD den Vorschlag, die Mieten bei Neuvermietung auf 10% über dem Mietspiegelwert zu begrenzen. Wenn das die Immobilienbranche nicht sofort in Rage bringt, dann nur weil niemand glaubt, dass es sich um mehr als nur ein Wahlversprechen handelt. Die Grundeigentümer vertrauen auf den Eigentumsschutz des Artikels 14 Grundgesetz. Hatte doch der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 (AZ: VIII ZR 44/04) festgestellt, dass eine Einschränkung der Eigentumsgarantie (Artikel 14 GG) und des Prinzips der Vertragsfreiheit (Artikel 2 GG) unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nur insoweit gerechtfertigt sind, als sie „dem Schutz des Mieters vor der Ausnutzug einer bestehenden Mangellage“ dienen. Gerade diese Mangellage aber wird bei der vorgeschlagenen 10%igen Deckelung der Neumieten nicht mehr vorausgesetzt.

In Berlin ist man weit entfernt von solchen bundespolitischen Überlegungen. Das diskutierte und seit Jahren fällige Zweckentfremdungsverbot bleibt weiterhin an eine Mangellage geknüpft. Die aber will man nur in bestimmten Bezirken und nicht stadtweit festgestellt haben.

Eine merkwürdige Situation. Auf einer Straßenseite herrscht Wohnungsmangel, auf der gegenüberliegenden, wenn sie zu einem anderen Bezirk gehört, Leerstand. Das ist absurd.

Dabei ließe sich in unserer Stadt die Zweckentfremdung auch ohne Bezug auf eine Mangellage für die ganze Stadt verbieten, würde man nur die Berliner Verfassung ernst nehmen. Artikel 28 der Berliner Verfassung verpflichtet das Land zur Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum. Eine Mangellage wird nicht vorausgesetzt. Vorausgesetzt wird dagegen der politische Wille zum Handeln. Doch an dem mangelt es. Senator Müller lässt stattdessen planen, bereits seit einem Jahr. Ein realitätstüchtiges Konzept für einen kommunalen Wohnungsbau ist dabei aber nicht herausgekommen. Stattdessen operiert die Senatsverwaltung mit dem Bezug auf eine innovative Förderung, die Maren Kern vom BBU als bloße Losung ohne jede Konkretisierung ausgegeben hat.


Ihr MieterEcho


MieterEcho 359 / April 2013

Schlüsselbegriffe: Wohnungsmarkt, Mietspiegel, Neuvermietungen, Investoren, Wahlversprechen, Zweckentfremdungsverbot, Wohnungsmangel, kommunaler Wohnungsbau

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