Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 357 / Dezember 2012

Wer zahlt die Zeche?

Politiker und Lobbyverbände pflegen weiter die Legende von den „teuren erneuerbaren Energien“ als Ursache explodierender Strompreise

Rainer Balcerowiak

Sie hat gute Chancen, zum Unwort des Jahres zu werden. Denn von Woche zu Woche wird nebulöser, wie sie denn eigentlich genau funktionieren soll, die viel beschworene Energiewende. Eines ist allerdings schon sicher: Verbraucher/innen werden ordentlich zur Kasse gebeten, Strom- und Wärmepreise befinden sich im Steigflug und ein Ende ist noch lange nicht abzusehen. Zusätzlich geschröpft werden Mieter/innen, in deren Häusern bauliche Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung durchgeführt werden. Dadurch mögliche Einsparungen beim Energieverbrauch stehen in der Regel in keinem Verhältnis zu den umlagefähigen Kosten, die dauerhaft auf die Grundmiete aufgeschlagen werden.




Gern wird behauptet, dass steigende Strompreise in erster Linie eine Folge des wachsenden Anteils erneuerbarer Energieträger wie Sonne, Wind und Wasser seien. Denn die Einspeisung von Strom aus diesen Quellen wird subventioniert, was mittels einer im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerten Umlage auf die Verbraucher/innen umgelegt wird. Natürlich nicht auf alle, denn Unternehmen können sich von dieser Umlage befreien lassen. Was einst als Ausnahmeregelung für besonders energieintensive Produktionsbetriebe konzipiert war, die vor „Wettbewerbsnachteilen“ geschützt werden sollten, hat sich mittlerweile zu einer Art Selbstbedienungsladen für Firmen aus allen möglichen Branchen entwickelt. Im kommenden Jahr wird die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten Firmen sogar sprunghaft steigen, wie aus einer Untersuchung des Forum ökologisch-soziale Marktwirtschaft (FÖS) hervorgeht: von 813 auf über 2.000. Doch das ist noch nicht alles. Auch von Umlagen für die Förderung des Baus von Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung, den künftigen Haftungskosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks sowie bei den Netzentgelten können Unternehmen befreit werden. Zu den Nutznießern dieser Regelungen gehören unter anderem Golfplatzbetreiber, Geflügelmastbetriebe, Supermarkt- und Bekleidungsketten. Auch Verlage, Versicherungen und sogar das Rote Kreuz stehen auf der Liste. Die Zeche für diese Privilegien  zahlen in erster Linie die privaten Verbraucher/innen. Für einen Durchschnittshaushalt summieren sich die aus den Befreiungen resultierenden Mehrkosten für Strom im kommenden Jahr laut einer Schätzung des FÖS auf 57 Euro pro Jahr.

Quelle: Was Strom wirklich kostet, August 2012, FÖS


Mär vom „billigen“ Strom

Für Gegner der  Energiewende ist das natürlich ein gefundenes Fressen. Getarnt als „Verbraucherschützer“ warnen sie vor „unbezahlbaren Strompreisen“ und fordern eine Modifizierung oder gar Abschaffung des EEG. Verwiesen wird auf die Möglichkeiten kostengünstiger Stromerzeugung durch neue Stein- und Braunkohlekraftwerke. Ähnlich argumentierte auch die Atom-Lobby, bevor ihr die Reaktorkatastrophe in Fukushima einen Strich durch die Rechnung machte. Doch die Mär vom „billigen“ Strom aus fossilen Brennstoffen hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Eine Untersuchung des FÖS kommt zum Ergebnis, dass konventionelle Energieträger für Verbraucher/innen letztendlich wesentlich höhere Kosten als erneuerbare Energien verursachen. Diese bekommen die Verbraucher/innen allerdings nicht – wie die EEG-Umlage – auf der Stromrechnung präsentiert, sondern sie werden direkt aus dem Steueraufkommen finanziert. Die Liste der Fördertöpfe, aus denen sich die Stromkonzerne seit Jahrzehnten bedienen können, ist lang. Neben direkten Subventionen gibt es die Absatzbeihilfen für heimische Steinkohle, die Befreiung von Wasserentnahmeentgelten für Kühlkreisläufe, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für Kohlekraftwerke, die Steuerbefreiung für Rücklagen der AKW-Betreiber, sowie die Befreiung von weiteren externen Kosten, beispielsweise für die Beseitigung von Umweltschäden. Für den Zeitraum von 1970 bis 2012 ergeben sich daraus laut der Studie Kosten in Höhe von 10,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde (kWh) Strom aus fossilen Energieträgern. Die derzeit in der Kritik stehende EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien beläuft sich dagegen auf 3,6 Cent. Und ohne die genannten Privilegien für bestimmte Unternehmen würde sie lediglich 2,4 Cent pro kWh betragen.


Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG trat im Jahr 2000 in Kraft und ist der entscheidende Motor für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Gefördert werden nach EEG: Wasserkraft (Wellen-, Gezeiten- und Strömungsenergie), Windenergie, Solarenergie (Photovoltaik), Geothermie, Energie aus Biomasse (Biogas, Deponiegas und Klärgas). Dem EEG zufolge erhalten die Betreiber von Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung in der Regel über 20 Jahre eine feste Vergütung pro Kilowattstunde. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Art der Stromerzeugung, des Standorts und der Größe der Anlage. Die auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung fällt umso geringer aus, je später eine Anlage ans Netz geht, womit ein Anreiz zu Kostenreduzierung und Innovation gegeben ist. Ein zentraler Streitpunkt in der Energiewende-Debatte ist, wer die Kosten der EEG-Förderung tragen soll. Die Kosten berechnen sich aus der Differenz zwischen dem Marktpreis, den der Strom aus erneuerbaren Energien erbringt, und der garantierten Vergütung, die den Anlagenbetreibern gezahlt werden. Die Summe dieser Differenz wird auf den gesamten Stromverbrauch umgelegt. Von dieser EEG-Umlage lassen sich immer mehr Unternehmen befreien, was die Kosten für die privaten Haushalte in die Höhe schnellen lässt. Ziel des EEG ist, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35% erhöht wird und bis 2050 auf 80%. Nach Meinung des Bundesverbands Windenergie ist das EEG „zur Erfolgsgeschichte geworden: Mit Hilfe des Gesetzes hat sich in Deutschland der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 6,4% im Jahr 2000 auf 25% in 2012 (1. Halbjahr) fast vervierfacht. Bereits im Jahr 2010 konnten durch den EEG-geförderten erneuerbaren Strom über 74 Millionen Tonnen Treibhausgase eingespart werden. (…) Seit seiner Einführung hat sich das Gesetz auch im Vergleich zu anderen Fördersystemen als hocheffizientes Instrument erwiesen und ist dadurch zum Exportschlager geworden.“ (hw)

 


Steuersubvention nicht auf der Stromrechnung ausgewiesen

Die Zahlen sprechen für sich. Die Steinkohle hat in dem betreffenden Zeitraum mit insgesamt 311 Milliarden Euro staatlichen Subventionen am meisten profitiert, gefolgt von der Atomenergie mit rund 213 und Braunkohle mit 87 Milliarden Euro. Erneuerbare Energien werden erst seit Mitte der 90er Jahre nennenswert gefördert, bislang mit einem Gesamtvolumen von 67 Milliarden Euro. Während die EEG-Förderung transparent im Strompreis ausgewiesen wird, erfolgen die staatlichen Subventionen von Atom und Kohle teils aus dem öffentlichen Haushalt und teils über Regelungen, die letztlich ebenfalls den Strompreis erhöhen wie zum Beispiel der Emissionshandel. In beiden Fällen sind die Förderungen für Verbraucher/innen auf ihren Stromrechnungen nicht sichtbar. Dadurch entsteht der Eindruck, dass erneuerbare Energien aufgrund der EEG-Vergütungen die „Preistreiber“ der Stromversorgung sind und konventionelle Energieträger demgegenüber eine bezahlbare Versorgung bieten. Die Autoren der Studie betonen, dass bei der Aufstellung einige gesamtgesellschaftlich finanzierte Projekte, unter anderem der Rückbau der ostdeutschen Atomkraftwerke, die Sanierung des maroden Atommülllagers Asse, die Erkundungsarbeiten für ein Atommüll-Endlager oder auch die Renaturierung von stillgelegten Braunkohletagebauen noch gar nicht eingerechnet seien. Dennoch ergibt sich – bezogen auf das Jahr 2012 – ein klares Bild von den tatsächlichen Kosten der Stromerzeugung: Der vermeintlich billige Atomstrom schlägt dabei mit 42,2 Cent/kWh zu Buche. Braun- und Steinkohle kommen auf 15,6 bzw. 14,8 Cent. Bei Erdgas  als günstigstem fossilen Energieträger sind es 9 Cent. Deutlich besser schneiden Wind (8,1 Cent) und Wasser (7,6 Cent) ab. Solarstrom kommt zwar aufgrund der langfristig garantierten Einspeisevergütung für bereits installierte Anlagen auf den hohen Wert von 36,7 Cent/kWh, doch dieser wird in den kommenden Jahren durch die abgesenkte Förderung deutlich verringert. So beträgt die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen ab Oktober 2012 nur noch zwischen 12,6 und 18,2 Cent/kWh. Zudem sind die Kostenvorteile dezentraler Versorgungsstrukturen, die mit regenerativen Energieträgern wie Windrädern, Wasserkraftwerken und Photovoltaikanlagen realisiert werden können, nicht in die Berechnung eingeflossen.


Energieversorgung als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge

Eine Betrachtung verdienen auch die reinen Produktionskosten und Marktpreise von Strom. Dass Strom in alten, längst abgeschriebenen Atom- und Kohlemeilern relativ günstig erzeugt werden kann, ist unbestritten. Doch auch Anlagen für die Verstromung erneuerbarer Energieträger werden sich irgendwann amortisieren und haben dann den Vorteil quasi unbegrenzt verfügbarer, kostenloser „Rohstoffe“ wie Wind, Wasser und Sonne. Ohnehin machen die reinen Beschaffungspreise auf der Stromrechnung nur einen Bruchteil aus. Selbst wenn man Kosten für Vertrieb und Service der Unternehmen einrechnet, kommt man nur auf rund 35%. Den Rest berappen Verbraucher/innen für Steuern, Umlagen, Abgaben und Netzentgelte. Daher kann man auch von einem „politischen Preis“ sprechen. Die Grundfrage ist, ob die Energieversorgung vorrangig als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge angesehen wird oder – nur dezent reguliert – den Profitinteressen der in diesem Sektor tätigen Konzerne dient. Es ist höchste Zeit, die Energieversorgung auf eine zukunftsfähige Grundlage zu stellen, sowohl aus ökonomischen wie auch aus ökologischen Gründen. Dazu sind mittelfristig Investitionen im hohen dreistelligen Milliardenbereich notwendig. Gebraucht werden unter anderem flexible Netze, Speicherkapazitäten und ein intelligenter Mix aus zentralen und dezentralen Anlagen. Ferner gibt es riesigen Nachholbedarf bei der Energieeffizienz. Dies gilt vor allem für die Wärmenutzung, aber auch beim Strom: Alleine durch den flächendeckenden Austausch veralteter Heizungs- und Wärmepumpen könnte der Strombedarf in der Größenordnung der Jahresproduktion von zwei Atomkraftwerken gesenkt werden.Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dennoch brüten die Politiker derzeit in erster Linie darüber, wie man die entstehenden Kosten den „einfachen Bürgern“ aufdrücken kann und die Industrie entlastet. Wenn der Strompreis aufgrund der politischen Rahmenbedingungen weiterhin ungebremst steigt, wird die Versorgung mit Energie sehr bald zu einer drängenden sozialen Frage werden, und das nicht nur für Hartz-IV-Beziehende. Wenn Strom und Wärme zum „ökologisch korrekten“ Luxus werden, ist die soziale Barbarei in diesem Land wieder einen Schritt weiter.


Weitere Infos und Download der Studie:

www.foes.de




MieterEcho 357 / Dezember 2012

Schlüsselbegriffe: Lobbyverbände, erneuerbare Energien, Strompreise, umlagefähige Kosten, Energieverbrauch, energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, Offshore-Windparks, Stromkonzerne, Subventionen, Absatzbeihilfen, Einspeisevergütung

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