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MieterEcho 356 / September 2012

Wasserrechnungen unter Vorbehalt

Der Berliner Wassertisch ruft dazu auf, dass Rechnungen der Berliner Wasserbetriebe nur noch unter Vorbehalt gezahlt werden sollen

Ulrike Kölver von Berliner Wassertisch

Anfang Juni verhängte das Bundeskartellamt gegen die Berliner Wasserbetriebe eine Preismissbrauchsverfügung mit sofortiger Wirkung. Dem war eine längere Prüfung der Berliner Trinkwasserpreise und eine Auseinandersetzung mit den Berliner Wasserbetrieben vorausgegangen.



Im Anschluss entschied das Bundeskartellamt gegen alle Tricks, die die Anwälte der Berliner Wasserbetriebe (Freshfields, Bruckhaus, Deringer) aufzufahren versuchten, dass die Trinkwasserpreise im Vergleich um 18% zu hoch sind und entsprechend gesenkt werden müssen. Die weit mehr überhöhten Abwasserpreise wurden leider bisher noch nicht kartellrechtlich geprüft. Die Berliner Wasserbetriebe kommen der Preismissbrauchsverfügung keineswegs nach, sondern haben gegen die Kartellbehörde geklagt. Die Klage soll „aufschiebende Wirkung" haben, behaupten die Berliner Wasserbetriebe einfach. Darum drängt sich der Verdacht auf, dass sie nach einer Niederlage vor Gericht die Preismissbrauchsverfügung erst ab dem Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung umsetzen wollen – statt seit Juli 2012, wie die Kartellbehörde verfügt hat. Es empfiehlt sich also für alle direkten Wasserkunden, Wasserrechnungen nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Mieter/innen sind leider in der Regel keine unmittelbaren Wasserkunden. Dennoch können sie sich gegen die überhöhten Preise wehren, indem sie ihre Vermieter auffordern, ihrerseits im Sinne wirtschaftlicher Betriebsführung die Wasserrechnungen nur noch „unter Vorbehalt der Rückforderung" zu zahlen. Ein entsprechender Musterbrief ist hier abgedruckt. Dasselbe sollte auch für die Abwasserpreise laufen, die noch weit mehr als die Trinkwasserpreise überhöht sind. Um entsprechende Gespräche wird derzeit beim Bundeskartellamt nachgesucht. Der Berliner Wassertisch empfiehlt allen Mieter/innen: Schreiben Sie an Ihre Vermieter mit der Bitte um „Zahlung unter Vorbehalt”!

MUSTERBRIEF

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskartellamt hat Anfang Juni 2012 gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eine Preismissbrauchsverfügung erlassen. Die Behörde hat die Trinkwasserpreise in Berlin geprüft und nachgewiesen, dass diese um gut 18% überhöht sind. Das Bundeskartellamt hat daher mit sofortiger Wirkung entsprechend eine Senkung der Trinkwasserpreise verfügt. Die Zuständigkeit des Kartellamts ist inzwischen auch gerichtlich bestätigt. Die Berliner Wasserbetriebe wollen dieser Preismissbrauchsverfügung nicht nachkommen. Sie haben dagegen geklagt und sehen es offenbar als selbstverständlich an, dass ihre Klage aufschiebende Wirkung hat, das heißt sie erheben die überhöhten Wasserpreise weiter, bis die Verfügung des Kartellamts gerichtlich bestätigt ist. Es steht dabei auch zu befürchten, dass die Berliner Wasserbetriebe die Preissenkung frühestens ab dem Termin einer solchen Gerichtsentscheidung umsetzen. Da Mieter keine unmittelbaren Vertragspartner der Berliner Wasserbetriebe sind, können sie nicht von sich aus die Zahlungen an die Berliner Wasserbetriebe unter Vorbehalt stellen. Im Sinne einer wirtschaftlichen Betriebsführung bitte ich daher Sie als Vertragspartner der Berliner Wasserbetriebe, die Wasserrechnungen ab sofort nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Auf der Website www.berliner-wassertisch.net finden Sie weiterführende Informationen und einen Musterbrief zur Zahlung unter Vorbehalt, den Sie an die Berliner Wasserbetriebe schicken können.

Mit freundlichen Grüßen


MieterEcho 356 / September 2012

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