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MieterEcho 355 / Juli 2012

Vertreibung wird ausgesessen

Milieuschutzverordnung in Moabit von der Bezirksverordnetenversammlung auf die lange Bank geschoben

Rainer Balcerowiak

Die Gentrifizierung in Moabit schreitet weiter voran. Doch abgesehen von vagen Absichtserklärungen ist das Bezirksamt Mitte bislang nicht bereit, Instrumente auf den Weg zu bringen, die den Prozess der Vertreibung alteingesessener Mieter/innen zwar nicht komplett verhindern, aber wenigstens ein wenig eindämmen könnten.


Ein Antrag der Grünen, die Voraussetzungen für den Erlass einer Milieuschutzverordnung für das Gebiet Moabit-Nord zu prüfen, wurde zwar vom zuständigen Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Mitte angenommen, aber in einem wichtigen Punkt abgeändert. So soll es zwar eine Prüfung geben, die aber selbst bei einem positiven Ergebnis nicht automatisch zum Erlass der Verordnung führen soll. Zudem ist angesichts der Haushaltslage des Bezirks unklar, ob die für die Prüfung notwendigen Mittel überhaupt in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen. Doch selbst diese „entschärfte“ Beschlussvorlage wurde in der BVV auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juni auf die lange Bank geschoben und wird wohl erst im September behandelt werden.

Mittel gegen Luxusmodernisierung

Zwar sind Milieuschutzverordnungen kein Allheilmittel gegen Mietenexplosion und Verdrängung, aber immerhin gäbe ein entsprechender Erlass dem Bezirksamt die Handhabe, Genehmigungen für bestimmte Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen zu versagen. Wird beispielsweise festgestellt, dass durch Luxusmodernisierungen und entsprechende Mieterhöhungen die soziale Zusammensetzung eines Kiezes gefährdet ist, können diese untersagt werden. Allerdings ist die Umsetzung derartiger Verordnungen mit einem erheblichen Aufwand und auch großen rechtlichen Risiken behaftet, weswegen die Bezirksämter oftmals wenig Neigung verspüren, dieses Instrument einzusetzen. Derweil entwickeln sich Teile Moabits immer mehr zum Eldorado für Spekulanten und Profiteure des angespannten Wohnungsmarkts. Allein im Jahr 2011 wurden für über 200 Wohneinheiten Abgeschlossenheitsbescheinigungen erteilt, die die Voraussetzung für die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ist. Weitere Faktoren für die exorbitanten Mietsteigerungen sind Modernisierungen – oftmals nach Hausverkäufen – sowie hohe Aufschläge bei Neuvermietungen. Für Hartz-IV-Beziehende und Geringverdiener/innen gibt es kaum noch Chancen auf bezahlbaren Wohnraum.

Runder Tisch gegen Gentrifizierung

Seit ein paar Monaten treffen sich Anwohner/innen und Aktive aus Moabit regelmäßig zum Runden Tisch gegen Gentrifizierung. Doch die Initiative steckt noch in den Kinderschuhen. Es wurde begonnen, Fälle von Verdrängung zu dokumentieren und man bemüht sich, gemeinsame Strategien zu entwickeln. Die Arbeit ist mühsam. Zwar gibt es Mieter/innen, beispielsweise in der Calvinstraße 21, die sich beharrlich gegen eine geplante Modernisierung wehren (siehe MieterEcho Nr. 352/ Januar 2012), doch von einer Vernetzung des Widerstands kann leider noch keine Rede sein. Auch fehlt es bislang an belastbarem Datenmaterial über Haus- und Wohnungsverkäufe im Stadtteil, obwohl viele Moabiter/innen von Beispielen aus ihrer Nachbarschaft berichten können. Auch die Öffentlichkeitsarbeit des Runden Tisches lässt bislang zu wünschen übrig. Bei den Treffen erscheinen in der Regel nur die „üblichen Verdächtigen“, die auch in anderen örtlichen Initiativen aktiv sind. Um dem Gentrifizierungsprozess in Moabit entgegenwirken zu können, muss Druck von unten, auch auf das Bezirksamt und die Fraktionen in der BVV aufgebaut werden. Diesem Ziel diente auch eine öffentliche Veranstaltung, zu der die Berliner MieterGemeinschaft alle Mitglieder im Sanierungsgebiet rund um die Turmstraße für den 29. Juni 2012 (nach Redaktionsschluss) eingeladen hatte. Nach der Sommerpause wollen Aktive aus dem Moabiter Kiez mit neuem Schwung ans Werk gehen.



Milieuschutz als Mieterschutz

Eine Milieuschutzverordnung führt dazu, dass „der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen, (...) wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll“ (§ 172 BauGB). Da der Milieuschutz im Baugesetz verankert ist, greift er ausschließlich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen. Auf Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel sowie auf Mietsteigerungen bei Neuvermietungen hat das Instrument Milieuschutz keinen Einfluss. Mit einem Urteil des Oberwaltungsgerichts (OVG) von 2004 wurde der Milieuschutz weitgehend außer Kraft gesetzt, denn mit dem Urteil verloren zuvor geltende Mietobergrenzen ihre bindende Wirkung. Zudem müssen Modernisierungsmaßnahmen, die lediglich den „zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung“ herstellen, ohne Auflagen genehmigt werden. Eine Kontrolle und Ahndung von Verstößen findet aufgrund der unterbesetzten Bezirksämter viel zu wenig statt. Die Mitarbeiter/innen der Behörden dürften auf Meldungen von Mieter/innen zu möglicherweise nicht genehmigten Modernisierungen angewiesen sein. Im Koalitionsvertrag findet sich unter „Modernisierter Milieuschutz“: „Milieuschutz und Erhaltungssatzungen müssen modernisiert und praxisgerecht weiterentwickelt werden, um die zum Erhalt der sozialen Mischung, Betriebskostenmanagement oder Klimaschutz notwendigen Investitionen zu ermöglichen, ohne die gewachsene Bevölkerungsstruktur grundlegend zu verändern. Hierbei ist die Möglichkeit u. a. von Umwandlungsverboten zu prüfen.“ Im Gegensatz zu Hamburg wurden bisher in Berlin leider noch keine Umwandlungsverordnungen erlassen.

Weitere Infos: MieterEcho Nr. 348/ Juli 2011


MieterEcho 355 / Juli 2012

Schlüsselbegriffe: Milieuschutzverordnung, Moabit, Bezirksverordnetenversammlung, Gentrifizierung, Vertreibung, Stadtentwicklungsausschuss, Luxusmodernisierung,Mietenexplosion, Abgeschlossenheitsbescheinigungen