Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 353 / März 2012

Mietrechtsänderungsgesetz

Referentenentwurf für ein „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“

Der Referentenentwurf für ein „Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Mietrechtsänderungsgesetz – MietRÄndG – Stand 25. Oktober 2011)“ wurde im November 2011 vom Bundesjustizministerium verschiedenen Verbänden und Institutionen zur Stellungnahme vorgelegt. Gegenwärtig wird der Regierungsentwurf erstellt. Wann dieser vorliegen wird, war im Bundesministerium der Justiz bis zum Redaktionsschluss nicht bekannt. Die Berliner MieterGemeinschaft e. V. hat zu den Änderungen, die fast durchgehend eine gravierende Verschlechterung von Mieterrechten beinhalten, klar Stellung genommen. Die Stellungnahme beginnt mit nachstehender Einleitung:

„ ‚Die Wohnung ist für jedermann Mittelpunkt seiner privaten Existenz. Der Einzelne ist auf ihren Gebrauch zur Befriedigung elementarer Lebensbedürfnisse sowie zur Freiheitssicherung und Entfaltung seiner Persönlichkeit angewiesen. Der Großteil der Bevölkerung kann zur Deckung seines Wohnbedarfs jedoch nicht auf Eigentum zurückgreifen, sondern ist gezwungen, Wohnraum zu mieten. (...) Die Befugnisse von Mieter und Vermieter zuzuordnen und abzugrenzen, ist Aufgabe des Mietrechts. Der Gesetzgeber muss die schutzwürdigen Interessen beider Seiten berücksichtigen und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Ein Eigentumsschutz des Mieters für sein Besitzrecht dient dabei der Abwehr solcher Regelungen, die das Bestandsinteresse des Mieters gänzlich missachten oder unverhältnismäßig beschränken.‘                    

An diesen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (Beschluss vom 26.05.1993, AZ: 1 BvR 208/93) ist jede Änderung mietrechtlicher Vorschriften zu messen. Dabei soll der Gesetzgeber Mietrecht als Mieterschutzrecht verstehen und konsequent von dem notwendigen Schutz der Mieter als den schwächeren Vertragspartnern ausgehen. Der vorliegende Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes hebt zwar in seiner Begründung den Stellenwert des Mietrechts in sozialer Hinsicht hervor, die vorgesehenen Änderungen mietrechtlicher Vorschriften lassen diesen Ansatz allerdings gänzlich vermissen. Das verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetzesvorhaben erweitert vielmehr einseitig Rechte und Befugnisse der Vermieter, ohne einen angemessenen Interessenausgleich zu wahren.”

Wir werden über den Fortgang berichten.
 

Stellungnahme der Berliner MieterGemeinschaft zum Mietrechtsänderungsgesetz als PDF-Dokument herunterladen


MieterEcho 353 / März 2012

Schlüsselbegriffe: Mietrechtsänderungsgesetz, energetische Modernisierung, Durchsetzung von Räumungstiteln, Mieterschutzrecht, MietRÄndG 

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