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MieterEcho 347 / Mai 2011

Wenn Wohnen zum Alptraum wird

Steigende Wohnkosten verschärfen Lebensbedingungen der Ärmeren

Karin Baumert für die Kampagne gegen Zwangsumzüge

Ein Drittel der Berliner Haushalte sind für ihre Mietzahlung auf soziale Transferleistungen angewiesen, ob Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld. Jeder dritte Haushalt hat demzufolge keinen finanziellen Spielraum für weitere Mietsteigerungen, denn schon jetzt zahlen die Betroffenen häufig aus den Regelleistungen zur Miete dazu. Im Durchschnitt ist bei 20% der Hartz-IV-Beziehenden die Miete höher als die vom Amt übernommene Kostenerstattung. In Friedrichshain-Kreuzberg sind es sogar 25%.

 

Die Kampagne gegen Zwangsumzüge betreibt seit Jahren ein Notruftelefon und führte jüngst eine Untersuchung zum Alltag der Mieter/innen durch. Das Ergebnis war, dass sich immer mehr Menschen am Ende des Monats die Miete im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen. Hungern für die Miete im reichen Deutschland. Umzüge werden zum Alptraum, weil es keine preiswerten Wohnungen mehr gibt und das Geld hinten und vorne nicht reicht, denn neben der Miete steigen auch die Betriebs- und Energiekosten. Vollends entwürdigend für die Betroffenen ist, dass sie vor dem Hintergrund existentieller Ängste ihre Hilfsbedürftigkeit auf dem Amt beweisen müssen und dabei Willkür und Schikane ausgesetzt sind. Wenn sich jemand umbringt, ist die Empörung groß, aber im Verborgenen zahlreicher Wohnungen spielen sich längst Dramen ab. Wohnen wird zum Alptraum ohne Ende. Die zum Jahresanfang erfolgte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 Euro reicht bei Weitem nicht, die durch Mieterhöhungen und gestiegene Nebenkosten entstandenen Mehrausgaben auszugleichen. Die Partei Die Linke hat einen Entwurf zur Neuregelung der Wohnkosten in der Schublade, will diesen aber erst nach der Wahl präsentieren. Oberstes Gebot dieser Vorlage: „Es darf nicht teurer werden für das Land.“ Die Vermieter werden sich daran nicht halten. Was können Mieter/innen machen? Hier die wichtigsten Tipps: Falls Sie zur „Senkung der Kosten der Unterkunft“ (Behördendeutsch für den Fall, dass das Amt die Miete nicht mehr übernimmt) aufgefordert werden, sollten Sie in jedem Fall dagegen Widerspruch einlegen. Die Kampagne gegen Zwangsumzüge fordert ein Moratorium, also ein Aussetzen der „Senkung der Kosten der Unterkunft“, weil die Hartz-IV-Reformen, die am 25. Februar 2011 verabschiedet wurden – bekannt durch die Erhöhung um 5 Euro und das sogenannte Bildungspaket – auch eine Neuregelung der Kosten der Unterkunft verlangt. Dabei sind die Kommunen verpflichtet, eine Satzung zu erlassen, die sich am preiswerten Wohnraum in der Stadt orientiert.

Wenn auf den Widerspruch nicht reagiert wird, können Sie nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn nicht gezahlt wird, kann man eine einstweilige Anordnung bei Gericht beantragen. Das Sozialgericht ist in der Invalidenstraße, man bekommt Prozesskostenhilfe und die Rechtspfleger dort sind sehr kompetent und hilfsbereit.

Hilfreich ist, nach oder auch während des Termins beim Jobcenter ein Gedächtnisprotokoll zu verfassen und nach Möglichkeit gegenzeichnen zu lassen. Sie können sich von einer Begleitperson unterstützen lassen, was das Bündnis „Keiner geht allein zum Amt“ anbietet.

Aber noch wichtiger ist vielleicht der Gedanke: Sie sind nicht allein mit Ihrem Drama, und vor allem sind Sie nicht daran schuld. In vielen Kiezen organisiert sich darum Widerstand. Schauen Sie sich nach der nächsten Kiezinitiative um, holen Sie sich Unterstützung oder schließen Sie sich mit anderen zusammen. Auf der Website des Bündnisses „Steigende Mieten stoppen“ kann man Adressen, Kontaktpersonen und Termine von Treffen finden.

Wenn es ganz dicke kommt, gibt es das kostenlose Notruftelefon: 0800 – 2 72 72 78.
 

Weitere Infos:

Kampagne gegen Zwangsumzüge:
www.gegen-zwangsumzuege.de

Keiner geht allein zum Amt:
www.zahltagberlin.blogsport.de

Rechtsanwältinnen und -anwälte:
www.tacheles-sozialhilfe.de

Steigende Mieten stoppen:
www.mietenstopp.blogsport.de

 
Sogenannte „Richtwerte für angemessene Brutto-Warmmieten zur Feststellung der abstrakten Angemessenheit“ = Mietobergrenzen für ALG-II-Beziehende:

HaushaltsgrößeMonatliche Bruttowarmmiete
1-Personen-Haushalt378 Euro
2-Personen-Haushalt444 Euro
3-Personen-Haushalt542 Euro
4-Personen-Haushalt619 Euro
5-Personen-Haushalt705 Euro
Für jede weitere Person+50 Euro

 
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MieterEcho 347 / Mai 2011

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