Logo Berliner Mietergemeinschaft e.V.

Geheimverträge: Offen gelegt und reingelegt?

Trotz der Veröffentlichung der geheimen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist das Ziel des Volksentscheids noch nicht erreicht

Thomas Rudek
 

Mehr als 320.000 Berliner/innen unterschrieben das Volksbegehren, das vom Senat die gesetzliche Offenlegung der Geheimverträge mit den Konzernen RWE und Veolia Wasser verlangt, denen die Berliner Wasserbetriebe zu 49,9% verkauft wurden. Das ist bei einem Spendeneingang von nur etwa 19.000 Euro ein beachtlicher Erfolg. Die Berliner/innen haben damit bewiesen, dass es nicht auf große Geldmittel ankommt, sondern auf soziale Kontakte. Der „Berliner Wassertisch“, von dem die Initiative ausging, bedankt sich bei allen, die das Volksbegehren unterschrieben und auch Freund/innen, Kollegen, Nachbarn darüber informiert haben.

 

Trotz des Erfolgs steht die eigentliche Herausforderung noch bevor: Beim Volksentscheid, der am 13. Februar nächsten Jahres stattfinden muss, sind 610.000 Stimmen erforderlich. Erst dann ist das Gesetz zur vollständigen Offenlegung der Geheimverträge, Beschlüsse und Nebenabreden rechtswirksam.

Nur zwei Tage nach dem Abschluss des Volksbegehrens veröffentlichte die taz im Internet 200 Seiten der Verträge. Und kurz nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses des Volksbegehrens verkündete der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) überraschend, dass die Verträge mit einem Umfang von über 700 Seiten vollständig veröffentlicht würden. „Die materielle Forderung des Volksbegehrens ist damit erfüllt“, so Wowereit. Von wegen, denn der Senat weigert sich nach wie vor, das Volksbegehren umzusetzen. Die darin geforderte – „gesetzliche Offenlegung von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden“ soll offensichtlich vermieden werden. Wowereit behauptet, § 4 des vorgeschlagenen Gesetzes, nach dem Verträge unwirksam werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden, sei juristisch nicht haltbar. Das lässt Fragen aufkommen, denn: Wenn jetzt doch angeblich alles offengelegt wird, würde die Unwirksamkeitsklausel ohnehin nicht zur Anwendung kommen und hätte faktisch keine rechtliche Relevanz. Wowereits Argument ist daher ein Indiz, dass noch weitaus mehr ans Tageslicht geraten könnte. Ohne eine rechtsverbindliche, gesetzliche Sanktionsmöglichkeit gegenüber den Konzernen – wie beispielsweise die drohende Unwirksamkeit der abgeschlossenen Verträge – besteht die Gefahr, dass das Gesetz zur Offenlegung von Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden wirkungslos bleibt, weil die Vertragspartner nichts zu befürchten haben, wenn sie es nicht befolgen.
 

Täuschung durch freiwillige Offenlegung

Alle Berliner/innen sind gut beraten, sich nicht von der freiwilligen Offenlegung täuschen zu lassen. Von Politiker/innen wurden bereits mehrere Ablenkungsmanöver initiiert: Zum einen wurde das Informationsfreiheitsgesetz geändert (siehe MieterEcho Nr. 341/Juli 2010), und zum anderen wurde behauptet, durch das Eingreifen des Bundeskartellamts würden die Wasserpreise sinken. Aber selbst wenn das geschehen sollte, werden die Konzerne RWE und Veolia Wasser darauf bestehen, dass ihre Gewinngarantien weiterhin aus dem Berliner Landeshaushalt bezahlt werden. Denn genau dies ist in den Verträgen zu den Berliner Wasserbetrieben so vereinbart.

Wir wollen mit dem Volksentscheid zur gesetzlichen Offenlegung der Geheimverträge einen wichtigen Schritt zur kostengünstigen und verbraucherfreundlichen Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe tun. Solange die unbefristeten(!) Verträge rechtsgültig sind, werden RWE und Veolia Wasser darauf bestehen, dass die vertraglichen Gewinngarantien weiter gelten. Im Falle eines Rückkaufs der Berliner Wasserbetriebe durch das Land Berlin müssten die Gewinngarantien im Rückkaufbetrag berücksichtigt werden. Das wäre dann keine kostengünstige, sondern eine investorenfreundliche Rekommunalisierung – oder anders formuliert: ein profitables Geschäftsmodell zulasten der Berliner Verbraucher/innen. Weil das nicht geschehen darf, müssen die Gewinngarantien nach einem erfolgreichen Volksentscheid gerichtlich angefochten werden.

Es ist Zeit, aus Fehlern der Privatisierung zu lernen: Ein schwerer Fehler war es, das Prinzip Gewinnmaximierung auf die Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge zu übertragen. Es liegt an uns, diesen Fehler zu korrigieren. Beim Wasser-Volksentscheid werden wir die erforderlichen 610.000 Stimmen zusammenbekommen, wenn alle 280.000 Berliner/innen, die das Volksbegehren unterschrieben haben, jeweils zwei weitere Wahlberechtigte zur Stimmabgabe motivieren. Das sollte doch zu schaffen sein, oder?
 

Thomas Rudek ist Sprecher des Volksbegehrens, das vom „Berliner Wassertisch“ initiiert wurde.

Kontakt und weitere Infos:

Thomas Rudek, Tel.: 030-2613389
E-Mail: ThRudek(ät)gmx.de

Internet: www.berliner-wassertisch.net

 

MieterEcho Nr. 344 / Dezember 2010


Schlüsselbegriffe: Offenlegung der Geheimverträge, Berliner Wasserbetriebe, Teilprivatisierung, Volksentscheid, Veröffentlichung, RWE, Veolia Wasser, Berliner Wassertisch, Thomas Rudek, Volksbegehren, rot-roter Senat, Klaus Wowereit, Unwirksamkeitsklausel, Nebenabreden, Informationsfreiheitsgesetz, Bundeskartellamt, Wasserpreise, Rekommunalisierung, Gewinngarantien, öffentliche Daseinsvorsorge