Interessengemeinschaft und Beratung für Berliner Mieter
MieterEcho 445 / November 2024

Wohn- und Fabrikgebäude „H48“ in Gefahr

Neukölln: Hausgemeinschaft in der Hermannstraße wehrt sich gegen Kündigungen

Von Oliver Rast

Das verheißt oft nichts Gutes: Post vom Vermieter im Briefkasten, durch Anwalt und Landgericht übermittelt. Wie bei den Bewohner/innen der Fabriketage im zweiten Hinterhof in der Neuköllner Hermannstraße 48, kurz „H48“ . Kündigung, später Räumungsklage plus Feststellungsklage – ein zivilrechtliches Dreierpäckchen als Hiobsbotschaft – für alle acht großen Wohngemeinschaften mit insgesamt rund 60 Personen. „Wir waren zunächst geschockt“ , sagen Betroffene gegenüber dem MieterEcho. Klein beigeben werden sie aber nicht, sie wehren sich, schon seit Jahren, gegen den drohenden Rausschmiss.

Denn die Vermieterin, die Hermannshof 48 Grundbesitzgesellschaft mbH, will die WGs loswerden, offenbar komplett, offenbar final. Deshalb die gekündigten „Gewerbemietverhältnisse für die Büros im Fabrikgebäude“, steht da im Anwaltsschreiben: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Das wäre der 31. Oktober gewesen. Derlei Mietverhältnisse unterliegen nicht den Vorschriften für Wohnraummiete, einen Kündigungsschutz gibt es nicht. Die Situation für die Bewohner/innen ist brenzlig, schon Anfang März 2021 war eine WG in dem Objekt „kalt geräumt“ worden, heißt es auf der Kampagnen-Homepage „h48bleibt.org“.

Der Knackpunkt sind die Mischmietverhältnisse, also die Kombination aus Gewerbe- und Wohnraum. So wie in den Fabriketagen der H48. Laut den Mietverträgen, die teilweise vor Jahrzehnten abgeschlossen worden waren, erfolge die Vermietung zur Nutzung als Büro. Und weiter: „Eine teilweise Nutzung zu Wohnzwecken ist gestattet.“ Strittig ist, welche Nutzungsart tatsächlich überwiegt. Deswegen sind Bewohner/innen und Anwaltschaft ihrerseits in die Offensive gegangen, mittels Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Neukölln. Der erste Verhandlungstermin war am 11. Juli dieses Jahres. „Für die WG ‚City Chicken‘ sollte gerichtlich festgestellt werden, dass es sich hier um eine Wohnung, nicht um ein Gewerbe handelt“, so die Aktivisten der H48. Entschieden ist indes noch nichts, der Amtsrichter setzte einen Folgetermin auf den 17. Dezember fest. Übrigens: Während die, die um ihre Bleibe bangen, auf der Zuschauerbank im Gericht saßen, flatterten Kündigungen in ihre Briefkästen. Wohl kein zeitlicher Zufall.

H48-Anwalt ist zuversichtlich

Aber wie sind die Erfolgsaussichten? Mietrechtsexperte und H48-Anwalt Benjamin Hersch ist zuversichtlich. Es gelte, betont Hersch, beim Vertragsabschluss der ursprüngliche Wille der Vertragsparteien, „und im Falle der Fabriketage in der H48 war es jener zur Wohnraumnutzung. Ganz klar.“ Aber selbst bei Mischmietverhältnissen hatte der Bundesgerichtshof entschieden: Im Zweifelsfalle für das Mietwohnverhältnis, weiß der Rechtsbeistand.

Was sagen Immobilienverbände zu Luxusumbauten Alt-Berliner Gehöfte? Damit hätten die rund 340 öffentlichen, genossenschaftlichen, privaten und kirchlichen Wohnungsunternehmen, die im BBU (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen) organisiert  sind, „keine Erfahrungen“, so dessen Pressesprecher David Eberhart auf MieterEcho-Nachfrage. Ähnlich äußert sich Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin von Haus & Grund Deutschland. Zahlen zu Umbauten von Fabrikgebäuden in Lofts, Single-Apartments oder Workspaces lägen nicht vor. Es gehe aber in solchen Fällen um die Entwicklung eines Geländes mit Gebäuden durch Entwickler, oftmals Bauträger. Das könne man als „Chance begreifen“.

Chance? Für wen? Fest steht: Nichtkommerzielle, selbstverwaltete Orte wie die H48 mit ihren WGs samt Projektraum für die Vernetzung im Kiez werden in der Stadt immer rarer. Auch deshalb ist die Kontroverse um deren Erhalt nicht nur eine mietrechtliche, sondern auch eine wohnungspolitische. Das findet auch Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen) im MieterEcho-Gespräch. Seit längerer Zeit beobachtet die Sprecherin für Wohnen und Mieten ihrer Berliner Abgeordnetenhausfraktion, dass vermehrt Eigentümer solcher Fabrikgebäude in Innenstadtbezirken versuchen, sich Wohngemeinschaften vom Hals zu schaffen, „um höhere Renditen bei Neuvermietungen einstreichen zu können“. Ein Beleg für den Ausverkauf der Stadt.

Was nun? Widerstehen, juristisch, politisch. Zumal Groß-WGs eine stabile soziale Basis seien, „um gegen die Räumungsdrohung vorgehen zu können“, betonen die H48er. Beruhigend noch: Es gibt keine vollstreckbaren Räumungstitel. Bislang. Vorab erwarten die Bewohner/innen neue Postwurfsendungen. Mit unheilvollem Inhalt.      


MieterEcho 445 / November 2024

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