MieterEcho 326/Februar 2008: Urteil: Geräumiger Balkon und unzureichende Elektroinstallation

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MieterEcho 326/Februar 2008

Quadrat RECHT UND RECHTSPRECHUNG

Geräumiger Balkon und unzureichende Elektroinstallation

Ein Balkon mit einer Breite von 1,40 m ist nicht "groß und geräumig" im Sinne der Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels.
Das wohnwertmindernde Merkmal "unzureichende Elektroinstallation" ist erfüllt, wenn im Badezimmer keine Steckdosen vorhanden sind.

AG Neukölln, Urteil vom 04.04.2007 - 9 C 34/06 -

Veröffentlicht in MieterMagazin 2007, 262 f.

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