MieterEcho 323/August 2007: Urteil: Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungszeiträume
Der Mieter ist auch dann zur Aufrechnung mit einem Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung berechtigt, wenn über das Vermögen des Vermieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die maßgeblichen Abrechnungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen waren.