MieterEcho 319/Dezember 2006: Urteil: Mieterhöhung bei Einbau einer Gasetagenheizung durch den Mieter

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MieterEcho 319/Dezember 2006

Quadrat RECHT UND RECHTSPRECHUNG

Mieterhöhung bei Einbau einer Gasetagenheizung durch den Mieter

Hat der Mieter mit Zustimmung des Vermieters aus eigenen Mitteln (sowie gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Landes Berlin) eine Gasetagenheizung selbst eingebaut, dann kann diese Leistung nicht dem Vermieter zugerechnet werden. Bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB unter Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel ist daher das Mietspiegelfeld "ohne Sammelheizung" einschlägig.

Das Gleiche gilt auch, wenn der Vermieter später eine Zentralheizung eingebaut und hierbei die Zentralheizung an die mieterseits bereits vorhandenen Heizkörper angeschlossen hat. Auch in diesem Fall kann die Wohnung nicht als "vermieterseits mit einer Heizung versehen" eingeordnet werden. Eine Mieterhöhung, die sich aus diesem Grund auf ein fehlerhaftes Mietspiegelfeld stützt, ist nicht ordnungsgemäß und damit unwirksam.

AG Schöneberg, Urteil vom 04.08.2006 - 19 C 483/05 -

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Wilhelm Lodde

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