MieterEcho 319/Dezember 2006: Einigung zum Gebäudeenergieausweis

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MieterEcho 319/Dezember 2006

Quadrat WOHNUNGSMARKT

Einigung zum Gebäudeenergieausweis

Ende Oktober hat die Regierungskoalition zur Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Kompromiss geschlossen. Über die Verwendung von zwei Varianten der Energieausweise wurde bis zuletzt lange und zäh gerungen. Dabei sollte gemäß einer EU-Richtlinie die Novelle schon seit Anfang 2006 in Kraft sein. Vorgesehen ist nun, dass beide Varianten zur Anwendung kommen sollen: der bedarfs- und der verbrauchsorientierte Ausweis. Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Größe und dem Baujahr des Gebäudes:

Diese Regelungen sollen ab dem 01.01.2008 verbindlich sein. Für die Zeit zwischen dem Inkrafttreten der neuen Verordnung (der Zeitpunkt steht noch nicht fest) und dem 31.12.2007 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweisen für alle Gebäude.

Der Energieausweis gibt mit einem Energiekennwert überschlägig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Energieeffizienz kann entweder als Gebäudeenergiebedarf (=bedarfsorientiert) oder aber als Energieverbrauchskennwert auf der Grundlage des gemessenen tatsächlichen Energieverbrauchs (=verbrauchsorientiert) angegeben werden.

Bei dem bedarfsorientierten Ausweis werden die energetische Qualität vor allem der Außenwände und des Dachs sowie der technischen Anlagen zur Beheizung und Wassererwärmung berücksichtigt. Die individuellen Gewohnheiten der Bewohner/innen werden hier nicht berücksichtigt.

Bei dem verbrauchsorientierten Ausweis wird ein Kennwert aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre (gedacht ist an drei) ermittelt.

Der Energieausweis ist für Mieter/innen vorteilhaft. Er ist vom Vermieter vorzulegen, wenn eine Wohnung neu vermietet werden soll. Wer also eine Wohnung mieten will, bekommt anhand der Angaben im Energieausweis Informationen von der baulichen und anlagentechnischen energetischen Qualität des Gebäudes.

Mieter/innen können so Qualitäten von verschiedenen Wohnungen miteinander vergleichen und Eindrücke von zu erwartenden Heizkosten gewinnen. Die Informationen sollen außerdem auf den ersten Blick auch für Laien verständlich sein - ähnlich wie beim Kauf von elektrischen Haushaltsgeräten. Dass sich in den Verhandlungen die wohnungswirtschaftliche Lobby durchsetzen konnte und nun der - weniger objektive aber für Hauseigentümer billigere - verbrauchsorientierte Energieausweis weitgehend eingesetzt werden kann, schmälert jedoch den Nutzwert für Mieter/innen.

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